Besondere Vorschriften
Nur ein Teil des rumänischen Straßennetzes ist für Lkw mit hohen Achslasten geeignet. In vielen
Fällen kann deshalb nicht auf dem direkten Weg zu den Kunden gefahren werden. Bei
Überschreitung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte werden in Rumänien hohe
Gebühren erhoben.
Eine Warmweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Fahrverbot für Fahrzeuge, die die zulässigen Gewichte und Abmessungen überschreiten.
Gebiet Landesweit
Zeitraum
Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t
Gebiet
DN1 (E60) zwischen Bukarest (Kreuz DN1, km 7+418) Ion Ionescu de la Brad Str - Aerogarii Bvd)
und Barcanesti (Kreuz DN1, km 53+560 - DN1A, km 70+550)
DN1 zwischen Ploiesti (Kreuz DN1, km 67+248-DN1B) und Brasov (DN1, km 159+600,
Stadtgrenze)
Ausnahmen
Lebendtiertransporte oder Fahrzeuge mit gekühlten oder leicht verderblichen
Lebensmitteln
Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr tätig sind, vorausgesetzt das Laden bzw.
Entladen oder die Zollabfertigung findet auf o.g. Straßenabschnitten statt. Folgende
Nachweise werden benötigt:
- bei Leerfahrten im Falle des Beladens: Original Transportauftrag oder eine vom
Transportunternehmer unterzeichnete Kopie
-bei Leerfahrten nach dem Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
- beladene Fahrzeuge, für das Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
- Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, die von CNADNR, 38 Dinicu Golescu
Bvd, Sector 1-Bukarest, ausgestellt wurde.
Anmerkung: Zu den geforderten Unterlagen bei der Beantragung auf
Genehmigungserteilung gehört eine schriftliche Erklärung, die die Notwendigkeit
bestätigt, warum eine bestimmte Strecke befahren werden muss, unter Angabe der
Anzahl der Fahrzeuge, Kennzeichen und den Zeitraum für die Genehmigung; Kopie
der Zulassungsdokumente; Nachweis über die Bezahlung der Ro-Vignette;
Sondergenehmigung für Fahrzeuge, die die zulässigen Abmessungen und Gewicht
überschreiten etc.
Genehmigungen werden nicht früher als 15 Tage vor dem ersten Tag der Gültigkeit
ausgestellt und haben eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten. Die
Originalgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden und auf Verlangen
vorgezeigt werden. Genehmigungen sind nicht übertragbar und werden bei Verlust,
Diebstahl oder Zerstörung nicht ersetzt. In solchen Fällen muss eine neue
Genehmigung beantragt werden.
Nur ein Teil des rumänischen Straßennetzes ist für Lkw mit hohen Achslasten geeignet. In vielen
Fällen kann deshalb nicht auf dem direkten Weg zu den Kunden gefahren werden. Bei
Überschreitung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte werden in Rumänien hohe
Gebühren erhoben.
Eine Warmweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Fahrverbot für Fahrzeuge, die die zulässigen Gewichte und Abmessungen überschreiten.
Gebiet Landesweit
Zeitraum
Samstags, Sonntags und an Feiertagen von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t
Gebiet
DN1 (E60) zwischen Bukarest (Kreuz DN1, km 7+418) Ion Ionescu de la Brad Str - Aerogarii Bvd)
und Barcanesti (Kreuz DN1, km 53+560 - DN1A, km 70+550)
DN1 zwischen Ploiesti (Kreuz DN1, km 67+248-DN1B) und Brasov (DN1, km 159+600,
Stadtgrenze)
Ausnahmen
Lebendtiertransporte oder Fahrzeuge mit gekühlten oder leicht verderblichen
Lebensmitteln
Fahrzeuge, die im internationalen Verkehr tätig sind, vorausgesetzt das Laden bzw.
Entladen oder die Zollabfertigung findet auf o.g. Straßenabschnitten statt. Folgende
Nachweise werden benötigt:
- bei Leerfahrten im Falle des Beladens: Original Transportauftrag oder eine vom
Transportunternehmer unterzeichnete Kopie
-bei Leerfahrten nach dem Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
- beladene Fahrzeuge, für das Entladen: Original CMR-Dokument, Carnet TIR oder TDokument
- Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, die von CNADNR, 38 Dinicu Golescu
Bvd, Sector 1-Bukarest, ausgestellt wurde.
Anmerkung: Zu den geforderten Unterlagen bei der Beantragung auf
Genehmigungserteilung gehört eine schriftliche Erklärung, die die Notwendigkeit
bestätigt, warum eine bestimmte Strecke befahren werden muss, unter Angabe der
Anzahl der Fahrzeuge, Kennzeichen und den Zeitraum für die Genehmigung; Kopie
der Zulassungsdokumente; Nachweis über die Bezahlung der Ro-Vignette;
Sondergenehmigung für Fahrzeuge, die die zulässigen Abmessungen und Gewicht
überschreiten etc.
Genehmigungen werden nicht früher als 15 Tage vor dem ersten Tag der Gültigkeit
ausgestellt und haben eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten. Die
Originalgenehmigung muss im Fahrzeug mitgeführt werden und auf Verlangen
vorgezeigt werden. Genehmigungen sind nicht übertragbar und werden bei Verlust,
Diebstahl oder Zerstörung nicht ersetzt. In solchen Fällen muss eine neue
Genehmigung beantragt werden.