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    Besondere Vorschriften


    Nur ein Teil des rumänischen Straßennetzes ist für Lkw mit hohen Achslasten geeignet. In vielen
    Fällen kann deshalb nicht auf dem direkten Weg zu den Kunden gefahren werden. Bei
    Überschreitung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte werden in Rumänien hohe
    Gebühren erhoben.

    Eine Warmweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.


    Fahrverbot für Fahrzeuge, die die zulässigen Gewichte und Abmessungen überschreiten.

    Gebiet Landesweit

    Zeitraum

    Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

    Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t
    Gebiet

    DN1 (E60) zwischen Bukarest (Kreuz DN1, km 7+418) Ion Ionescu de la Brad Str - Aerogarii Bvd)
    und Barcanesti (Kreuz DN1, km 53+560 - DN1A, km 70+550)
    DN1 zwischen Ploiesti (Kreuz DN1, km 67+248-DN1B) und Brasov (DN1, km 159+600,
    Stadtgrenze)

    Ausnahmen

    Lebendtiertransporte oder Fahrzeuge mit gekühlten oder leicht verderblichen
    Lebensmitteln
    Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr tätig sind, vorausgesetzt das Laden bzw.
    Entladen oder die Zollabfertigung findet auf o.g. Straßenabschnitten statt. Folgende
    Nachweise werden benötigt:
    - bei Leerfahrten im Falle des Beladens: Original Transportauftrag oder eine vom
    Transportunternehmer unterzeichnete Kopie
    -bei Leerfahrten nach dem Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
    - beladene Fahrzeuge, für das Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
    - Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, die von CNADNR, 38 Dinicu Golescu
    Bvd, Sector 1-Bukarest, ausgestellt wurde.

    Anmerkung: Zu den geforderten Unterlagen bei der Beantragung auf
    Genehmigungserteilung gehört eine schriftliche Erklärung, die die Notwendigkeit
    bestätigt, warum eine bestimmte Strecke befahren werden muss, unter Angabe der
    Anzahl der Fahrzeuge, Kennzeichen und den Zeitraum für die Genehmigung; Kopie
    der Zulassungsdokumente; Nachweis über die Bezahlung der Ro-Vignette;
    Sondergenehmigung für Fahrzeuge, die die zulässigen Abmessungen und Gewicht
    überschreiten etc.

    Genehmigungen werden nicht früher als 15 Tage vor dem ersten Tag der Gültigkeit
    ausgestellt und haben eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten. Die
    Originalgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden und auf Verlangen
    vorgezeigt werden. Genehmigungen sind nicht übertragbar und werden bei Verlust,
    Diebstahl oder Zerstörung nicht ersetzt. In solchen Fällen muss eine neue
    Genehmigung beantragt werden.



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