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Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen prüfen

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  • Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen prüfen

    Gerade bei Verkehrsstraftaten droht bereits vor dem Urteil die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch Beschluss (§ 111 a StPO).
    Bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Alkoholfahrten und Drogenfahrten muss jeder damit rechnen, dass er seinen Führerschein verliert.
    Das trifft Berufskraftfahrer besonders hart, weil der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Daher sollte von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden, ob nicht Ausnahmen von Entziehung gemacht werden können.

    Ausnahmen von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sieht § 111 a Abs. 1 Satz 2 StPO ausdrücklich vor.
    Eine Ausnahme kommt für bestimmte Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen in Betracht, für die der Betroffene einen Ersatzführerschein bekommt und nicht für bestimmte Merkmale (Fabrikat, Fahrzeugzweck (Lieferwagen) Fahrzeuge eines bestimmten Halters), wohl aber beispielsweise für Rettungswagen, Löschfahrzeuge, landwirtschaftliche Schlepper usw. mit bestimmter Führerscheinklasse.

    Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit muss durch die Ausnahme von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschlossen sein, was möglich ist, wenn
    • eine Alkoholfahrt mit dem privat genutzten Fahrzeug erfolgte;
    • ein einmaliger Ausnahmefall vorliegt;
    • die beruflichen Fahrten nie Grund zu Beanstandungen gaben;
    • keine Eintragungen im FAER in Flensburg bestehen;
    • eine Ausnahmesituation vorlag (etwa um eine andere Person zu retten);
    • der Grad der Trunkenheit eher gering ist.

    Den Ausnahmefall muss der Beschuldigte mit geeigneten Nachweisen begründen. Sofort nach der Beschlagnahme/Sicherstellung des Führerscheins muss man zum Anwalt gehen.

    Die Ausnahme von bestimmter Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen geht übrigens nur vor dem Urteil. Der Amtsrichter kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nur einheitlich ausurteilen, gleichwohl die Sperre für die Neuerteilung unterschiedlich verhängen (PKW/LKW beispielsweise). Ggf. kann aber darauf hingearbeiet werden, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis auch durch Urteil ganz entfällt, auch bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, Alkoholfahrten und Drogenfahrten.
    Der betroffene Fahrer kann auch viel tun, etwa durch den Besuch von verkehrspsychologischen Kursen.

    Quelle: Anwalt
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

    Ich habe Anfang des Jahres einmal Dummheiten gemacht. Bin mit einem gemietetem Auto nach Haus gefahren. Hatte einen Stau. Auf dem Handy kamen laufend SMS an, sinngemäß: Die Kartoffeln kochen, die Kartoffeln sind jetzt fertig....................................und jetzt sind sie kalt.

    Dann war der Stau zu Ende. Völlig genervt gab ich Gas. Es war ein schnelles Auto. Bin mit über 140 KM/H in der 100 Zone auf der Autobahn geblitzt worden. Warum ich das tat?, keine Ahnung. Verstand war wohl im Stau geblieben.

    Jedenfalls sollte ich 4 Wochen zu Fuß gehen und 188 Euro Strafe zahlen. Ich nahm mir die Hilfe meiner Gewerkschaftseigenen Versicherung. Schrieb Briefe nach Vorlage dieser Versicherung. Mit deren Hilfe konnte ich den Führerschein behalten, die Strafe wurde auf 430 Euro erhöht. Das übernahm diese Versicherung von der Gewerkschaft.

    Mein Job war somit gerettet und ich fahre seitdem sehr vorsichtig. Habe ja Punkte kassiert und darf mir nix erlauben. Aber es hat mich auch ausser einer Gebühr von 60 Euro kaum Geld gekostet.

    Kommentar


    • #3
      AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Ich habe Anfang des Jahres einmal Dummheiten gemacht. Bin mit einem gemietetem Auto nach Haus gefahren. Hatte einen Stau. Auf dem Handy kamen laufend SMS an, sinngemäß: Die Kartoffeln kochen, die Kartoffeln sind jetzt fertig....................................und jetzt sind sie kalt.

