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Arbeitsverweigerung?

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  • Arbeitsverweigerung?

    Angenommen in einem Arbeitsvertrag stände die Klausel "mit dem vereinbarten Grundlohn sind Mehrarbeit und Überstunden abgegolten", das diese Klausel unwirksam ist ist klar....
    Der Arbeitnehmer hat ja trotzdem das Recht die angefallen Arbeitsstunden bezahlt zu bekommen oder den Anspruch auf dementsprechenden Ausgleich durch Freizeitausgleich....
    Ein Bekannter von mir steht jetzt vor diesem Problem und sein AG schert sich nen feuchten darum und weigert sich aufgrund des Vertrages die angefallenen Überstunden und Mehrarbeit zu bezahlen.....imVertrag wurde eine regelmässige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart.....
    Aufgrund dessen überlegt mein Bekannter jetzt ab sofort pro Woche nicht mehr mehr zu arbeiten als das was im vertrag vereinbart wurde und keine einzige Überstunde mehr zu machen.....
    Geht sowas oder wäre das dann Arbeitsverweigerung? Eigentlich wäre es doch zulässig oder muss er noch mehr Überstunden auflaufen lassen die er dann einklagen muss? Ihm wird warscheinlich eh nix anderes übrig bleiben als die bisherigen Überstunden anzumahnen und dann einzuklagen.......
    In dem Arbeitsvertrag war auch von 20 tagen Jahresurlaub die Rede, jedoch sind 20 Tage Urlaub doch eigentlich nur zulässig bei einer regelmässigen Arbeitswoche von 5 Tagen und nicht bei regelmässig immer wieder 6 tagen oder irre ich mich da?Müssten das nicht dann 24 Tage sein?
    Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses war der Kollege auch nur von einer 5 Tage Woche ausgegangen, von immer wieder 6 Tagen war nie die Rede....
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    AW: Arbeitsverweigerung?

    Diese Klausel haben viele im Vertrag stehen! Die Frage stellt sich dann nur, wieviel Stunden mehr Arbeit sind ok und ab wann wird es zum Nachteil des Arbeitsnehmers!

    Fakt ist aber auch:

    Keiner ist dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Etwas anderes kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aus einer Betriebsvereinbarung oder in besonderen Situationen, wie zum Beispiel bei personellen Engpässen durch eine Krankheitswelle.

    Dein Kollege kann die Überstunden ablehnen, wenn er dafür nicht innerhalb von 6 Monaten dafür keinen Freizeitausgleich erhält!

    Das Gesetz steht auf seiner Seite! Sollte der Arbeitgeber weiter sich sturstellen, bleibt ihm wohl leider nur der Gang zum Anwalt bzw. zum Arbeitsgericht!

    Einfach die Arbeit niederlegen ist keine gute Idee, der Schuss könnte für ihn nach hinten losgehen! Bei beharrlicher Arbeitsverweigerung ist eine fristlose Kündigung rechtens!


    Was den Urlaub betrifft steht jedem Arbeitnehmer ein Urlaub von 4 Wochen zu. Geht man von einer 5 Tage Woche aus, würden 20 Tage Urlaub richtig sein! Bei einer 6 Tage Woche sind es dann aber mindestens 24 Tage Urlaub, die deinem Kollegen zustehen.
    (§ 3 BUlrG)
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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    • #3
      AW: Arbeitsverweigerung?

      Auf jeden Fall muß er die geleisteten Überstunden dokumentieren also nachweisen können, um später vor Gericht eine Chance auf Abgeltung zu haben.
      Wie das zu handhaben ist, da scheiden sich die Geister. Manche sagen einen täglichen Ausdruck machen reicht, andere meinen wieder es reicht nicht.
      Vielleicht schreibt ja mal jemand darüber der sich damit genau auskennt. Aber bitte nicht "ich habe gehört von dem Neffen meines Schwagers......"
      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

      In der internationalen Politik geht es
      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
      Es geht um die Interessen von Staaten.
      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
      Geschichtsunterricht erzählt.
      Egon Bahr

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      • #4
        AW: Arbeitsverweigerung?

        So oder so, er sollte noch heute damit anfangen sich eine neue Stelle zu suchen.

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        • #5
          AW: Arbeitsverweigerung?

          Bei Gerichten reichen deine Aufzeichnungen! Aber es sollten deine Anfangzeit bzw. Emdzeit, Be- und Entladestellen und die genauen Wartezeiten drinstehen!
          Sollten Abweichungen bestehen würde sowieso der Digi ausgelesen! Heißt dann auch das du die richtigen Einstellungen im Kontrollgerät vornehmen solltest!
          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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          • #6
            AW: Arbeitsverweigerung?

