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Abzüge des Lohnes

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  • Abzüge des Lohnes

    Ein guter Kollege hat folgendes Problem.

    Er ist Kraftfahrer und wurde gekündigt. Er bekam sofort seine Lohnabrechnung über Summe X vorgelegt. 2 Wochen später, zahlte sein Arbeitgeber den Lohn aus! Dort fehlten aber eine Summe von ca. 120 Euro. Dieses Geld hielt sein Arbeitgeber zurück, da im letzten Monat 2 Bussgelder der Firma zugestellt wurden. Sein Arbeitgeber informierte ihn darüber ohne genaue Summen zu nennen. worauf er dem Arbeitgeber mitteilte, das der Arbeitgeber den Ordnungsbehörden seine postfähige Anschrift mitteile und dann er die Strafen bezahlen möchte! Trotz diesem Hinweises zog sein Ex Arbeitgeber die Geldstrafen ab und verweigerte ihm das Widerspruchsrecht! Er bekam weder bis zum heutigen Tage die genauen Summen genannt, noch irgendwelche Unterlagen ausgehändigt!

    Jetzt möchte er das Geld bei seinem Ex Arbeitgeber einfordern, ohne einen Anwalt damit zu belästigen. Gibt es darüber einen Gesetzestext oder ein Urteil, die er im Anschreiben anbringen kann?

    Weder er noch ich habe darüber etwas genaues bei Tante Google gefunden!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Abzüge des Lohnes

    Kann sein, dass es Strafen waren, die der Arbeitgeber bekommen hat als Fahrzeughalter, aber durch den Fahrer verursacht wurden? Sonst habe ich keine Ahnung, wie es in diesen Fällen richtig wäre, wir haben ein Paar Jahre alle Strafen von unseren Männern bezahlt, irgendwann war uns es aber zu viel.
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      AW: Abzüge des Lohnes

      Es geht da wohl um Bussgelder die durch zu schnelles fahren verursacht wurden!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #4
        AW: Abzüge des Lohnes

        Hm, ok, keine Ahnung. Manche Arbeitgeber probieren sich an diesen Kleinigkeiten zu heilen, ich kenne ein Fall, da wollte der Arbeitgeber die Arbeitsschuhe zurück haben und weil er die nicht bekommen hat, hat er auch Lohnabzug gemacht. Also wegen 120,- hätte ich nichts unternommen, als Arbeitnehmer meine ich, ist nur viel Ärger. Einmal schön im herbstlichen Wald spazieren gehen, auf andere Gedanken kommen und das Leben geht weiter.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: Abzüge des Lohnes

          Es geht nicht um die 120 euro in diesem falle. Mein ag oder wer auch immer kann nicht einfach in meinem namen bußgeldangelegenheiten regeln. Selbst einem anwalt muß ich erst ein mandat erteilen/unterschreiben. Weis jetzt nicht welcher paragraph da greift, aber das würde ich mir keinen falls gefallen lassen. Da frag ich auch nicht tante googel sondern die mutter der massen. Nämlich verdi. Die nennen mir einen guten anwalt und dann geht das seinen gang. Und da liegt mit sicherheit noch anderes im argen.

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          • #6
            AW: Abzüge des Lohnes

            Bei Geschwindigkeitssünden bekommt aber den Anhörungsbogen der Fahrzeughalter. Er ist nicht verpflichtet anzugeben, wer damit gefahren ist. Denke ich mindestens. Also ist es meiner Meinung nach rechtens, wenn er die Strafe einfach bezahlt. Oder irre ich mich?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              AW: Abzüge des Lohnes

              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Hm, ok, keine Ahnung. Manche Arbeitgeber probieren sich an diesen Kleinigkeiten zu heilen, ich kenne ein Fall, da wollte der Arbeitgeber die Arbeitsschuhe zurück haben und weil er die nicht bekommen hat, hat er auch Lohnabzug gemacht. Also wegen 120,- hätte ich nichts unternommen, als Arbeitnehmer meine ich, ist nur viel Ärger. Einmal schön im herbstlichen Wald spazieren gehen, auf andere Gedanken kommen und das Leben geht weiter.
              Es geht ihm weniger um die 120 Euro, sondern ersteinmal darum, dass ihm mit dieser Aktion jegliche Widerspruchsmöglichkeit genommen wurde und er nicht weiss ob da eine Bussgeld dabei ist wo es Punkte in Flensburg gibt! Spätestens da würde auch ich sauer reagieren!!!
              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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              • #8
                AW: Abzüge des Lohnes

