Rumänien hat zum 1. Oktober 2010 eine elektronische Vignette (Ro-Vignette) zur Entrichtung der
Straßenbenutzungsgebühren eingeführt. Die elektronische Vignette ersetzt die bisherige
Klebevignette, die an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht wurde. Die
zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühr wird in Rumänien für alle Fahrzeugkategorien erhoben.
Die Vignette kann bei allen Büros der nationalen Straßenverkehrsbehörde, bei den Tankstellen
der Marken MOL, Rompetrol, Petrom und OMV sowie bei allen rumänischen Postämtern, den
Büros des Verbandes UNTRR und bei den Ver-triebsfirmen Scalla, Speedy, Medina und Pasaj
erworben werden.
Beim Erwerb der elektronischen Vignette muss der Käufer das Fahrzeugkennzeichen, die
Fahrzeugkategorie, die Gültigkeit der Vignette und die Adresse des Fahrzeughalters mitteilen. Der
Fahrer erhält anschließend einen Beleg über die entrichtete Straßenbenutzungsgebühr. Alle
Daten im Zusammenhang mit der Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr werden in einer
zentralen Datenbank hinterlegt.
Kontrollen erfolgen sowohl automatisch über Kamerasysteme als auch von
Straßenkontrollorganen. Die Kamerasysteme gleichen das Kfz-Kennzeichen mit der zentralen
Datenbank ab. Wird festgestellt, dass ein Fahrzeug die Straßenbenutzungsgebühr nicht entrichtet
hat, so wird automatisch ein Buß-geldbescheid an den Halter des Fahrzeuges versandt. Das
Bußgeld beträgt zwischen 250 und 4.500 l (Leu), abhängig von der Fahrzeugkategorie. Des
Weiteren wird eine Ersatzmaut in Höhe von 28 bis 1.210 je nach Fahrzeugkategorie erhoben.
Seit 1. Oktober 2010 werden auch erstmals Vignetten mit einer Gültigkeit von 90 Tagen
angeboten.
Straßenbenutzungsgebühren eingeführt. Die elektronische Vignette ersetzt die bisherige
Klebevignette, die an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht wurde. Die
zeitbezogene Straßenbenutzungsgebühr wird in Rumänien für alle Fahrzeugkategorien erhoben.
Die Vignette kann bei allen Büros der nationalen Straßenverkehrsbehörde, bei den Tankstellen
der Marken MOL, Rompetrol, Petrom und OMV sowie bei allen rumänischen Postämtern, den
Büros des Verbandes UNTRR und bei den Ver-triebsfirmen Scalla, Speedy, Medina und Pasaj
erworben werden.
Beim Erwerb der elektronischen Vignette muss der Käufer das Fahrzeugkennzeichen, die
Fahrzeugkategorie, die Gültigkeit der Vignette und die Adresse des Fahrzeughalters mitteilen. Der
Fahrer erhält anschließend einen Beleg über die entrichtete Straßenbenutzungsgebühr. Alle
Daten im Zusammenhang mit der Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr werden in einer
zentralen Datenbank hinterlegt.
Kontrollen erfolgen sowohl automatisch über Kamerasysteme als auch von
Straßenkontrollorganen. Die Kamerasysteme gleichen das Kfz-Kennzeichen mit der zentralen
Datenbank ab. Wird festgestellt, dass ein Fahrzeug die Straßenbenutzungsgebühr nicht entrichtet
hat, so wird automatisch ein Buß-geldbescheid an den Halter des Fahrzeuges versandt. Das
Bußgeld beträgt zwischen 250 und 4.500 l (Leu), abhängig von der Fahrzeugkategorie. Des
Weiteren wird eine Ersatzmaut in Höhe von 28 bis 1.210 je nach Fahrzeugkategorie erhoben.
Seit 1. Oktober 2010 werden auch erstmals Vignetten mit einer Gültigkeit von 90 Tagen
angeboten.