Lauter, gefährlicher und illegal: Wer seine Silvesterknaller nicht in Deutschland kauft, sondern auf Märkten in
Osteuropa, verstößt gegen das Gesetz – und muss womöglich viel Geld zahlen. Die unzähligen Raketen,
die in der Silvesternacht den Himmel erhellen, und die Böller, die mit lautem Knallen das neue Jahr begrüßen,
sorgen nicht überall für Freude: In den Notaufnahmen der Krankenhäuser herrscht an den Tagen rund um
den Jahreswechsel Hochbetrieb. Denn beim Zünden von Silvesterkrachern kann einiges schiefgehen –
insbesondere wenn es sich um Feuerwerk von Märkten aus Osteuropa handelt. Denn die im Volksmund
"Polen-Böller" genannten illegalen Kracher entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards – unter
anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie eine
wesentlich höhere Sprengkraft als jene Feuerwerkskörper, die hierzulande vom 29. bis 31. Dezember im
Supermarkt verkauft werden dürfen. Generell gilt: "Nach Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit
dem Prüfsiegel "BAM" der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder dem CE-Siegel eingeführt
werden", erklärt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV). ........
Osteuropa, verstößt gegen das Gesetz – und muss womöglich viel Geld zahlen. Die unzähligen Raketen,
die in der Silvesternacht den Himmel erhellen, und die Böller, die mit lautem Knallen das neue Jahr begrüßen,
sorgen nicht überall für Freude: In den Notaufnahmen der Krankenhäuser herrscht an den Tagen rund um
den Jahreswechsel Hochbetrieb. Denn beim Zünden von Silvesterkrachern kann einiges schiefgehen –
insbesondere wenn es sich um Feuerwerk von Märkten aus Osteuropa handelt. Denn die im Volksmund
"Polen-Böller" genannten illegalen Kracher entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards – unter
anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie eine
wesentlich höhere Sprengkraft als jene Feuerwerkskörper, die hierzulande vom 29. bis 31. Dezember im
Supermarkt verkauft werden dürfen. Generell gilt: "Nach Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit
dem Prüfsiegel "BAM" der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder dem CE-Siegel eingeführt
werden", erklärt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV). ........
http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...-Boellern.html
Kommentar