                Meiner Meinung nach: den Anhörungsbogen hat der Fahrzeughalter bekommen. Die Behörde kann ja nicht wissen, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist. Der Fahrzeughalter teilt entweder der Bußgeldbehörde mit, wer gefahren ist, dann hätte der Fahrer in jedem Fall ein Brief bekommen, oder bezahlt einfach die Strafe und der Fahrer kann dann auch keine Punkte bekommen, er ist einfach raus.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  AW: Abzüge des Lohnes

                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Bei Geschwindigkeitssünden bekommt aber den Anhörungsbogen der Fahrzeughalter. Er ist nicht verpflichtet anzugeben, wer damit gefahren ist. Denke ich mindestens. Also ist es meiner Meinung nach rechtens, wenn er die Strafe einfach bezahlt. Oder irre ich mich?
                  Genau da ist das Problem! Du als Fahrer hast das Recht Widerspruch gegen solche Bussgeldbescheide einzulegen! Wenn der Arbeitgeber den Betrag bezahlt, hat der Fahrer ohne sein Wissen das Vergehen anerkannt!
                  Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                  • #10
                    AW: Abzüge des Lohnes

                    Aber auf eigene Kappe!! Der Bußgeldbescheid richtet sich auf den Fahrzeughalter!!!! Wenn du geblitzt wirst, bekommt den immer der Fahrzeughalter. Wenn du geblitzt wirst mit Sofortkasse, bekommt den Bußgeldbescheid der Fahrer. Verstehen wir uns?
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      AW: Abzüge des Lohnes

                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      Aber auf eigene Kappe!! Der Bußgeldbescheid richtet sich auf den Fahrzeughalter!!!! Wenn du geblitzt wirst, bekommt den immer der Fahrzeughalter. Wenn du geblitzt wirst mit Sofortkasse, bekommt den Bußgeldbescheid der Fahrer. Verstehen wir uns?

                      Das ist klar! Der Fahrzeughalter bekommt von den Behörden einen Anhörungsbogen. Dort kann sich dann der Fahrzeughalter zu äussern (wenn er selber gefahren ist) oder halt der Behörde den Fahrer der das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt, gefahren ist mittteilen!
                      Die Behörde schickt dann den gleichen Bescheid dann an den zutreffenden Fahrer, wo auch er sich dann zu dem vorgeworfenen Vergehen äussern kann! Also dementsprechend auch Widerspruch gegen die Messung einlegen kann!

                      Genau da liegt das Problem. Sollte der Kollege für dieses Vergehen 1 Punkt bekommen, wurde ihm die Möglichkeit genommen, gegen die Messung Widerspruch einzulegen und evtl. so der Behörde einen Fehler nachzuweisen! In Deutschland ist es so, dass man mit der Bezahlung der Geldstrafe, dieses Vergehen anerkannt hat.
                      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                      • #12
                        AW: Abzüge des Lohnes

                        Zitat von Actros 1861 Beitrag anzeigen
                        ... Sollte der Kollege für dieses Vergehen 1 Punkt bekommen, wurde ihm die Möglichkeit genommen, gegen die Messung Widerspruch einzulegen ....
                        Er bekommt aber kein Punkt, definitiv nicht, weil ihn ebend der Arbeitgeber nicht gepetzt hat!!! Hätte er ihm gepetzt, hätte der Kollege Post bekommen. Und dann die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren.
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          AW: Abzüge des Lohnes

                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Er bekommt aber kein Punkt, definitiv nicht, weil ihn ebend der Arbeitgeber nicht gepetzt hat!!! Hätte er ihm gepetzt, hätte der Kollege Post bekommen. Und dann die Möglichkeit sich rechtlich zu wehren.

                          Ok erwischt, soweit habe ich jetzt garnicht gedacht.
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                          • #14
                            AW: Abzüge des Lohnes

                            Und übrigens, mir kommt es sowieso komisch vor. 120,-€ ist schon mit Punkte verbunden und das bedeutet, dass die der Fahrzeughalter bekommen hat. Das hätte ich als Arbeitgeber nicht gemacht, da hätte ich lieber gepetzt.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #15
                              AW: Abzüge des Lohnes

                              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                              Und übrigens, mir kommt es sowieso komisch vor. 120,-€ ist schon mit Punkte verbunden und das bedeutet, dass die der Fahrzeughalter bekommen hat. Das hätte ich als Arbeitgeber nicht gemacht, da hätte ich lieber gepetzt.

                              Es handelt sich wohl um 2 Bussgelder!! Eines aus Deutschland, das ander aus Österreich!!
                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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