In Frankreich muss ausländischen Fahrern ab 1. Juli der Mindestlohn von 9,67 Euro brutto gezahlt werden.
Dann tritt eine entsprechende Gesetzesänderung, die insbesondere auf Kabotagefahrten abzielt, in Kraft. Transitverkehre sind vom Mindestlohn ausgenommen. Damit sei ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb im Landverkehr gemacht, sagte Staatssekretär Alain Vidalies. Französische Unternehmen sahen sich bisher durch die Konkurrenz aus Osteuropa mit wesentlich geringeren Personalkosten zunehmend ins Abseits gedrängt.http://www.eurotransport.de/news/kab...h-7312631.html
Dann tritt eine entsprechende Gesetzesänderung, die insbesondere auf Kabotagefahrten abzielt, in Kraft. Transitverkehre sind vom Mindestlohn ausgenommen. Damit sei ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb im Landverkehr gemacht, sagte Staatssekretär Alain Vidalies. Französische Unternehmen sahen sich bisher durch die Konkurrenz aus Osteuropa mit wesentlich geringeren Personalkosten zunehmend ins Abseits gedrängt.http://www.eurotransport.de/news/kab...h-7312631.html
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