Frankreich
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Mittwoch 11. November (Waffenstillstand 1916)
Generelles Fahrverbot vom samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22:00 bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen.
Für den Zu- und Ablauf zum Fährhafen Calais gibt es eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, den sogenannten Corridor de Ghyvelde. Dieser umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenzübergang bei De Panne) und umgekehrt, nicht die A 26 oder A 27. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gefahrguttransporte. Die Ausnahme gilt in beiden Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien unterwegs sind (das heißt internationale Verkehre, die auch tatsächlich die Fähre nutzen).
Belgien
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Mittwoch 11. November
In Belgien besteht kein generelles Fahrverbot!
FürSondertransporte, bei denen die Masse und/oder Gewichte überschritten werden (Länge >30 m , Breite > 3,50 m, Höhe >4,30 m), gilt jedoch ein Fahrverbotauf Autobahnen: An Wochenenden von Samstags 6 Uhr - Montags 9 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 9 Uhr. Auf allen anderen Strassen gilt das Fahrverbot für Sondertransporte an Wochenenden von Samstag 6 bis Montag 6 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 6 Uhr.
Luxembourg
01. November 2015 (Allerheiligen)
Fahrverbot für LKW über 7,5 t zGG, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren, von Samstag bzw. Vorabend eines Feiertages von 21 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr. Für oben genannte LKWdie von Belgien oder Frankreich nach Deutschland fahren, an oben genannten Tagen von 23:30 Uhr bis 21:45 Uhr. Das Fahrverbot gilt für das gesamte Strassennetz.
Niederlande
Es bestehen keine Fahrverbote
Die Städte Amsterdam, Arnheim, Breda, Den Bosch, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, Tilburg und Utrecht haben Umweltzonen eingerichtet, die von LKW über 3,5 t zGG nur befahren werden dürfen, wenn sie mindestens der Euro 4 Norm entsprechen. Für im Ausland zugelasseneFahrzeuge gelten die Umweltbestimmungen jedoch nicht!
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Mittwoch 11. November (Waffenstillstand 1916)
Generelles Fahrverbot vom samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22:00 bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen.
Für den Zu- und Ablauf zum Fährhafen Calais gibt es eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, den sogenannten Corridor de Ghyvelde. Dieser umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenzübergang bei De Panne) und umgekehrt, nicht die A 26 oder A 27. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gefahrguttransporte. Die Ausnahme gilt in beiden Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien unterwegs sind (das heißt internationale Verkehre, die auch tatsächlich die Fähre nutzen).
Belgien
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Mittwoch 11. November
In Belgien besteht kein generelles Fahrverbot!
FürSondertransporte, bei denen die Masse und/oder Gewichte überschritten werden (Länge >30 m , Breite > 3,50 m, Höhe >4,30 m), gilt jedoch ein Fahrverbotauf Autobahnen: An Wochenenden von Samstags 6 Uhr - Montags 9 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 9 Uhr. Auf allen anderen Strassen gilt das Fahrverbot für Sondertransporte an Wochenenden von Samstag 6 bis Montag 6 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 6 Uhr.
Luxembourg
01. November 2015 (Allerheiligen)
Fahrverbot für LKW über 7,5 t zGG, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren, von Samstag bzw. Vorabend eines Feiertages von 21 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr. Für oben genannte LKWdie von Belgien oder Frankreich nach Deutschland fahren, an oben genannten Tagen von 23:30 Uhr bis 21:45 Uhr. Das Fahrverbot gilt für das gesamte Strassennetz.
Niederlande
Es bestehen keine Fahrverbote
Die Städte Amsterdam, Arnheim, Breda, Den Bosch, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, Tilburg und Utrecht haben Umweltzonen eingerichtet, die von LKW über 3,5 t zGG nur befahren werden dürfen, wenn sie mindestens der Euro 4 Norm entsprechen. Für im Ausland zugelasseneFahrzeuge gelten die Umweltbestimmungen jedoch nicht!
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!
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