AW: Fahrerkarte für eine einmalige Fahrt beantragen??
Ähm sorry dich da enttäuschen zu müssen, aber die sog. Handwerkerregelung gibt es noch. Der Radius wurde von 50km auf 100km erweitert.
Ab März tritt die VO 165/2014 in kraft. Dort ist bereits festgelegt, das die 561/2006/EG in Artikel 3 und 13 diesbezüglich geändert werden.
Ich zitiere mal:
Aber selbst wenn er dennoch eine bräuchte, mit inkraft treten der o.g. Verordnung hat er die Möglichkeit eine Zeitlich Begrenzte, nicht verlängerbare Fahrerkarte zu beantragen. Die Gültigkeit kann hier maximal 185 Tage betragen.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...4R0165&from=DE
Zitat von Ramaanda
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Ab März tritt die VO 165/2014 in kraft. Dort ist bereits festgelegt, das die 561/2006/EG in Artikel 3 und 13 diesbezüglich geändert werden.
Ich zitiere mal:
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 wird wie folgt geändert:
1. | In Artikel 3 wird nach Buchstabe a der folgende Buchstabe eingefügt:
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2. | Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
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Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...4R0165&from=DE
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