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Legale Ausbeutung vor der Haustüre

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  • #31
    AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

    Zitat von chemo Beitrag anzeigen
    Meiner meinung nach haben die Firmen, die Leute nicht einstellen weil sie für ihre Rechte kämpfen selber Dreck am stecken in welchen maß auch immer.
    My 2 cent.
    Naja, es gibt da halt so Kollegen die wenn es um ihre eigenen Rechte geht immer ganz vorne dabei sind, aber bei Pflichten die ersten sind die verschwunden sind.

    Soll keine Wertung sein, aber die gibt es halt!

    Da kommt dann immer nur, "ist nicht meine Aufgabe" als Standardantwort, selbst wenn es nur um Kleinigkeiten geht.

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    • #32
      AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

      Ey bernie...das war keine wertung deiner person. Natürlich gibts das noch. Aber mittlerweile hat sich das schwer geändert. Auch bei den ag ist einer dem anderen sein deibel.

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      • #33
        AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

        Zitat von klausi Beitrag anzeigen
        Seit ewigen zeiten geistert ein gerücht, daß die versicherungen listen von fahrern führen, die öfter auffallen. Tauchen die im versicherungsfall auf, wird dem ag nahe gelegt, diesen fahrer zu entsorgen.
        Es sei den, da sind so viele "tolle" Fahrer, daß die Versicherung sogleich kündigt, und die Spedition sich um eine andere Versicherer bemühen muss...

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        • #34
          AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

          Jap, die spezies kenn ich auch
          Brööts du mir de Woosch, lösch ich der de Doosch.

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          • #35
            AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

            @bernie
            Vieleicht warst du nur überqualifiziert.....lach.....

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            • #36
              AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

              Zitat von klausi Beitrag anzeigen
              Ey bernie...das war keine wertung deiner person.
              KEine Angst, habe ich auch nicht als solches vestanden! :itsok:
              Natürlich gibts das noch. Aber mittlerweile hat sich das schwer geändert.
              Das war (lass mich mal schnell nachrechnen....) vor 11 Monate!!
              Und ich rede hier von dieser Werk, wo man eigentlich denkt, man ist -einmal drin- eh nur eine Nummer!!

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              • #37
                AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                Das liegt in der tradition solcher familiengeführten betriebe. Mit den sozialen leistungen nehmen die ihre leute an den strick. Das hat der alte krupp schon richtig erkannt. Eigentlich sind diese wohltaten mehr eine damokles keule...wehe du singst nicht unser lied, dann bist du weg vom fenster mit blick auf den see.....

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                • #38
                  AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Ich verstehe halt nicht, warum ich als Fahrer nicht meine Rechte einfordern soll. Handtuch werfen und verschwinden ist hier nur der Weg des geringsten Widerstands. Und ich klage nicht gern. Ich fordere lediglich das das Recht auch für mich als Fahrer gilt. Bisher habe ich immer mein Recht bekommen. Was ist daran falsch?

                  Daran ist nichts falsch...deine beiden Beispiele(dein eigenes und das des behinderten Kollegen) sind ja spezielle Fälle...nämlich solche,wo ein Vorfall zu einem Streit mit einem Arbeitgeber führt...Da wäre für mich auch ganz klar,daß ich mich wehre...
                  Ich bin von den Fällen ausgegangendie man so unterwegs hört...nämlich:
                  -zuviele Stunden
                  -Geld kommt nicht pünktlich
                  -3 Wochen am Stück draußen ,ohme ins Hotel zu gehen
                  -usw..

                  Und da bin ich der Meinung,ist jeder,der das länger mitmacht selbst schuld

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                  • #39
                    AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                    Beispiel 2: Ein körperlich schwer behinderter LKW Fahrer lässt sich von seiner Firma nach einer Heimat nahen Niederlassung versetzen. Dort lässt dieser Fahrer dann vom Gericht feststellen, das er als Schwerbehinderte Fahrer nur maximal 8 Stunden jeden Tag arbeiten darf und nicht die 15 Stunden für die er täglich eingeteilt wurde. Darauf verweigert die Niederlassung die Beschäftigung. Dieser Kollege ist nun seit etwa 6 Monaten von der Arbeit freigestellt, bei vollen Bezügen. Eine Versetzung seines Arbeitgebers ist nicht mehr möglich, weil er seine Rechte als Arbeitgeber an die andere Niederlassung abgetreten hat und weil der Arbeitnehmer mit einer weiteren Versetzung nicht einverstanden ist.
                    Der Kollege ist im übrigen bereit täglich seine Pflicht zu tun. Aber man möchte ihm nicht die Arbeit zuteilen, die er täglich leisten könnte. Nun hat das Unternehmen ein zusätzliches Problem bekommen, es zahlt seinen Fahrern nur 1800 Euro Brutto. Jetzt steht eine Betriebsprüfung an, nach dem Mindestlohngesetz. Wer nun den Fahrer beraten hat, lassen wir mal dahin gestellt. Aber was ist hier falsch sich zu wehren. Am Ende hilft es doch allen? Oder schadet man den Kollegen hier?
                    Dieser Beitrag ist wischi-waschi,warum?
                    Hatte 30.11.1999 eine Bandscheibenop,dann eine Reha.
                    Damals Rehantrag= Rentenantrag,02.2001 Rente durch.
                    Nix mehr mit Arbeit,ich hab nicht bestimmt,nur die Gutachter.
                    Mit 60 Jahre in die Vollrente gegangen.Dann wieder gearbeitet.
                    Das mit den Arbeitsstunden bestimmen die Gutachter vom Vorsorgensamt
                    nicht der Fahrer und Gerichte.
                    Gruß Harald

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                    • #40
                      AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                      Alles was über 8 Stunden oder 5 Tagen hinaus geht kann vom behinderten abgelehnt werden. Das ist kein wischiwaschi.

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                      • #41
                        AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                        Und jeder andere kann das auch. Dazu brauchts nur einen arsch in der hose und keine behinderung. Sorry harald, bei allem respekt.

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                        • #42
                          AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                          Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                          Und jeder andere kann das auch. Dazu brauchts nur einen arsch in der hose und keine behinderung. Sorry harald, bei allem respekt.
                          Das trifft nur zu, wenn im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung explizit vereinbart wurde, dass ein 8-Stunden-Tag bzw. eine 5-Tage-Woche vereinbart wurde. Ansonsten gilt das Arbeitszeitgesetz, welches eine 6-Tage-Woche vorsieht oder 48 Stunden in der Woche.


                          Viele Grüße

                          Ramaanda

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                          • #43
                            AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                            Sorry,wo steht daß?
                            Gruß Harald

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                              Frage:warum durfte ich nicht weiter arbeiten?
                              Gruß Harald

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                              • #45
                                AW: Legale Ausbeutung vor der Haustüre

                                § 124 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ,

                                Jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit, also über 8 Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste, hinausgeht, gilt als Mehrarbeit. Tarifliche Regelungen, die Beschäftigte verpflichten, über die normale Arbeitszeit hinaus Bereitschaftsdienste zu leisten, sind demzufolge unzulässig. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.2006, Az.: 9 AZR 176/06)

                                Alle Regelungen unter 8 Stunden sind dann allerdings eher so zu handhaben wie es dem Kollegen Turbotrucker widerfahren ist.

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