Ein guter Kollege hat folgendes Problem.
Er ist Kraftfahrer und wurde gekündigt. Er bekam sofort seine Lohnabrechnung über Summe X vorgelegt. 2 Wochen später, zahlte sein Arbeitgeber den Lohn aus! Dort fehlten aber eine Summe von ca. 120 Euro. Dieses Geld hielt sein Arbeitgeber zurück, da im letzten Monat 2 Bussgelder der Firma zugestellt wurden. Sein Arbeitgeber informierte ihn darüber ohne genaue Summen zu nennen. worauf er dem Arbeitgeber mitteilte, das der Arbeitgeber den Ordnungsbehörden seine postfähige Anschrift mitteile und dann er die Strafen bezahlen möchte! Trotz diesem Hinweises zog sein Ex Arbeitgeber die Geldstrafen ab und verweigerte ihm das Widerspruchsrecht! Er bekam weder bis zum heutigen Tage die genauen Summen genannt, noch irgendwelche Unterlagen ausgehändigt!
Jetzt möchte er das Geld bei seinem Ex Arbeitgeber einfordern, ohne einen Anwalt damit zu belästigen. Gibt es darüber einen Gesetzestext oder ein Urteil, die er im Anschreiben anbringen kann?
Weder er noch ich habe darüber etwas genaues bei Tante Google gefunden!
Er ist Kraftfahrer und wurde gekündigt. Er bekam sofort seine Lohnabrechnung über Summe X vorgelegt. 2 Wochen später, zahlte sein Arbeitgeber den Lohn aus! Dort fehlten aber eine Summe von ca. 120 Euro. Dieses Geld hielt sein Arbeitgeber zurück, da im letzten Monat 2 Bussgelder der Firma zugestellt wurden. Sein Arbeitgeber informierte ihn darüber ohne genaue Summen zu nennen. worauf er dem Arbeitgeber mitteilte, das der Arbeitgeber den Ordnungsbehörden seine postfähige Anschrift mitteile und dann er die Strafen bezahlen möchte! Trotz diesem Hinweises zog sein Ex Arbeitgeber die Geldstrafen ab und verweigerte ihm das Widerspruchsrecht! Er bekam weder bis zum heutigen Tage die genauen Summen genannt, noch irgendwelche Unterlagen ausgehändigt!
Jetzt möchte er das Geld bei seinem Ex Arbeitgeber einfordern, ohne einen Anwalt damit zu belästigen. Gibt es darüber einen Gesetzestext oder ein Urteil, die er im Anschreiben anbringen kann?
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