Angenommen in einem Arbeitsvertrag stände die Klausel "mit dem vereinbarten Grundlohn sind Mehrarbeit und Überstunden abgegolten", das diese Klausel unwirksam ist ist klar....
Der Arbeitnehmer hat ja trotzdem das Recht die angefallen Arbeitsstunden bezahlt zu bekommen oder den Anspruch auf dementsprechenden Ausgleich durch Freizeitausgleich....
Ein Bekannter von mir steht jetzt vor diesem Problem und sein AG schert sich nen feuchten darum und weigert sich aufgrund des Vertrages die angefallenen Überstunden und Mehrarbeit zu bezahlen.....imVertrag wurde eine regelmässige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart.....
Aufgrund dessen überlegt mein Bekannter jetzt ab sofort pro Woche nicht mehr mehr zu arbeiten als das was im vertrag vereinbart wurde und keine einzige Überstunde mehr zu machen.....
Geht sowas oder wäre das dann Arbeitsverweigerung? Eigentlich wäre es doch zulässig oder muss er noch mehr Überstunden auflaufen lassen die er dann einklagen muss? Ihm wird warscheinlich eh nix anderes übrig bleiben als die bisherigen Überstunden anzumahnen und dann einzuklagen.......
In dem Arbeitsvertrag war auch von 20 tagen Jahresurlaub die Rede, jedoch sind 20 Tage Urlaub doch eigentlich nur zulässig bei einer regelmässigen Arbeitswoche von 5 Tagen und nicht bei regelmässig immer wieder 6 tagen oder irre ich mich da?Müssten das nicht dann 24 Tage sein?
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses war der Kollege auch nur von einer 5 Tage Woche ausgegangen, von immer wieder 6 Tagen war nie die Rede....
Der Arbeitnehmer hat ja trotzdem das Recht die angefallen Arbeitsstunden bezahlt zu bekommen oder den Anspruch auf dementsprechenden Ausgleich durch Freizeitausgleich....
Ein Bekannter von mir steht jetzt vor diesem Problem und sein AG schert sich nen feuchten darum und weigert sich aufgrund des Vertrages die angefallenen Überstunden und Mehrarbeit zu bezahlen.....imVertrag wurde eine regelmässige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vereinbart.....
Aufgrund dessen überlegt mein Bekannter jetzt ab sofort pro Woche nicht mehr mehr zu arbeiten als das was im vertrag vereinbart wurde und keine einzige Überstunde mehr zu machen.....
Geht sowas oder wäre das dann Arbeitsverweigerung? Eigentlich wäre es doch zulässig oder muss er noch mehr Überstunden auflaufen lassen die er dann einklagen muss? Ihm wird warscheinlich eh nix anderes übrig bleiben als die bisherigen Überstunden anzumahnen und dann einzuklagen.......
In dem Arbeitsvertrag war auch von 20 tagen Jahresurlaub die Rede, jedoch sind 20 Tage Urlaub doch eigentlich nur zulässig bei einer regelmässigen Arbeitswoche von 5 Tagen und nicht bei regelmässig immer wieder 6 tagen oder irre ich mich da?Müssten das nicht dann 24 Tage sein?
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses war der Kollege auch nur von einer 5 Tage Woche ausgegangen, von immer wieder 6 Tagen war nie die Rede....
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