Großbritannien beschlagnahmt Lkw bei Kabotageverstößen
Verstoßen Unternehmen in Großbritannien wiederholt gegen Richtlinien für den grenzüberschreitenden Verkehr, dürfen britische Behörde Fahrzeuge beschlagnahmen.
London. Großbritannien will künftig bei wiederholten Kabotageverstößen Fahrzeuge beschlagnahmen. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in seinem Rundschreiben hin. Demnach soll die britische Agentur „Driver Vehicle Standards Agency (DVSA), eine dem Department of Transport unterstellte Behörde Lkw von Unternehmen sicherstellen, die wiederholt gegen die Marktzugangsvorschriften der europäischen Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (VO (EG) Nr. 1072/2009) und die Kombiverkehr-Richtlinie für grenzüberschreitenden intermodalen Transport zwischen den Mitgliedsstaaten (92/106/EWG) verstoßen.
Wird ein Fahrzeug beschlagnahmt, informiert die DVSA das Unternehmen oder den registrierten Besitzer des Lkw. Außerdem wird die Beschlagnahmung in dem englischen Gesetzesblatt „London Gazette“ veröffentlicht, das im Internet unter www.thegazette.co.uk zu finden ist. Der Besitzer hat dann 21 Tage Zeit Berufung oder Beschwerde einzulegen.
Weiter geht es hier
Verstoßen Unternehmen in Großbritannien wiederholt gegen Richtlinien für den grenzüberschreitenden Verkehr, dürfen britische Behörde Fahrzeuge beschlagnahmen.
London. Großbritannien will künftig bei wiederholten Kabotageverstößen Fahrzeuge beschlagnahmen. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in seinem Rundschreiben hin. Demnach soll die britische Agentur „Driver Vehicle Standards Agency (DVSA), eine dem Department of Transport unterstellte Behörde Lkw von Unternehmen sicherstellen, die wiederholt gegen die Marktzugangsvorschriften der europäischen Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (VO (EG) Nr. 1072/2009) und die Kombiverkehr-Richtlinie für grenzüberschreitenden intermodalen Transport zwischen den Mitgliedsstaaten (92/106/EWG) verstoßen.
Wird ein Fahrzeug beschlagnahmt, informiert die DVSA das Unternehmen oder den registrierten Besitzer des Lkw. Außerdem wird die Beschlagnahmung in dem englischen Gesetzesblatt „London Gazette“ veröffentlicht, das im Internet unter www.thegazette.co.uk zu finden ist. Der Besitzer hat dann 21 Tage Zeit Berufung oder Beschwerde einzulegen.
Weiter geht es hier
Kommentar