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Fahren ohne Fahrerkarte / Achtung hier: Fahranfänger / dringend

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  • Fahren ohne Fahrerkarte / Achtung hier: Fahranfänger / dringend

    Hallo Leute,
    es ist so weit: Freitag beide Prüfungen bestanden!

    So nun das Problem: Am Montag kann ich jetzt mit dem TÜV Dokument, den Modulbescheinigungen und Passbildern meinen Führerschein inkl.Eintrag 95 + Fahrerkarte beantragen.
    Das geht wohl auch per Express und ist in ca. einer Woche (Werktage) da.
    ABER
    Nun habe ich schon heute eine vielversprechendes Vorstellungsgespräch und der Disponent möchte mich schon heute fahren sehen z.b. an die Rampe. Ich finde das Super und mache das auch gerne.
    Wenn jetzt alles klappt und ich am Montag schon mal eine kleine Tour fahren möchte:
    Einen vorläufigen Führerschein bekomme ich, ABER was ist wenn ich keine Fahrerkarte habe (nicht verloren, sondern noch nie gehabt) und das Fahrzeug hat aber einen Digitalen Tacho: Wie kann ich Regulär fahren????

    Ich muss das sicher wissen: Kennt jemand eine Gesetz Text Quelle oder ähnliches?

    Vielen vielen Dank schon mal!!

  • #2
    AW: Fahren ohne Fahrerkarte / Achtung hier: Fahranfänger / dringend

    Ersteinmal meinen Glückwunsch zu den bestandenen Prüfungen!

    Zu dem Thema haben wir schon mehrere Threads, wo du auch hättest schauen können! U. a. hier





    Du darfst auf einem Privatgrundstück, ohne Fahrerkarte fahren. Dafür musst du aber im Digi Tacho "Out" betätigen. Dafür brauchst du natürlich auch keinerlei Eintragungen wie den 95 er! Auch brauchst du keine Fahrerkarte für eine solche Fahrt!

    Sobald du aber im öffentlichen Verkehrsraum mit dem LKW unterwegs sein möchtest, brauchst du eine Fahrerkarte und die Eintragungen der Module!!

    Ausnahmen sind nur bei Verlust, Diebstahl oder wenn die Fahrerkarte kaputt ist und da brauchst du auch eine Bescheinigung für die Neubeantragung der Fahrerkarte!

    Das ganze kannst du Nachlesen in der VO (EG) 3821/85 Artikel 16

    (2)....Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte lässt der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, macht auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer der Fahrerkarte) und versieht ihn mit seiner Unterschrift.



    (3)....Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte über einen Zeitraum von höchsten 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraumes, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeuges zum Standort des Unternehmens erforderlich ist, sofern er nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraumes vorzulegen oder zu benutzen. ...


    Achtung !! Eine vergessene (zuhause oder in einem anderen LKW) Fahrerkarte fällt nicht unter diese Regelung und ist somit Verboten !!!
    Zuletzt geändert von Dogface; 19.12.2015, 10:50.
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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