Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrverbot gilt auch bei drohender Kündigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Fahrverbot gilt auch bei drohender Kündigung

    Das Amtsgericht München lehnte es ab, aufgrund einer drohenden Kündigung von einem Fahrverbot eines Dränglers abzusehen.
    Eine wegen eines Fahrverbotes drohende Kündigung ist kein Grund, das Verbot aufgrund eines besonderen Härtefalls aufzuheben.
    Das stellte das Amtsgericht München am Montag klar. In dem Fall hatte ein 39-Jähriger Pkw-Fahrer bei hoher Geschwindigkeit auf
    der Autobahn den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten, wurde geblitzt und räumte den Sachverhalt
    ein. Das Amtsgericht München hatte ihn deshalb Mitte Juli zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt
    (Urteil vom 30.07.2015 - 943 OWi 417 Js 204821/14). .................
    http://www.verkehrsrundschau.de/fahr...g-1737814.html
    Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
    #deletefacebook - Löscht Facebook

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

110943 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 110926.

Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X