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Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

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  • Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

    Wie man ja anhand der Medialen Berichterstattung mitbekommen haben, tagten mal wieder die sog. Verkehrsexperten in Goslar.

    U.a. ging es auch um die Verwendung von Dashcams.
    Die dortigen Experten waren sich einig, das man die Aufnahmen von Dashcams, unter beachtung von gewissen Auflagen, erlauben und auch die Videoaufnahmen als Beweismittel anerkennen müsse.

    Mehr dazu findet Ihr in meinem Blog, da stehen dann auch die bisher bekannten Auflagen drin. Das ganze ist allerdings bislang nur eine Empfehlung, keine generelle Amtliche "Erlaubnis" zur verwendung der Dashcams.
    Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

  • #2
    AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

    Du sprichst ein sehr heikles Thema an. Faustformel beim Datenschutz ist,

    was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

    Soweit so gut. Aber was macht denn der normale Dashcam Nutzer? Er zeichnet in einer Endlosschleife das Geschehen auf. Nur wenn etwas passiert oder wenn er für seine Lieben daheim etwas aufheben will, überspielt er auf die Festplatte. So halte ich es. Eigentlich nicht anders als der Urlauber der per Bild Urlaubserinnerungen sammelt.

    Sind Bilder aus dem Urlaub Datentechnisch fragwürdig?

    Aber klar ist, Veröffentlichungen im Netz, das ist der wunde Punkt. Die Veröffentlichung anderer im Netz, dass soll nicht sein. Ich gebe zu, habe ich auch schon gemacht. Würde ich mich heute nicht mehr trauen.

    Und die Auswertung als Beweis bei Unfällen? Überlasse ich den Richtern und Sachverständigen.

    Mich würde allerdings mal interessieren wie die öffentliche Überwachung gehandelt wird. Wann werden denn diese Aufzeichnungen gelöscht? Wer darf die einsehen und wann darf er die einsehen?

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    • #3
      AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

      hm... Ansprechen ist eher die falsche Bezeichnung. Das was ich geschrieben habe, kann man ja auch in den "normalen" Medien nachlesen.

      Und das der Verkehrsgerichtstag in Goslar war, wurde ja in eben diesen mehr als nur breit getreten.
      Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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      • #4
        AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Du sprichst ein sehr heikles Thema an. Faustformel beim Datenschutz ist,
        was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
        Soweit so gut. Aber was macht denn der normale Dashcam Nutzer? Er zeichnet in einer Endlosschleife das Geschehen auf. Nur wenn etwas passiert oder wenn er für seine Lieben daheim etwas aufheben will, überspielt er auf die Festplatte. So halte ich es. Eigentlich nicht anders als der Urlauber der per Bild Urlaubserinnerungen sammelt.
        Sind Bilder aus dem Urlaub Datentechnisch fragwürdig?
        Aber klar ist, Veröffentlichungen im Netz, das ist der wunde Punkt. Die Veröffentlichung anderer im Netz, dass soll nicht sein. Ich gebe zu, habe ich auch schon gemacht. Würde ich mich heute nicht mehr trauen.
        Und die Auswertung als Beweis bei Unfällen? Überlasse ich den Richtern und Sachverständigen.
        Mich würde allerdings mal interessieren wie die öffentliche Überwachung gehandelt wird. Wann werden denn diese Aufzeichnungen gelöscht? Wer darf die einsehen und wann darf er die einsehen?
        Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Klingbeil (LfD BW) hat im Rahmen
        einer Pressemitteilung auf die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit des Einsatzes von Dashcams – also
        , die wie Navigationsgeräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs
        befestigt werden und das Verkehrsgeschehen filmen, um z.B. bei Unfällen das Verhalten anderer
        zu dokumentieren – hingewiesen.
        LfD BW: Dashcams sind unzulässig

        Der Betrieb von Dashcams sei – wie eine herkömmliche Videoüberwachung – an § 6b Abs. 1 Nr. 3 und
        Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu messen. Danach ist eine Beobachtung und Aufzeichnung
        mittels Videokameras nur zulässig, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret
        festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der
        Betroffenen überwiegen. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden in
        aller Regel nicht erfüllt, da die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen. ....

        Dashcams sind unzulässig


        Im Ausland setzen Autofahrer vermehrt Videokameras ein, die hinter der Windschutzscheibe postiert werden
        und das Geschehen vor dem Auto kontinuierlich aufzeichnen. In Deutschland ist das aus Datenschutzgründen
        unzulässig, meint Andrea Voßhoff. ......
        Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor Dashcams

        Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?

        Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt oder verboten?
        In Russland sind sie weit verbreitet, in Großbritannien erwünscht: Dashcams sind kleine Kameras im Auto,
        die durchaus nützlich sein können. Der Einsatz während der Fahrt mit dem Fahrzeug ist jedoch umstritten.
        Die Dashcam ist in Deutschland und seinen Gesetzen noch nicht angekommen, weshalb sich die Gerichte
        über deren Nutzung derzeit streiten.

        Die Dashcam hat verschiedene Bezeichnungen: Carcam, Auto-Cam oder Car-Camcorder werden die kleinen
        Geräte genannt. Im Endeffekt ist eine Dashcam ein kleiner Videorekorder, der entweder auf dem Armaturenbrett
        oder an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird. .................
        Bussgeldkatalog 2016 - Dashcam

        Denke, das gibt schon einigen Aufschluss!
        Zuletzt geändert von Sunlight; 30.01.2016, 18:01.
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
        #deletefacebook - Löscht Facebook

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        • #5
          AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

          Nun das was du verlinkt hast ist ja nichts was sich nicht ändern lässt. Fakt ist, diese sog. Experten in Goslar haben sich für eine Verwendung von Dashcams ausgesprochen. Ich hatte eigentlich zu meinem Entsprechenden Beitrag verlinkt, aber irgendwer war der Meinung diesen Link zu entfernen.
          Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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          • #6
            AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

            Eigene Homepage im Profil
            Wie im Forum auch, darf im Profil keine Homepage eingetragen sein.

            Werbung
            Kommerzielle Werbung ist nicht gestattet und wird umgehend entfernt. Auch das Bewerben nichtkommerzieller Seiten sollte nach Möglichkeit zuvor mit einem Moderator oder Admin abgesprochen werden. Ausnahme ist die Antwort auf eine direkte Frage in einem Thema oder Beitrag danach.
            Eine Bewerbung für andere Foren mit gleichem Thema wird daher kommentarlos gelöscht.
            :rofl2[1]: Forenregeln von Brummionline sollte man lesen!
            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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            • #7
              AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

              Ich habe zu Zeiten wo die Nutzung der dashcam mit Geldstrafen von bis 50 000 Euro bestraft werden sollte, auf Wunsch der Polizei ein Dashcam Video zur Verfügung gestellt. Das Video wurde offiziell beschlagnahmt. Ohne Bestrafung meinerseits. Ich folge normalerweise der Einschätzung der Datenschutzbeauftragten. Aber hier bin ich anderer Meinung. Zufällige Videos, Bilder werden sogar von den Medien verwendet. Der normale User macht diese Filme für sich und nicht für die Öffentlichkeit.

              Ach, noch eins. Sunlight, deine Belehrungen an einzellne User wenn sie mal einen Fehler machen sind nicht wirklich nett und schön. Auch wenn du recht hast, überlass das bitte den Mods im Hintergrund. So vergraulst du User und sie drehen dem Forums den Rücken zu. Die Mods klären das ohne Öffentlichkeit.
              Zuletzt geändert von alterelch; 30.01.2016, 18:37.

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              • #8
                AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                :rofl2[1]: Forenregeln von Brummionline sollte man lesen!
                Stimmt da war was :) egal. In meinem Profil im Feld Homepage ist ja eh der link zu meiner Seite :D
                Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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                • #9
                  AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                  Danke für dieses interessante Thema,

                  nachdem mir vorletzte Woche jemand beim rückwärts Ausparken
                  in mein stehendes Fahrzeug gefahren ist, es vor Ort noch zu
                  Diskussionen kam und ich wie viele ander Verkehrsteilnehmer auch,
                  öfters allein im Fahrzeug sitze, steht der Entschluss fest,
                  ein solches Gerät anzuschaffen und nur noch mit Dashcam zu fahren.

                  Die gegnerische Versicherung hat in diesem recht eindeutigen
                  und polizeilich aufgenommenen Fall
                  zwar ihre rechtsverbindliche Regulierungszusage schriftlich erteilt,
                  es läuft aber leider oft nicht so geregelt ab,
                  wie man immer wieder hört und liest.
                  Daher geht es seit gestern nur noch um die Frage, welches
                  Gerät sehr scharfe Aufnahmen bietet und auch
                  über gute Nachtaufnahme-Eigenschaften verfügt.

                  Dem Thema "Datenschutz" und "gerichtliche Verwendbbarkeit"
                  konnte ich der Presse in Kurzform wiedergegeben,
                  für mein bescheidenes Verständnis folgendes entnehmen:

                  -Dauerhaftes Aufnehmen während der Fahrt ist datenschutztechnisch
                  untersagt, 1-5 Minütige Aufnahesequenzen sind rechtlich
                  bisher nicht eindeutig geklärt.
                  Um sicher zu sein, sollte der Benutzer das Gerät aber so einstellen, dass Teile der Aufnahen im Austausch ständig wieder gelöscht werden,
                  für aufgenommene Unfälle gibt es an vielen Geräten daher
                  eine extra Datensicherungstaste.

