Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

    Und warum ist sowas möglich? Ein betriebsrat sollte doch eine selbstverständlichkeit sein. Wenn von 750000 fahrern nur 20000 organisiert sind würde ich als unternehmer ähnlich handeln. Und wie fair die firma ist, das hat sie ja jetzt gezeigt. Mir gehts gut, ich brauche keine gewerkschaft, schon garkeinen betriebsrat...da macht man sich was vor. Ag teilen nicht von sich aus. Dazu muß man sie zwingen und auch in schach halten.

    Kommentar


    • #47
      AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

      Zwangsläufig verliert man dadurch die guten Leute.
      Es ist ja so, wenn Equal Pay ansteht, und die guten Leute irgendwann feststellen das alle die den ganzen Tag rumbummeln, schlau schnacken, Sachen kaputt fahren, kurz, denen alles egal ist, den exakt gleichen Lohn bekommen wie die, die sich mühe geben, dann kommt man irgendwann an den Punkt an den man sich fragt wozu man sich eigentlich mühe gibt.

      Der AG kann dann aber niemanden mehr bevorzugen, also gehen die guten Weg und die Bummelanten bleiben.

      Kommentar


      • #48
        AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

        Natürlich kann er sich weiterhin auch schlechte leute vom hals schaffen. Und was spricht dagegen für gute leistungen prämien auszuschütten? Aber die haben nichts, aber auch garnichts mit dem lohn zu tun.

        Kommentar


        • #49
          AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

          ...vor allem, wenn jahrelang die Gehalt bzw. Lohn mit höhere Prämien erhöht wird, und nicht die Gehälter bzw. Löhne selbst!
          Denn ein Prämie kann ein jeder Chef ersatzlos von heute auf morgen wieder abschaffen, es ist ja nur eine FREIWILLIGE Zulage OHNE Rechtsanspruch darauf!!

          Kommentar


          • #50
            AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

            Ausserdem:
            Bei Krankenstand hat man kein rechtliche Anspruch darauf, daß die Prämien weiter gezahlt wird!! Weder durch AG noch ab der 7. Woche durch KK!!

            Kommentar


            • #51
              AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
              Ausserdem:
              Bei Krankenstand hat man kein rechtliche Anspruch darauf, daß die Prämien weiter gezahlt wird!! Weder durch AG noch ab der 7. Woche durch KK!!
              Hier irrst du, ich habe bereits einen Prozess gewonnen bei ähnlicher Konstellation. Eine jahrelang bezahlte Prämie ist eine Betriebliche Übung und somit Teil des Lohns. Sie kann nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. In meinem Fall handelte es sich um eine Sauberkeitsprämie und ich war nach Arbeitsunfall 6 Wochen krank, konnte somit nichts sauber halten. Ich habe die Prämie später dann voll erhalten. Man muss sich halt nur wehren. Und ein normaler Rechtsanwalt tut sich da schwer. Die Rechtsabteilung von den Gewerkschaften nehmen sich solcher Themen eher an.

              Kommentar


              • #52
                AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Hier irrst du, ich habe bereits einen Prozess gewonnen bei ähnlicher Konstellation. Eine jahrelang bezahlte Prämie ist eine Betriebliche Übung und somit Teil des Lohns. Sie kann nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden. In meinem Fall handelte es sich um eine Sauberkeitsprämie und ich war nach Arbeitsunfall 6 Wochen krank, konnte somit nichts sauber halten. Ich habe die Prämie später dann voll erhalten. Man muss sich halt nur wehren. Und ein normaler Rechtsanwalt tut sich da schwer. Die Rechtsabteilung von den Gewerkschaften nehmen sich solcher Themen eher an.
                Das funktioniert aber nur bei solchen Prämien, nenne ich sie Anwesenheits- oder Krankheitsprämie hast du keinen Anspruch darauf!
                Zuletzt geändert von Dogface; 02.04.2016, 19:38.
                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                Kommentar


                • #53
                  AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

                  Von dieser Quelle mal ein Auszug:
                  Berechnung der Entgeltfortzahlung

                  Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung ist das Bruttoarbeitsentgelt im Sinne des Arbeitsrechts maßgebend (also nicht im Sinne des Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsrecht).

                  So zählen zum Bruttoarbeitsentgelt:

                  • der gesamte Barlohn im arbeitsrechtlichen Sinne (Stunden-, Wochen-, Monats-, Akkord- und Schichtlohn usw.)
                  • laufend gewährte Sachleistungen (z. B. Kost oder Wohnung) und Deputate; kann freie Station in natura nicht gewährt werden (weil sich z. B. der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nicht beim Arbeitgeber aufhält), gilt für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge der amtliche Sachbezugswert
                  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
                  • Erschwernis- und Gefahrenzuschläge
                  • Schmutzzulagen, soweit diese dem Arbeitnehmer nicht zusätzliche Kosten zum Beispiel für Reinigungsmittel ersetzen sollen
                  • soziale Zulagen (Familien- und Kinderzuschläge, Wohnungsgeld und Ortszulagen)
                  • Trinkgelder, soweit darauf ein rechtmäßiger Anspruch besteht (z. B. Bedienungsgelder im Hotel- und Gaststättengewerbe)
                  • vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber laufend gewährt
                  • Inkassoprämien
                  • Nachzahlungen, wie z. B. rückwirkende Entgelterhöhungen, die der Arbeitnehmer in einer Summe erhält
                  • Funktionszulagen, Wegezeitvergütungen oder andere Leistungen, die pauschal vergütet werden
                  Prozentgebundene Ökoprämien oder nach einer Katalog gestaffelte Leistungsprämien gehören laut dieser Liste nicht dazu...
                  Ich dachte auch, man hätte Anspruch...
                  Einem ehem. Arbeitskollegen, der einen Schlaganfall hatte und deswegen fast ein Jahr krank geschrieben war, wurde seitens seiner Krankenkasse nur die nackte Bruttogehalt anerkannt. Laut seiner Anwalt bestünde leider kein Anspruch dabei, weil ja der nicht anwesende AN nicht aktiv einwirken kann, daß die Ausgaben unter Durchschnitt bleiben...
                  Also bekam er bis zu seiner 2. und letzte Schlaganfall paar hundert Euro/Monat weniger...

