Sozialfall nach 45 Arbeitsjahren wegen dem MiLoG ! ?
Mit einem Einkommen auf Mindestlohn-Niveau reicht es nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Der Stundenlohn dafür müsste bei 11,68 Euro liegen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.
(Quelle MDR am 23. April 2016, 15:07 Uhr)
Das bedeutet das es kein BKF Gehalt unter 11.68 € geben darf !
Als Bürger der EU und deutscher Staatsbürger, hat auch der BKF das Recht, ein Grundrecht auf ein Existenzminimum, das zur Befriedigung seine Bedürfnisse dient. Dabei kommt es darauf an, ob dieses Menschenrecht zum Existenzminimum, soziokulturell, physisch oder pfändungsfrei ist. Derzeit entsprechen die 8.50 € des MiLoG nicht dem Menschenrecht.
Ein gesetzliches BKF-Gehalt, muss ihm und seiner Familie, die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ermöglichen. Das soziokulturelle Existenzminimum soll die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ermöglichen, worauf jeder Staatsbürger in einem der 28 EU-Staaten ein Anrecht durch die Art. 1 GrCh iVm. Art. 31 GrCh iZm. Art. 33 GrCh hat.
In Deutschland bedeutet es, das ein Recht zum SGB II bzw. SGB IV (Hartz 4) besteht. Es wird vielfach auch vom sog. Sozialhilfesatz gesprochen, der sich nicht ausschließlich von der minimalen Grundversorgung abgeleitet. Er soll den deutschen Bürger die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wobei ein sparsames Wirtschaften mit dem Geld vorausgesetzt wird.
Das physische Existenzminimum beschränkt auf die reinen Überlebenskriterien. Dazu zählen natürlich auch alle Aufwendungen, die dem BKF ein physisches Überleben sicherstellen, wozu u.a. die Nahrung, die Wohnung, seine Kleidung und die medizinische Versorgung im Notfall zählt, dass auch in der EMRK und in der GrCh beinhaltet ist.
Das Pfändungsfreie Existenzminimum lag im Jahr 2013 bei Single gem. § 850c ZPO bei 1.045 € Netto zuzüglich 50 € für Arbeitsaufwendungen. Das ergab 1.515 € Brutto und bei 8 Stunden täglich 8,75 € Brutto.
In der Europäischen Sozialcharta (ESC) ist das angemessene (Mindest)-Entgelt mit 68% des jeweiligen nationalen Durchschnitt taxiert. Das statistische Brutto-Gehalt in Deutschland lag im Jahr 2013 bei 3.449 € Brutto und das ergab mit 68% nach der zur Zeit ausgesetzten ESC Regel = 2345 € : 173 Std. = 13,55 € Brutto. Das Statistischen Bundesamt berechnete den Bereich der Dienstleistung im Durchschnitts-Gehalt 21,43 € Brutto
Der gesetzliche Mindestlohn beim Mindestlohngesetz (MiLoG) ab 2015 in Deutschland ergibt bei 8,50 € Brutto pro Std. und 208 Std. im Monat = 1.768,- € Brutto. Hierzu muss ein BKF 35 Überstunden machen und als verh. mit 2 Kinder ein SGB II Antrag stellen.
Ein menschenwürdiges familiengerechtes Leben kann der BKF nicht bei 8,50 € Brutto pro Stunde führen. Als Geringverdiener wird im deutschen Durchschnitt nach dem SGB II im Jahr 2014 für ein allein stehenden Bürger 1.106,00 € und für ein Ehepaar inkl. Wohngeld (evtl. 461 €) = 1.520,75 € Netto berechnet. Dazu zzgl. 43% Abgaben berechnet ergeben 2.174,67 € Brutto : 173 Std. = 12,57 € Brutto pro Stunde.
Nach SGB II lag im Jahr 2014 - hier als Beispiel - für ein Ehepaar = 744 €, für das Kind bis 14 Jahre = 261 € und ab 14 Jahre 296 €. Der rein rechnerische Bedarf für eine Familie mit 4 Personen bei 1.264,- €, zzgl. der tatsächlichen Wohn- und Heizkosten z.B. von / bis zu 650,- €, Wohnlage in der Stadt, was 1924,- € Netto an Gesamtbedarf bedeutete.
Ohne zwei Kinder mit 557 €, wären es 1.367 € Netto zzgl. 43% Abgaben ergibt ca. 1.954,- € Brutto für ein Ehe-Paar 11,30 € Brutto im Jahr 2014.
Ein Mindest-Gehalt als EU-weite Vergütung im EU-Tarifvertrag, muss für den BKF ein verkehrsübliches Gehalt beinhalten, das jeweils mit einem jährliche neu zu berechnenden EU- „Lebenskosten-Index“ ansteigt.
Das ist deswegen wichtig, da auch die Menschenwürde des BKF gewahrt werden muss. Deswegen beträgt rein rechnerisch das BKF Existenzminimum glaubhaft mindestens 12,00 € Brutto pro Stunde.
Autor dieses wirklich interessanten und wichtigen Artikels ist
Gregor Ter Heide
Danke Gregor für die Erlaubnis den Artikel hier zu Posten.
