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Fahrverbote LKW über 7,5 to Vovember

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  • Fahrverbote LKW über 7,5 to Vovember

    Frankreich

    Sonntag 01. November (Allerheiligen)
    Mittwoch 11. November (Waffenstillstand 1916)


    Generelles Fahrverbot vom samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22:00 bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen.
    Für den Zu- und Ablauf zum Fährhafen Calais gibt es eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, den sogenannten Corridor de Ghyvelde. Dieser umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenzübergang bei De Panne) und umgekehrt, nicht die A 26 oder A 27. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gefahrguttransporte. Die Ausnahme gilt in beiden Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien unterwegs sind (das heißt internationale Verkehre, die auch tatsächlich die Fähre nutzen).

    Belgien

    Sonntag 01. November (Allerheiligen)
    Mittwoch 11. November


    In Belgien besteht kein generelles Fahrverbot!
    FürSondertransporte, bei denen die Masse und/oder Gewichte überschritten werden (Länge >30 m , Breite > 3,50 m, Höhe >4,30 m), gilt jedoch ein Fahrverbotauf Autobahnen: An Wochenenden von Samstags 6 Uhr - Montags 9 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 9 Uhr. Auf allen anderen Strassen gilt das Fahrverbot für Sondertransporte an Wochenenden von Samstag 6 bis Montag 6 Uhr, sowie am Vortag eines Feiertages ab 16 Uhr bis zum auf den Feiertag folgenden Tag um 6 Uhr.



    Luxembourg

    01. November 2015 (Allerheiligen)

    Fahrverbot für LKW über 7,5 t zGG, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren, von Samstag bzw. Vorabend eines Feiertages von 21 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr. Für oben genannte LKWdie von Belgien oder Frankreich nach Deutschland fahren, an oben genannten Tagen von 23:30 Uhr bis 21:45 Uhr. Das Fahrverbot gilt für das gesamte Strassennetz.


    Niederlande

    Es bestehen keine Fahrverbote
    Die Städte Amsterdam, Arnheim, Breda, Den Bosch, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, Tilburg und Utrecht haben Umweltzonen eingerichtet, die von LKW über 3,5 t zGG nur befahren werden dürfen, wenn sie mindestens der Euro 4 Norm entsprechen. Für im Ausland zugelasseneFahrzeuge gelten die Umweltbestimmungen jedoch nicht!

    Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Fahrverbote LKW über 7,5 to Vovember

    Ergänzung Frankreich November 2015:

    26.10.2015 Frankreich: Aufhebung der Wochenendfahrverbote für schwere Lkw an den November-Wochenenden 2015 wegen Wahlen

    Mit Erlass vom 07.10.2015, veröffentlicht im Journal Officiel am 15.10.2015, hat der französische Innenminister das allgemeine Wochenendfahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zGM (samstags bzw. vor Feiertagen ab 22.00 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 22.00 Uhr) an folgenden Wochenenden aufgehoben:
    • Sa. 07./ So. 08.11.2015

    • Sa. 15./ So. 16.11.2015

    • Sa. 22./ So. 23.11.2015

    • Sa. 29./ So. 30.11.2015


    Die Aufhebung gilt für alle Fahrzeuge und Transportunternehmen, unabhängig von ihrer Nationalität oder den beförderten Waren.


    ACHTUNG: Ausgenommen von der Aufhebung des Fahrverbots bleiben die Vorschriften für bestimmte Autobahnabschnitte im Großraum Paris. Die besonderen Fahrverbote auf den folgenden Straßenabschnitten in den unten genannten Zeiträumen bleiben auch an den vier Novemberwochenden 2015 uneingeschränkt bestehen:


    Strecken:
    • A 6a, A 6b vom Boulevard Périphérique in Paris zum Anschluss zu den Autobahnen A6 und A10 (Gemeinde Wissous)
    • A 106 vom Anschluss zur A 6b bis zum Flughafen Orly
    • A 6 vom Anschluss zur A 6a und A 6b bis zum Anschluss zur RN 104-Ost (Gemeinde Lisses)
    • A 10 vom Anschluss zur A 6a und A 6b bis zur RN 20 (Gemeinde Champlan)
    • A 12 vom Anschluss an die Autobahn A 13 (Autobahnkreuz Rocquencourt) bis zur RN 10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux)
    • A 13 vom Boulevard Périphérique in Paris bis zum Autobahnkreuz Poissy-Orgeval (Gemeinde Orgeval)



    Zeitrräume:
    Fahrten aus Paris heraus:
    • Freitag: 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr

    • Tag vor Feiertagen: 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr

    • Samstag: 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr

    • Sonntag und an Feiertagen: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr


    Fahrten in Richtung Paris:
    • Samstag bzw. Tag vor Feiertagen: 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr

    • Sonntag bzw. an Feiertagen: 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr

    • Montag bzw. Tag nach Feiertagen: 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr


    Quelle : http://www.bsk-ffm.de/26.html?&tx_ttnews[tt_news]=915&cHash=ee44ec88adc0aa723fdbcddca699fe44
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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