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Einzelkämpfer ... oder besser doch organisieren?

                    Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                    Das funktioniert aber nur bei solchen Prämien, nenne ich sie Anwesenheits- oder Krankheitsprämie hast du keinen Anspruch darauf!
                    Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                    Prozentgebundene Ökoprämien oder nach einer Katalog gestaffelte Leistungsprämien gehören laut dieser Liste nicht dazu...
                    Gesunde Mitarbeiter kosten Geld - Kranke ein Vermögen

                    Nach diesem einfachen Grundsatz handeln heute die meisten Arbeitgeber und treffen entsprechende Gegenmaßnahmen. Nur leider gehen diese Maßnahmen in die falsche Richtung. Vielfach wird angenommen, der Kranke kostet extrem viel Geld durch verursachte Fehlzeiten. Das ist ein Irrtum und längst durch Untersuchungen widerlegt worden. Teuer wird der Kranke, der sich nicht auskuriert und stattdessen weiterarbeitet. Er ist bei weitem nicht so produktiv wie ein Gesunder. Oftmals verschleppt er seine Krankheit auch noch, was seine Produktivität auf lange Sicht weiter herabsetzt. Billiger ist es auf jeden Fall, wenn der Kranke sich zu Hause auskuriert und nach einer kurzen Zeitspanne wieder vollen Einsatz zeigen kann. Man möge mir verzeihen, dass ich im Zusammenhang von Krankheit nur den geldwerten Aspekt anschneide.

                    arzt10.jpg

                    Aber was nützen die besten Erkenntnisse, wenn sie nicht umgesetzt werden? Um die Mitarbeiter zu möglichst wenig Fehlzeiten zu animieren oder gar den Status "Null Fehltage" zu erreichen, sind die Anwesenheitsprämien bzw. Gesundheitsprämien erfunden worden. Hat ein Arbeitnehmer keine Fehltage, bekommt er den Bonus in voller Höhe. Wird er krank und bleibt der Arbeit fern, ist eine Kürzung oder Streichung der Prämie die Folge. Ich muss nicht betonen, welche Auswirkungen das mitunter haben kann. Jeder kann es sich denken.


                    Eine Arbeitnehmerin bekam zusätzlich zu ihrem Lohn jeden Monat einen sogenannten Gesundheitsbonus (Anwesenheitsprämie). Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass dieser Bonus je nach Anzahl der Fehltage gekürzt oder gestrichen werden kann. Genau das ist auch passiert, als die Arbeitnehmerin krank wurde.
                    Mittels Klage beim Arbeitsgericht versuchte sie, den vollen Bonus erstattet zu bekommen. Sie erzielte aber nur einen Teilerfolg und zog deshalb vor das Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz.
                    Die beklagte Firma beantragte, den Antrag abzuweisen. Sie berief sich einerseits auf die Vereinbarung im Arbeitsvertrag und andererseits auf den § 4a des Entgeltfortzahlungsgesetzes. In dem Gesetz wird die Kürzung von Sondervergütungen grundsätzlich erlaubt.


                    Lange Rede, kurzer Sinn, die Klägerin bekam vor dem Landesarbeitsgericht recht. Der Arbeitgeber darf keinen Abzug wegen der Fehlzeiten vornehmen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt nur eine Kürzung von Sondervergütungen. Da hier aber der Gesundheitsbonus monatlich neben dem Gehalt gezahlt wurde, handelt es sich hier auch um ein laufendes Arbeitsentgelt und nicht um eine Sondervergütung. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung ist für laufende Entgeltzahlungen nach dem Gesetz aber unabdingbar. Dabei ist es unerheblich, welche Bedingungen für die Zahlung des Bonus vereinbart wurden. Als Sondervergütung zählen nach Meinung des Gerichts nur Einmalzahlungen.


                    Aus diesem Urteil lässt sich folgendes ableiten. Zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Anwesenheitsprämie, so muss er sie auch bei Krankheit weiter zahlen. Das gleiche gilt auch für Prämien, die in unserem Job mittlerweile normal sind, also Schadenfreiheit, Sauberkeit der Fahrzeuge usw. Ein Anspruch auf Zahlung besteht nicht, wenn die Prämie unregelmäßig oder als Einmalzahlung jährlich gezahlt wird.

                    Wer das Urteil nachlesen möchte, kann das hier tun: https://openjur.de/u/478669.html

                    Abschließend stellt sich noch die Frage, wie sich dieses Urteil auswirkt, wenn die Lohnfortzahlung endet und Krankengeld gezahlt wird. Die Krankenkassen orientieren sich bei der Berechnung des Krankengeldes in der Regel am Grundlohn und ignorieren die monatlichen Prämien. Auch das ist nicht statthaft. Das Sozialgericht Aachen hat entsprechend geurteilt und die Krankenkasse verpflichtet, die Leistungsprämie bei der Berechnung des Krankengeldes mit einzubeziehen.

                    Wer das Urteil nachlesen möchte, kann das hier tun: https://openjur.de/u/149814.html

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    245135 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 21, Gäste: 245114.

                    Mit 245.169 Benutzern waren am 26.04.2024 um 15:36 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X