      Dann war der Stau zu Ende. Völlig genervt gab ich Gas. Es war ein schnelles Auto. Bin mit über 140 KM/H in der 100 Zone auf der Autobahn geblitzt worden. Warum ich das tat?, keine Ahnung. Verstand war wohl im Stau geblieben.

      Jedenfalls sollte ich 4 Wochen zu Fuß gehen und 188 Euro Strafe zahlen. Ich nahm mir die Hilfe meiner Gewerkschaftseigenen Versicherung. Schrieb Briefe nach Vorlage dieser Versicherung. Mit deren Hilfe konnte ich den Führerschein behalten, die Strafe wurde auf 430 Euro erhöht. Das übernahm diese Versicherung von der Gewerkschaft.

      Mein Job war somit gerettet und ich fahre seitdem sehr vorsichtig. Habe ja Punkte kassiert und darf mir nix erlauben. Aber es hat mich auch ausser einer Gebühr von 60 Euro kaum Geld gekostet.
      Hallo @ alterelch,Du meinst die GUV.
      Das ist keine Versicherung.

      Gruß Harald

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      • #4
        AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

        Ok, dann schenken sie mir eben Geld wenn ich sterbe, im Krankenhaus liege usw. Wie du sie nennen willst, bleibt dir überlassen.

        Tatsache ist allerdings, das nur Verdi Mitglieder dort "Geschenke" bekommen. Auch wenn auf der Seite steht, es ist keine Versicherung. Für mich ist das eine.

        Kommentar


        • #5
          AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Ok, dann schenken sie mir eben Geld wenn ich sterbe, im Krankenhaus liege usw. Wie du sie nennen willst, bleibt dir überlassen.

          Tatsache ist allerdings, das nur Verdi Mitglieder dort "Geschenke" bekommen. Auch wenn auf der Seite steht, es ist keine Versicherung. Für mich ist das eine.
          Sorry, das ist GUV:GUV/Fakulta
          http://www.dgb.de/service/service-fuer-mitglieder


          Gruß Harald
          Zuletzt geändert von Turbotrucker; 07.05.2016, 20:45.

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          • #6
            AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

            Sorry, aber warum soll es für berufskraftfahrer ausnahmen geben? Das sind doch straftaten. Unfallflucht, nötigung, verkehrsgefährdung, trunkenheit und drogen....Damit habe ich doch (vorläufig) unter beweis gestellt, daß ich völlig ungeeignet bin, für den beruf. Dann ist die pappe weg. Basta. Wie soll ich mir das denn vorstellen? Im job reiss ich mich halbwegs zusammen,und nach feierabend hoch die tassen, weil ich ja mit dem bus nach hause fahre? Hörnse auf. Das ist ein geschäftsmodel für anwälte. Gleiches recht für alle.

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            • #7
              AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

              Zitat von Harry Beitrag anzeigen
              Die Ausnahme von bestimmter Fahrzeugarten oder Führerscheinklassen geht übrigens nur vor dem Urteil.

              Quelle: Anwalt
              Es gibt wohl tatsächlich die Möglichkeit den Führerschein, sagen wir nur für Pkw abzugeben. Da würde man dann den Führerschein abgeben und erhält eine schriftliche Erlaubnis Lkw zu fahren.

              Nachteil ist, dieses Blatt Papier gilt nur in Deutschland, wird im Ausland nicht Anerkannt, hilft also nicht wirklich.

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              • #8
                AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                Da bin ich ganz der Meinung von Klausi.

                Es herrschen ohne hin schon Kriegszustände auf unseren Strassen.Unter den Kollegen ganz zu schweigen.Und wenn dann auch noch Drogen jeglicher Art und weise ( auch Alkohol ) im Spiel sind,- und die wenigsten werden leider erwischt,-

                Dann Passiert was und man wird erwischt

                Voll Korrekt das dann erst mal der Lappen weg ist.

