AW: Neue Feuerlöscher Plakette?
Aus aktuellem "Anlaß" möchte ich das alte Thema wieder aufgreifen.
Genau gleiche Situation wie "unten", Feuerlöscher wurden neu am Fahrzeug angebracht, haben nur die Herstelldaten 2018 (keinen Monat) und tragen keine Kennzeichnung mit dem Datum der nächsten Prüfung.
Nehme ich
dann steht da nix davon, daß neue Feuerlöscher mit dem Herstelldatum aus kämen. Da aber auch nur ein Herstellungsjahr auf dem Feuerlöscher aufgedruckt ist, ist das auch nach Beitrag 15 nicht ausreichend.
Gruß
Klaus
Aus aktuellem "Anlaß" möchte ich das alte Thema wieder aufgreifen.
Genau gleiche Situation wie "unten", Feuerlöscher wurden neu am Fahrzeug angebracht, haben nur die Herstelldaten 2018 (keinen Monat) und tragen keine Kennzeichnung mit dem Datum der nächsten Prüfung.
Nehme ich
8.1.4.4
Die den Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 oder 8.1.4.2 entsprechenden tragbaren Feuerlöschgeräte müssen mit einer Plombierung versehen sein, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Geräte nicht verwendet wurden.
Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszeichen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einem Kennzeichen mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein.
Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media...band_77693.pdf
Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 vom 19. Juli 20192018
Die den Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.1 oder 8.1.4.2 entsprechenden tragbaren Feuerlöschgeräte müssen mit einer Plombierung versehen sein, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Geräte nicht verwendet wurden.
Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszeichen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einem Kennzeichen mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein.
Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media...band_77693.pdf
Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 vom 19. Juli 20192018
Gruß
Klaus
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