Frankreich
Samstag 31. Oktober
22:00 - 24:00 Uhr Ganz Frankreich
10:00 - 24:00 Uhr Paris zur Provinz (Pariser Raum)
22:00 - 24:00 Uhr Provinz nach Paris (Pariser Raum)
22:00 - 24:00 Uhr Region Rhone Alpes
Für den Zu- und Ablauf zum Fährhafen Calais gibt es eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, den sogenannten Corridor de Ghyvelde. Dieser umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenzübergang bei De Panne) und umgekehrt, nicht die A 26 oder A 27. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gefahrguttransporte. Die Ausnahme gilt in beiden Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien unterwegs sind (das heißt internationale Verkehre, die auch tatsächlich die Fähre nutzen).
Belgien
kein Fahrverbot
Luxembourg
Für Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr (03.10.2015)
Niederlande
kein Fahrverbot
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!
Samstag 31. Oktober
22:00 - 24:00 Uhr Ganz Frankreich
10:00 - 24:00 Uhr Paris zur Provinz (Pariser Raum)
22:00 - 24:00 Uhr Provinz nach Paris (Pariser Raum)
22:00 - 24:00 Uhr Region Rhone Alpes
Für den Zu- und Ablauf zum Fährhafen Calais gibt es eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, den sogenannten Corridor de Ghyvelde. Dieser umfasst ausschließlich die A 16 von Calais nach Belgien (Grenzübergang bei De Panne) und umgekehrt, nicht die A 26 oder A 27. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Gefahrguttransporte. Die Ausnahme gilt in beiden Richtungen für Fahrzeuge, die zwischen Großbritannien und Belgien unterwegs sind (das heißt internationale Verkehre, die auch tatsächlich die Fähre nutzen).
Belgien
kein Fahrverbot
Luxembourg
Für Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr (03.10.2015)
Niederlande
kein Fahrverbot
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!