Mit einem Einkommen auf Mindestlohn-Niveau reicht es nach 45 Beitragsjahren nicht für eine Rente oberhalb der Grundsicherung. Der Stundenlohn dafür müsste bei 11,68 Euro liegen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.
(Quelle MDR am 23. April 2016, 15:07 Uhr)
Das bedeutet das es kein BKF Gehalt unter 11.68 € geben darf !
Als Bürger der EU und deutscher Staatsbürger, hat auch der BKF das Recht, ein Grundrecht auf ein Existenzminimum, das zur Befriedigung seine Bedürfnisse dient. Dabei kommt es darauf an, ob dieses Menschenrecht zum Existenzminimum, soziokulturell, physisch oder pfändungsfrei ist. Derzeit entsprechen die 8.50 € des MiLoG nicht dem Menschenrecht.
Ein gesetzliches BKF-Gehalt, muss ihm und seiner Familie, die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ermöglichen. Das soziokulturelle Existenzminimum soll die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ermöglichen, worauf jeder Staatsbürger in einem der 28 EU-Staaten ein Anrecht durch die Art. 1 GrCh iVm. Art. 31 GrCh iZm. Art. 33 GrCh hat.
In Deutschland bedeutet es, das ein Recht zum SGB II bzw. SGB IV (Hartz 4) besteht. Es wird vielfach auch vom sog. Sozialhilfesatz gesprochen, der sich nicht ausschließlich von der minimalen Grundversorgung abgeleitet. Er soll den deutschen Bürger die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wobei ein sparsames Wirtschaften mit dem Geld vorausgesetzt wird.
Das physische Existenzminimum beschränkt auf die reinen Überlebenskriterien. Dazu zählen natürlich auch alle Aufwendungen, die dem BKF ein physisches Überleben sicherstellen, wozu u.a. die Nahrung, die Wohnung, seine Kleidung und die medizinische Versorgung im Notfall zählt, dass auch in der EMRK und in der GrCh beinhaltet ist.
Das Pfändungsfreie Existenzminimum lag im Jahr 2013 bei Single gem. § 850c ZPO bei 1.045 € Netto zuzüglich 50 € für Arbeitsaufwendungen. Das ergab 1.515 € Brutto und bei 8 Stunden täglich 8,75 € Brutto.
In der Europäischen Sozialcharta (ESC) ist das angemessene (Mindest)-Entgelt mit 68% des jeweiligen nationalen Durchschnitt taxiert. Das statistische Brutto-Gehalt in Deutschland lag im Jahr 2013 bei 3.449 € Brutto und das ergab mit 68% nach der zur Zeit ausgesetzten ESC Regel = 2345 € : 173 Std. = 13,55 € Brutto. Das Statistischen Bundesamt berechnete den Bereich der Dienstleistung im Durchschnitts-Gehalt 21,43 € Brutto
Der gesetzliche Mindestlohn beim Mindestlohngesetz (MiLoG) ab 2015 in Deutschland ergibt bei 8,50 € Brutto pro Std. und 208 Std. im Monat = 1.768,- € Brutto. Hierzu muss ein BKF 35 Überstunden machen und als verh. mit 2 Kinder ein SGB II Antrag stellen.
Ein menschenwürdiges familiengerechtes Leben kann der BKF nicht bei 8,50 € Brutto pro Stunde führen. Als Geringverdiener wird im deutschen Durchschnitt nach dem SGB II im Jahr 2014 für ein allein stehenden Bürger 1.106,00 € und für ein Ehepaar inkl. Wohngeld (evtl. 461 €) = 1.520,75 € Netto berechnet. Dazu zzgl. 43% Abgaben berechnet ergeben 2.174,67 € Brutto : 173 Std. = 12,57 € Brutto pro Stunde.
Nach SGB II lag im Jahr 2014 - hier als Beispiel - für ein Ehepaar = 744 €, für das Kind bis 14 Jahre = 261 € und ab 14 Jahre 296 €. Der rein rechnerische Bedarf für eine Familie mit 4 Personen bei 1.264,- €, zzgl. der tatsächlichen Wohn- und Heizkosten z.B. von / bis zu 650,- €, Wohnlage in der Stadt, was 1924,- € Netto an Gesamtbedarf bedeutete.
Ohne zwei Kinder mit 557 €, wären es 1.367 € Netto zzgl. 43% Abgaben ergibt ca. 1.954,- € Brutto für ein Ehe-Paar 11,30 € Brutto im Jahr 2014.
Ein Mindest-Gehalt als EU-weite Vergütung im EU-Tarifvertrag, muss für den BKF ein verkehrsübliches Gehalt beinhalten, das jeweils mit einem jährliche neu zu berechnenden EU- „Lebenskosten-Index“ ansteigt.
Das ist deswegen wichtig, da auch die Menschenwürde des BKF gewahrt werden muss. Deswegen beträgt rein rechnerisch das BKF Existenzminimum glaubhaft mindestens 12,00 € Brutto pro Stunde.
Autor dieses wirklich interessanten und wichtigen Artikels ist
Gregor Ter Heide
Danke Gregor für die Erlaubnis den Artikel hier zu Posten.
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