                  -Die gerichtliche Verwertung solcher Daten wird von
                  jedem einzelnen Gericht und Bundesland unterschiedlich gehandhabt,
                  geht man davon aus, dass der Privat-Filmer keine Daueraufahmen
                  zum Zwecke der Ordnungswidrichkeits-Verfolgung macht,
                  sondern die Kamera zufällig gerade während des Ereignisses lief,
                  oder für Landschaftsaufnahmen genutzt wurde, sind die Chancen
                  höher, dass das Material zur Beweisführung
                  und Unfallaufklärung genutzt wird.
                  Wichtig bei einer Sichtung und Prüfung des anstehenden Beweismaterials für eine Gerichtsverhandlung sei auch,
                  dass die Kamera wirklich auf Teilfilm-Löschmodus eingestellt ist
                  anstelle auf Daueraufnahme.

                  So habe ich es verstanden und hier mit eigenen
                  Worten wiedergegeben, sollte ich irgendwo
                  falsch liegen, oder sonstwie auf der Leitung stehen,
                  bitte ich die Sach- und Fachkundigen unter Euch
                  um sofortige Korrektur, für die ich mich schon an dieser
                  Stelle im Voraus bedanke!

                  Insgesamt betrachtet, befindet sich das Thema Dashcam in Deutschland rechtlich immer noch in den Kinderschuhen und somit
                  (mit Ausnahme der gültigen datenschutzgesetzlichen Regelungen)
                  in einer Grauzone.

                  Umgekehrt proportional verhält es sich bereits seit Jahren
                  beispielsweise in Russland und anderen Ländern.

                  Ich werde mir dennoch in den nächsten Tagen eine Cam zulegen,
                  die Frage ist nur noch, auf welches Produkt ich zurückgreife,
                  wichtig sind mir weniger 1001 Features und Extras,
                  als klare, deutliche und scharfe Aufnahmen, damit
                  Fahrzeuge und Kennzeichen bei Tag & Nacht
                  gut erkennbar und lesbar sind.
                  Für Tipps und Kaufempfehlungen seitens der Forenmitglieder
                  bin ich zu allen Richtungen offen und dankbar.



                  Gruß!
                  M.P.U
                  "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                  chinesisches Sprichwort

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                  • #10
                    AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                    Ich habe zu Zeiten wo die Nutzung der dashcam mit Geldstrafen von bis 50 000 Euro bestraft werden sollte, auf Wunsch der Polizei ein Dashcam Video zur Verfügung gestellt. Das Video wurde offiziell beschlagnahmt. Ohne Bestrafung meinerseits. Ich folge normalerweise der Einschätzung der Datenschutzbeauftragten. Aber hier bin ich anderer Meinung. Zufällige Videos, Bilder werden sogar von den Medien verwendet. Der normale User macht diese Filme für sich und nicht für die Öffentlichkeit.
                    Dashcam: Darf man in Deutschland aus dem Auto heraus den Verkehr filmen?

                    Zurzeit scheint sich in Deutschland ein Trend zu verbreiten, der seinen Ausgangspunkt in Russland hatte: Die Dashcam. Dabei handelt es sich um eine Kamera, die im Auto installiert wird und das Verkehrsgeschehen dokumentieren soll. Sollte es zu einem Unfall kommen, so sollen die Aufnahmen als Beweismittel dienen. Doch ist es in Deutschland überhaupt erlaubt aus dem Auto heraus Filmaufnahmen anzufertigen?
                    Ist die Dashcam in Deutschland erlaubt?

                    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist das Aufnehmen des Verkehrsgeschehens mit Hilfe einer On-Board-Kamera unzulässig. Denn aufgrund der Aufnahmen können andere Verkehrsteilnehmer identifiziert werden. Dies stelle einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Somit verstoße die Dashcam gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes und sei daher unzulässig (vgl. Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634). ................
                    Dashcam: Darf man in Deutschland aus dem Auto heraus den Verkehr filmen?

                    Es geht hier vor Allem um das Persönlichkeitsrecht Dritter. Da die Kamera läuft, erfasst sie Jeden und Alles
                    und das ist verboten. Was man privat macht, ist eine andere Sache. Jeder hat Familien,- u. Urlaubsfotos,
                    da sind sich die Personen bewußt, dass sie fotografiert werden. Bei einer Dashcam nicht!

