Autobahnschütze aus Kall/Eifel
Drei Monate weniger Gefängnis
Hunderte Male schoss der Fernfahrer auf andere Fahrzeuge. Er wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Prozess wurde teilweise neu aufgerollt. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet.
Demnach muss der Fernfahrer aus der Eifel drei Monate weniger ins Gefängnis als ursprünglich vorgesehen. Das hat das Landgericht Würzburg am Dienstagvormittag verkündet.
Das Landgericht Würzburg hatte den Fernfahrer aus Kall in der Eifel im Oktober 2014 bereits zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen vierfachen versuchten Mordes, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen.
Angeklagter legte Revision ein
Gegen das Urteil zog der Mann vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der ließ seine Revision zu und gab dem früheren Lkw-Fahrer zumindest in Teilen Recht.
Laut BGH ist die Verurteilung wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen nicht zulässig. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass sich der Mann in diesen Fällen nur wegen Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig gemacht hat.
Der Fernfahrer hatte zwischen 2008 und 2013 mehr als 700 Mal aus seinem Lastwagen heraus auf andere Fahrzeuge geschossen. Unter anderem auch auf der A61 und der A3. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt, eine Frau wurde von einem Querschläger am Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt.
Quelle..
Drei Monate weniger Gefängnis
Hunderte Male schoss der Fernfahrer auf andere Fahrzeuge. Er wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Prozess wurde teilweise neu aufgerollt. Jetzt wurde das neue Urteil verkündet.
Demnach muss der Fernfahrer aus der Eifel drei Monate weniger ins Gefängnis als ursprünglich vorgesehen. Das hat das Landgericht Würzburg am Dienstagvormittag verkündet.
Das Landgericht Würzburg hatte den Fernfahrer aus Kall in der Eifel im Oktober 2014 bereits zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen vierfachen versuchten Mordes, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen.
Angeklagter legte Revision ein
Gegen das Urteil zog der Mann vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der ließ seine Revision zu und gab dem früheren Lkw-Fahrer zumindest in Teilen Recht.
Laut BGH ist die Verurteilung wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen nicht zulässig. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass sich der Mann in diesen Fällen nur wegen Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig gemacht hat.
Der Fernfahrer hatte zwischen 2008 und 2013 mehr als 700 Mal aus seinem Lastwagen heraus auf andere Fahrzeuge geschossen. Unter anderem auch auf der A61 und der A3. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt, eine Frau wurde von einem Querschläger am Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt.
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