Der Karfreitag und Ostern rücken näher! Diese Tage erinnern mich jedes Jahr auf´s Neue an einen Unverbesserlichen, der sich stets als Einzelkämpfer sah.
In der Lebensmittelbranche ist es nun mal so, dass es weder Sonn- noch Feiertage gibt. Es wird rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gearbeitet. Unser Freund, ich nenne ihn mal Udo, hatte eine 5-Tage-Woche und musste am Karfreitag sowie an Ostermontag arbeiten, so wie seine Kollegen auch. Nur die Kraftfahrer mussten an den Feiertagen arbeiten, alle anderen in der Firma hatten frei, wie das meist üblich ist.
Udo bekam monatlichen Festlohn. Er erwartete, dass er den Karfreitag und den Ostermontag nun extra bezahlt bekommt oder zumindest einen Ausgleich in Freizeit dafür bekommt. Aber nichts dergleichen geschah. Der Disponent schaute verwundert, als Udo seinen Anspruch anmeldete und lehnte die Forderung rigoros ab. Udo ging zum Anwalt und wollte seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Aber gottseidank geriet er an einen Juristen, der ihn richtig beraten hatte und ihm Geld und zusätzlichen Ärger ersparte. Der Anwalt erklärte Udo, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen finanziellen oder anders gearteten Ausgleich gibt. Es gibt zwar ein Gesetz, welches den Arbeitgeber zwingt, den Feiertag zu bezahlen, falls der Angestellte nicht arbeitet. Aber Udo hatte gearbeitet und den Tag entsprechend bezahlt bekommen. Eine doppelte Bezahlung sieht das Gesetz nicht vor. Udo war stinkig und verfluchte die deutsche Gesetzgebung, die den Arbeitnehmern ihre Rechte vorenthält. Kurze Zeit später kündigte er den Job und fing in einer anderen Firma an.
So sind sie, die Einzelkämpfer. Eigentlich kämpfen sie nicht! Wenn sie nicht kriegen was sie wollen, dann ziehen sie Schwanz ein und gehen woanders hin. Mit Kämpfen hat das nichts zu tun. Genau deshalb, weil es diese Einzekämpfer gibt, werden wir unsere Probleme nicht los. Würden diese Pseudo-Einzelkämpfer ihre Energie in die richtige Richtung lenken, hätte es zum Beispiel dieses Problem mit den Feiertagen nicht gegeben. Ein Betriebsrat hätte mit dem Arbeitgeber vorher vereinbart, wie die Feiertage verrechnet werden. Er hat die Macht und auch die Befugnis dazu. Auch die Gewerkschaft hat die Macht, solche Vereinbarungen zu treffen. Der Pseudo-Einzelkämpfer hat nichts, weder die Macht noch die Befugnis, dafür aber eine umso größere Klappe und lange Beine, um die Flucht anzutreten.
Viele Grüße
Ramaanda
In der Lebensmittelbranche ist es nun mal so, dass es weder Sonn- noch Feiertage gibt. Es wird rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gearbeitet. Unser Freund, ich nenne ihn mal Udo, hatte eine 5-Tage-Woche und musste am Karfreitag sowie an Ostermontag arbeiten, so wie seine Kollegen auch. Nur die Kraftfahrer mussten an den Feiertagen arbeiten, alle anderen in der Firma hatten frei, wie das meist üblich ist.
Udo bekam monatlichen Festlohn. Er erwartete, dass er den Karfreitag und den Ostermontag nun extra bezahlt bekommt oder zumindest einen Ausgleich in Freizeit dafür bekommt. Aber nichts dergleichen geschah. Der Disponent schaute verwundert, als Udo seinen Anspruch anmeldete und lehnte die Forderung rigoros ab. Udo ging zum Anwalt und wollte seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Aber gottseidank geriet er an einen Juristen, der ihn richtig beraten hatte und ihm Geld und zusätzlichen Ärger ersparte. Der Anwalt erklärte Udo, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen finanziellen oder anders gearteten Ausgleich gibt. Es gibt zwar ein Gesetz, welches den Arbeitgeber zwingt, den Feiertag zu bezahlen, falls der Angestellte nicht arbeitet. Aber Udo hatte gearbeitet und den Tag entsprechend bezahlt bekommen. Eine doppelte Bezahlung sieht das Gesetz nicht vor. Udo war stinkig und verfluchte die deutsche Gesetzgebung, die den Arbeitnehmern ihre Rechte vorenthält. Kurze Zeit später kündigte er den Job und fing in einer anderen Firma an.
So sind sie, die Einzelkämpfer. Eigentlich kämpfen sie nicht! Wenn sie nicht kriegen was sie wollen, dann ziehen sie Schwanz ein und gehen woanders hin. Mit Kämpfen hat das nichts zu tun. Genau deshalb, weil es diese Einzekämpfer gibt, werden wir unsere Probleme nicht los. Würden diese Pseudo-Einzelkämpfer ihre Energie in die richtige Richtung lenken, hätte es zum Beispiel dieses Problem mit den Feiertagen nicht gegeben. Ein Betriebsrat hätte mit dem Arbeitgeber vorher vereinbart, wie die Feiertage verrechnet werden. Er hat die Macht und auch die Befugnis dazu. Auch die Gewerkschaft hat die Macht, solche Vereinbarungen zu treffen. Der Pseudo-Einzelkämpfer hat nichts, weder die Macht noch die Befugnis, dafür aber eine umso größere Klappe und lange Beine, um die Flucht anzutreten.
Viele Grüße
Ramaanda
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