                    Ach, noch eins. Sunlight, deine Belehrungen an einzellne User wenn sie mal einen Fehler machen sind nicht wirklich nett und schön. Auch wenn du recht hast, überlass das bitte den Mods im Hintergrund. So vergraulst du User und sie drehen dem Forums den Rücken zu. Die Mods klären das ohne Öffentlichkeit.
                    War nur hilfsbereit, wurde auch "sportlich" genommen.
                    :rofl2[1]: Du hast dann wohl ebenfalls vergessen, dass du kein MOD bist. "Take it easy!"
                    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                    • #11
                      AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                      Es scheint schwer zu verstehen zu sein, das es hier das eigentliche Thema war, was auf den Verkehrsgerichtstag in Goslar empfohlen wurde und nicht was die derzeitige Rechtliche Grauzonen sind...

                      Nun gut. Dann macht mal :D
                      Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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                      • #12
                        AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Ach, noch eins. Sunlight, deine Belehrungen an einzellne User wenn sie mal einen Fehler machen sind nicht wirklich nett und schön. Auch wenn du recht hast, überlass das bitte den Mods im Hintergrund. So vergraulst du User und sie drehen dem Forums den Rücken zu. Die Mods klären das ohne Öffentlichkeit.

                        Damit liegst Du weitestgehend richtig Elch, nur in einem Punkt nicht,
                        wir Mods und Admins klären nämlich nichts "ohne Öffentlichkeit"
                        im Hintergrund,
                        nein - wir kriegen im Hintergrund von Sunlight erklärt,
                        was wir hier machen sollen, somit verärgert sie nicht nur
                        die User, wir Mods & Admis sind auch bald alle weg...

                        ...und der Letzte mach das Licht aus.

                        :D:D

                        Gruß!
                        M.P.U
                        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                        chinesisches Sprichwort

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                        • #13
                          AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                          Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
                          Es scheint schwer zu verstehen zu sein, das es hier das eigentliche Thema war, was auf den Verkehrsgerichtstag in Goslar empfohlen wurde und nicht was die derzeitige Rechtliche Grauzonen sind...

                          Lieber dathoschy,

                          Diskussionen gehen manchmal in verschiedene Richtungen,
                          beleuchten Dinge aus verschiedenen Perspektiven
                          und oft ergeben sich daraus ganz neue Gesichtspunkte.

                          Mir/uns war nicht bewusst, dass es in diesem Thread einzig
                          und allein um den Verkehrsgerichtstag in Goslar mit seinen
                          dort nicht zu Stande gekommenen Ergebnissen zum
                          Thema Dashcam gehen darf, deshalb entschuldige ich mich
                          in aller Form für etwaige Abweichungen vom Stamm-Aspekt.

                          Außer, ich zitiere mal kurz:

                          ...kein amtlich verwertbares Ergebnis...
                          ...kam in Goslar ja scheinbar nichts Diskutables zu Stande,
                          und alle fischen in dieser Sache einschätzungsweise weiter im Trüben...
                          Wenn Du nun die Goslarer "Errungenschaften" zum Thema Dashcam absolut nicht mit dem Begriff "Grauzohne" vereint
                          oder zusammengefasst haben möchtest, bitte ich ebenfalls
                          um Entschuldigung und gelobe Besserung.


                          Weiterhin auf ein subtiles Miteinander,


                          Gruß!
                          M.P.U
                          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                          chinesisches Sprichwort

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                          • #14
                            AW: Dashcams, was sich vielleicht ändern wird

                            54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

                            EMPFEHLUNG

                            Dashcam

                            1. Die Video-Aufzeichnung von Verkehrsvorgängen mithilfe von Dashcams kann einen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten leisten, aber auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten führen. Der Arbeitskreis beklagt, dass
                            weder in Deutschland noch in den Nachbarländern eine klare Rechtslage zur Verwendung derartiger Kameras und zur Verwertung damit
                            erzeugter Aufnahmen vor Gericht besteht.

                            2. Der Arbeitskreis empfiehlt daher eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet.

                            3. Anstelle eines generellen Verbotes oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen ist ein sachgerechter Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht durch den Gesetzgeber geboten

                            4. Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird.

                            5. Die Verwertung von rechtswidrigen Dashcam-Aufnahmen im Gerichtsverfahren richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den Beweisverwertungsverboten.

                            6. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ohne schwerwiegende Gefährdung oder Folgen soll weiterhin nicht auf die Aufzeichnungen von Dashcams gestützt werden können.

                            7. Der Missbrauch von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, z. B. eine Veröffentlichung im Internet, sollte mit Sanktionen bedroht werden.
                            Empfehlung des 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar
                            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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