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Schwer behinderte Kraftfahrer?

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  • #16
    AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

    Das ist aber jetzt nicht behindertenspeziefisch. Die herren "keiner" und "niemand" treiben in jedem betrieb ihr unwesen. Aber wenn einem schon solche brücken gebaut werden, sollte man auch sehen, daß man seine arbeit gewissenhaft macht und für fehler einsteht. Grade in hinblick auf kollegen mit prozenten, die vieleicht auch händeringend eine arbeit suchen. Und ehrlichkeit sollte selbstverständlich sein. Immer...

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    • #17
      AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

      Ehrlichkeit erfordert Mut, den hat nicht jeder.

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      • #18
        AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

        Es gibt aber auch genügend " Schwerbehinderte" die ihren Status als solchen ausnutzen. Ich hatte einen solchen Kollegen. Dieser weigerte sich ständig diverse Touren zu fahren und wenn es nötig war feierte er krank!
        Da kann ich mir vorstellen, dass es Unternehmer gibt die keinen Schwerbehinderte einstellen möchten! Aber an eine Schwerbehinderung kommt man schneller als einem lieb ist! Krebs reicht da schon aus!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #19
          AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
          Dieser Kündigungsschutz ist ja das eigentliche Hindernis, warum Arbeitgeber sich schwer tun, einen Behinderten einzustellen. Solange er nicht "silberne Löffel" klaut, wird man ihn nicht wieder los. Was an sich als Schutz für die Behinderten gedacht ist, hat sich als zusätzliche Barriere entwickelt.
          ....Nach der Probezeit von 6 Monaten hätte Werner S. sowas wie Narrenfreiheit gehabt,
          Bis hierher wollte ich schon schreiben, daß es so nicht stimmt, dann las ich, du weisst doch "etwas" mehr Bescheid...
          ...weil ich für die Kündigung erst die Genehmigung des Integrationscenters gebraucht hätte.
          Ja und nein, richtig und falsch...
          Bei gravierende Fehlgriffe gelten gleiche Regel wie bei "normale" Arbeitsnehmer, d.h. der Arbeitsnehmer ist genauso leicht kündbar, wie etwa bei grob fahrlässige Schäden, Mobbing, Diebstahl etc... und somit auch bei regelmäßige, vermeidbare Lenkzeitverstoß, trotz Anweisung, die L&R gefälligst einzuhalten!
          Da reicht idR. ein Kopie der Kündigung an die Amt, und die segnen es idR. problemlos ab, wenn man die Vorfälle auch belegen kann!
          Nur bei allgemeine Kündigungen wie etwa Arbeitsplatzabbau, "aus betrieblichen Gründen" etc... hat der AN ein Kündigungsschutz und andere AN müssen laut Sozialplan eher daran glauben, das nicht genug, kann die Amt auch eine Betriebsichtung machen und prüfen, ob der Schwerbehinderte tatsächlich nicht ins andere Bereich versetzt werden kann!
          Zuletzt geändert von Original Bernie; 17.04.2016, 09:31.

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          • #20
            AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

            Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
            Bei gravierende Fehlgriffe gelten gleiche Regel wie bei "normale" Arbeitsnehmer, d.h. der Arbeitsnehmer ist genauso leicht kündbar, wie etwa bei grob fahrlässige Schäden, Mobbing, Diebstahl etc... und somit auch bei regelmäßige, vermeidbare Lenkzeitverstoß, trotz Anweisung, die L&R gefälligst einzuhalten!
            Da reicht idR. ein Kopie der Kündigung an die Amt, und die segnen es idR. problemlos ab, wenn man die Vorfälle auch belegen kann!
            In der Theorie mag das vielleicht so sein, in der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Man muss praktisch die Kündigung durchboxen, wenn der Behinderte seine Rechte kennt. Einmal vor dem Integrationscenter und einmal vor dem Arbeitsgericht. Die Sympathien liegen dabei eindeutig von beiden Institutionen bei dem Behinderten. Auch Richter sind nicht emotionlos und entwickeln zunächst ein Schutzbedürfnis für den "Schwächeren". Und das Integrationscenter hat von sich aus ein Interesse daran, dass der Behinderte in Arbeit bleibt. So problemlos ist es also nicht, wie du das darstellst.

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen

            Ehrlichkeit erfordert Mut, den hat nicht jeder.
            Das ist mir schon klar. Es wird so gewesen sein, dass Werner S. diesen Mut nicht besessen hat. Vielleicht hätte Werner einen Vorgesetzten gebraucht, der auch gleichzeit eine Begabung für Psychologie oder es von der Pike auf gelernt hat, mit Menschen umzugehen. Auf mich traf das jedenfalls nicht zu. Weil ich diese Eigenschaften nicht besitze, kann ich nicht anders, als auf Vertrauen zu setzen.
            Die psychologische Begabung haben dagegen immer Unbeteiligte, die sowas natürlich aus einem anderen Blickwinkel sehen. Und damit schließt sich der Kreis hin zu dem, was Bernie zu der Leichtigkeit einer Kündigung geschrieben hatte. Wie man es dreht und wendet, so bin ich immer der Böse, wenn ich einen Behinderten kündigen will. Ich bin der Böse in den Augen der Kollegen, des Integrationscenters und auch des Arbeitsrichters.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #21
              AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

              Asche auf dein Haupt. Es ist auch nicht einfach einen "Leidens gerechten Arbeitsplatz zu erschaffen." Ich zumindest hatte noch keinen echten Erfolg damit. ( damals als BR).

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              • #22
                AW: Schwer behinderte Kraftfahrer?

                @Ramaanda
                Glaub mir, ich habe das schon hinter mir!
                Selbst vor Sozialgericht wäre es fast durchgegangen, wenn der "bedrohte" Zeuge sich nicht selbst verraten hätte!

                Einfach mal mit die zuständige Amt telefonieren, selbst die werden dir erklären, daß heutzutage die Kündigungschutz für Schwerbehinderte nur noch bei allgemeine, nicht Personenbezogene Kündigung gilt!!

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