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Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

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  • Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

    Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

    Wer nachts arbeitet, hat Anspruch auf Zuschläge. Für alle Branchen, in denen tarifvertragliche Regeln dazu fehlen, hat nun das Bundesarbeitsgericht klargestellt: In der Regel muss der Zuschlag bei 25 Prozent liegen - für Dauernachtarbeit sind es sogar 30 Prozent.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung zur Nachtarbeit klargestellt, dass Arbeitgeber für regelmäßige Nachtdienste einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent bezahlen müssen, falls tarifvertragliche Regelungen fehlen. Betroffene Arbeitnehmer haben demnach für Einsätze zwischen 23 Uhr und 6 Uhr Anspruch auf einen "angemessenen Nachtzuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage".

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    Zuletzt geändert von Dogface; 10.12.2015, 15:01.
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

    Also lass uns rechnen. Bei 8,50 Mindestlohn + 30% dazu sind es bei Nachtarbeit 11,05€/St., die jeder bekommen müsste, der dauerhaft Nachtarbeit macht. Bei 40St. pro Woche und 22 Arbeitstage sind es 1944,80 Monatsgehalt brutto. Habe ich richtig gerechnet?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

      -
      nein....falsch gerechnet......von 23h bis 6h sind es höchstens 7 Std.....ob der Zuschlag auch für die Pause gilt,weiß ich auch nicht....
      -
      -

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      • #4
        AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

        Na fast, du bist von 8 Std. Pro Nacht ausgegangen und nicht von 7 aber soweit ist es schon richtig!!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #5
          AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

          Hm, das mit 23 Uhr habe ich übersehen.
          Also 22x6=132(Nachtstunden)x11,05=1458,60€
          22x2=44(Tagesstunden)x8,50=374,00€
          1458,60+374,00=1832,60€
          Also wäre Mindestbrutto für einen Nachtarbeiter 1832,60?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            Hm, das mit 23 Uhr habe ich übersehen.
            Also 22x6=132(Nachtstunden)x11,05=1458,60€
            22x2=44(Tagesstunden)x8,50=374,00€
            1458,60+374,00=1832,60€
            Also wäre Mindestbrutto für einen Nachtarbeiter 1832,60?

            Wenn die Pausen durchgezahlt werden, dann ist deine Rechnung richtig!
            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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            • #7
              AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

              Ich habe da noch etwas gefunden, wo man es nochmals eindeutiger erklärt!

              Steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Nachtarbeit bei der Lohnabrechnung. Für Nachtarbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit.
              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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              • #8
                AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                Wenn die Pausen durchgezahlt werden, dann ist deine Rechnung richtig!
                Pausen werden nicht bezahlt. Demnach sind 30 % von nichts = nichts.
                Außerdem muss man noch bedenken, wenn man den Bruttolohn ausrechnet, dass die Nachtzuschläge steuerfrei sind. Hier ist Brutto also Netto.

                Viele Grüße

                Ramaanda

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                • #9
                  AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                  Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                  Pausen werden nicht bezahlt. Demnach sind 30 % von nichts = nichts.
                  Außerdem muss man noch bedenken, wenn man den Bruttolohn ausrechnet, dass die Nachtzuschläge steuerfrei sind. Hier ist Brutto also Netto.

                  Viele Grüße

                  Ramaanda



                  Gehe ich richtig in der Annahme das die 8,50 Euro Brutto sind und die 2,55 Euro (30%) Netto sind??
                  Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                    Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                    Gehe ich richtig in der Annahme das die 8,50 Euro Brutto sind und die 2,55 Euro (30%) Netto sind??
                    Genauso ist es. Sozialversicherungs- und steuerfrei.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #11
                      AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                      Und was machen Fahrer die Festgehalt haben?

                      Müssen die das dann ausrechnen, ich mein, der Stundenlohn schwankt bei denen ja.

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                      • #12
                        AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                        Eine Tabelle für die faulen unter uns :D

                        Stundenlohntabelle.jpg(c) by Cologne Calling
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Dogface; 11.12.2015, 18:54.
                        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                          Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                          Und was machen Fahrer die Festgehalt haben? ...
                          Das ist ebend mein Problem. Ich habe probiert auszurechnen, wie viel mindestens Festgehalt sein müsste, wenn man eine 40 Stunden Arbeitswoche im Arbeitsvertrag vereinbart hat. Das würde aber nur bei einer regelmässiger Nachtarbeit gelten. Ich vermute, dass diese Zuschläge nicht pauschalisiert werden können und am Ende jedes Monates neu nach dem Arbeitszeitnachweis berechnet werden müssen?
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                            Ja klaro, aber seit anfang dieses Jahres ist ja sowieso jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet die Stunden festzuhalten, nur für einen selber ist es halt schwierig...und für alle die Schmu machen.

                            @Dogface
                            Das Bild ist leider etwas klein, ich kann zwar sehen worum es geht aber die Zahlen kann ich nicht mehr erkennen :(

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste

                              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                              ... dass die Nachtzuschläge steuerfrei sind. Hier ist Brutto also Netto. ...
                              OK, also noch mal rechnen :).
                              40 Stunden Woche ist bei 22 Arbeitstage im Monat 176 Stunden. Das x 8,50=1496,-€ Brutto min., was jeder kriegen müsste. Bei den 7 Stunden Nachtarbeit habe ich zu erst ganze Stunde als Pause abgerechnet. Das könnte schon mal falsch sein. Aber ich lasse es zu erst so. Das wäre 6x22=132 Nachtstunden im Monat. Das x 8,5x0,3=336,60€, was man als Nachtzuschläge bekommen müsste. Das müsste sich jetzt unter dem ganzen vielen Begleitpersonal rumsprechen :).
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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