            Zitat von Asphaltflüsterer Beitrag anzeigen
            Auf jeden Fall muß er die geleisteten Überstunden dokumentieren also nachweisen können, um später vor Gericht eine Chance auf Abgeltung zu haben.
            Wie das zu handhaben ist, da scheiden sich die Geister. Manche sagen einen täglichen Ausdruck machen reicht, andere meinen wieder es reicht nicht.
            Vielleicht schreibt ja mal jemand darüber der sich damit genau auskennt. Aber bitte nicht "ich habe gehört von dem Neffen meines Schwagers......"
            Einen Ausdruck zu machen, sich Anfangs-, End- und Pausenzeiten aufzuschreiben, reicht nicht aus. Arbeitsrichter wollen es genauer wissen. Sie wissen aber auch, dass sich kein Fahrer mehr daran erinnern kann, was z.B. vor 6 Monaten am sounsovielten um soundsoviel Uhr passiert ist. Sie erkennen deshalb die Daten aus dem Fahrtenschreiber nicht an. Auch Arbeitsrichter wissen, dass in der Branche gelogen und betrogen wird und dass so gut wie kein Fahrer den Tacho immer korrekt bedient.
            Wer schreibt der bleibt, hieß ein Schlagwort, dass wir früher benutzt hatten. Deshalb ist es wichtig, immer alles zu notieren. Auch solche Dinge wie Staus oder Sperrungen, Umleitungen usw. Nur dann ist man auf der sicheren Seite. Man ist deshalb auf der sicheren Seite, weil der Arbeitgeber sich solche Aufzeichnungen nicht macht und deshalb nicht dagegen argumentieren kann.

            Ist viel Arbeit, nicht wahr? Warum sollte man sich das antun, das alles aufzuschreiben? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten. Wer ernsthaft ein Interesse daran hat, nicht mehr länger umsonst für ein Trinkgeld zu arbeiten, der weiß die Antwort bereits. Die anderen jammern herum oder suchen nach Lösungen, die bequem sind und keinerlei Arbeit machen. Die laden mit irgendwelchen Programmen ihre Daten von der Fahrerkarte runter und glauben ernsthaft, ein Arbeitsrichter würde sich da durchwuseln. In letzterem Fall hat wieder mal der Arbeitgeber gewonnen. Um es mit Fielmanns Worten zu sagen: "Und er hat nichts dazu bezahlt...!"

            Viele Grüße

            Ramaanda
            Zuletzt geändert von Ramaanda; 13.12.2015, 13:04. Grund: Rechtschreibfehler beseitigt

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            • #7
              AW: Arbeitsverweigerung?

              es geht eben nicht ohne aufzeichnungen das gute alte kalenderbuch hat noch lange nicht ausgedient,nur muss sich der fahrer die 30min. zeit nehmen +den tag mittels kleiner notizen revue passiern lassen. dient auch zur erhohlung

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              • #8
                AW: Arbeitsverweigerung?

                Bundesarbeitsgericht
                Umfang der Arbeitszeit – "Überstundenschätzung"


                Bundesarbeitsgericht
                Umfang der Arbeitszeit – "Überstundenschätzung"
                1. Fehlt es an einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit, darf der durchschnittliche Arbeitnehmer
                die Klausel, er werde "in Vollzeit" beschäftigt, so verstehen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt.
                2. Steht fest (§ 286 ZPO), dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner
                Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Mindestumfang geleisteter
                Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen.
                BAG, Urteil vom 25. 3. 2015 – 5 AZR 602/13 (lexetius.com/2015,1931)
                1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2013 – 8 Sa 1649/12 – wird zurückgewiesen.
                2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
                [1] Tatbestand: Die Parteien streiten über die Vergütung von Überstunden.
                [2] Die Beklagte betreibt ein Unternehmen des privaten Omnibusgewerbes. Der 1956 geborene Kläger absolvierte nach vorangegangener
                Arbeitslosigkeit bei ihr im April 2011 eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung und war anschließend vom 1. Mai 2011 bis zum 31. März 2012
                als Busfahrer im Linienverkehr gegen ein Bruttomonatsgehalt von 1.800,00 Euro beschäftigt.
                [3] Grundlage des Arbeitsverhältnisses war der Arbeitsvertrag vom 29. April 2011, in dem es ua. heißt:
                "§ 1. Inhalt, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
                Der AN wird ab 01. 05. 2011 bis 01. 05. 2012 im Rahmen eines gewerblichen befristeten Arbeitsverhältnisses als Busfahrer in Vollzeit beschäftigt. …
                § 3. Arbeitsentgelt ..................
                http://lexetius.com/2015,1931

                Vielleicht für den Einen oder Andern nützlich!
                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                #deletefacebook - Löscht Facebook

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                • #9
                  AW: Arbeitsverweigerung?

                  Ich schreibe immer alles gleich auf.Auch die Staus und auf welcher BAB oder B. Auch so kleinigkeiten wie 5 LKW vor mir im WA oder WE .Oder was nicht so im Normbereich ist.
                  Damals ( etwa vor 12 Jahren ) hat es das Arbeitsgericht mit den Tachoscheiben zusammen anerkannt und Chef mußte zahlen .
                  Und ein anderes mal hat es mich gerettet; da wollte einer seine Scheibe ersetzt haben.Von meinem Dach soll eine Eisscholle geflogen sein.
                  Das was der Herr angegeben hat wo das gewesen sein sollte und wo ich war...:Ich stand zu der Zeit 200 km weit weg und habe geschlafen.
                  Die kl. A5 Kalender zieren inzwischen einen halben Billy im Keller.

                  Kollegen. Macht es Euch zur Gewohnheit.
                  Es kostet nicht viel und kann Euch aus so mancher patsche helfen.

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