                Steinigt mich !! Ist meine Meinung !!

                Kommentar


                • #9
                  AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                  Und ein Chirurg der säuft, darf dann nur noch Blindarm machen...? Menschen sollten sich überlegen was sie machen und die Konsequenzen tragen...
                  Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                  Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                  Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                    Na das sehe ich gespalten...
                    Einer, der bisher während seiner Berufstätigkeit nie auffiel, zeigt doch auch, daß er sein Job ernst nimmt...
                    So sah auch ein Richter bei mein ehem. Kollege, der erwischt wurde, wie er mit sein Pkw von Musikvereinsheim zu sich nach Hause fuhr, und mit 0,8 Promille erwischt wurde (alle sind sich einig, irgendeiner hat ihn angeschwärzt!!), eine Strecke von nachgemessene 164 Meter, alle Zeugen sagten vor Gericht aus, daß er ausnahmslos nur dann zu Alk griff, wenn er an nächsten Tag nicht fuhr, an Sonntag also z.B. nie!
                    Auch brachten sie vor, wenn er 3 Monate ohne Job ist, zerbricht seine Hausfinanzierung, und Haus wäre dann weg.
                    Er bekam somit vor Gericht sein FS zurück, mit die Auflage, während seine 3-monatige Fahrverbot NUR Jobbedingte Fahrt zu unternehmen, das Ganze ausserdem mit 0,0‰-Auflage!
                    Seither (ca. 3 Jahre) trank er übrigens keine einzige Tropfen Alk mehr!

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                      Nun, ich bin selten Kompromisslos... aber das trifft einen wunden Punkt bei mir. Ich habe einen sehr guten Freund durch einen Alkoholbedingten Unfall verloren. Hätte der Kerl nicht gesoffen und währe gefahren würde mein Freund noch Leben. Nein, da gilt bei mir der eiserne Spruch: Trinken oder fahren , beides geht nicht...Man kann auch nicht etwas Schwanger sein...
                      Stau ist Mist, aber vorne gehts....


                      Versuchs mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe und Gemütlichkeit....

                      Nicht was du bist,ist das was dich ehrt, nur wie du bist,bestimmt deinen Wert":D

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                        Zitat von BaluderBär Beitrag anzeigen
                        Nun, ich bin selten Kompromisslos... aber das trifft einen wunden Punkt bei mir. Ich habe einen sehr guten Freund durch einen Alkoholbedingten Unfall verloren. Hätte der Kerl nicht gesoffen und währe gefahren würde mein Freund noch Leben. Nein, da gilt bei mir der eiserne Spruch: Trinken oder fahren , beides geht nicht...Man kann auch nicht etwas Schwanger sein...
                        Bei mir gilt der eiserne Spruch, rauchen und fahren, geht nicht. Habe einen Kumpel verloren der nach seiner Kippe gesucht hat. Bin da ganz auf deiner Seite. Raucher gehören auch nicht ans Steuer. Sind viel zu abgelenkt.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                          Allein für 164 m zum Auto greifen ist ja schon mehr als fraglich, dann noch im besoffenen Kopf (na gut 0,8 Promille ist ja nicht unbedingt besoffen)! Sorry Bernie, ich habe mit solchen Menschen kein Mitleid! Bisher hat man ihn wohl noch nicht erwischt! Wer sich mit Alkohol hinters Steuer setzt, muss mit den Konsequenzen leben, ohne Wenn und Aber! Und wenn er sein Haus dadurch verliert, dann ist das halt so!
                          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                            Ich sage dir, weshalb er diese paar Meter sein Auto nahm:
                            Sein Instrument ist weder Trompete noch Geige, sondern ein Kontrabasstuba!
                            Den trägst du nicht "mal so" den Straße lang, schon gar nicht, wenn du gerademal 50 Kg wiegst...
                            Er trank übrigens nur 2 Halbe...

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer? Ausnahmen pr

                              Auch dann hält sich mein Mitleid in Grenzen!!!
                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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