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Neue Feuerlöscher Plakette?

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  • Neue Feuerlöscher Plakette?

    Habe mal wieder eine interessante Diskussion bei uns in der Firma....
    Braucht ein neuer Feuerlöscher eine Prüfplakette?
    Normalerweise gilt bei Feuerlöschern ja ein Prüfintervall von 2 Jahren....dabei muss ja normalerweise der Monat und das Jahr auf der Prüfplakette angegeben sein.
    Bei neuen Feuerlöschern (Beispielsweise aus dem Baumarkt), ist aber nur meist ein Herstellungsjahr angegeben oder das Jahr wo die Endkontrolle war.....also nix mit Monat....

    Mein Chef hat sich jetzt sagen lassen, der Kaufbeleg vom Baumarkt würde unterwegs in einer Kontrolle reichen, und erst nach 2 Jahren ab Kaufdatum wäre die nächste Kontrolle/Prüfung fällig.
    Ich in da aber etwas anderer Meinung, weil meistens liegen die Feuerlöscher ja schon ewig in den Baumärkten rum oder bei irgendwelchen Restpostenverkäufen, somit wäre ja dann das Herstellungsjahr bzw. das Jahr der letzten Endkontrollle doch eigentlich relevant. Manche Feuerlöscher in Baumärkten sind schon 1 Jahr alt.....also wäre schon nach 1 Jahr die nächste Prüfung fällig.

    Ausserdem wurde mir bei der ADR Schulung sowie auch bei der Auffrischung erzählt das aufgrund dessen weil die Feuerlöscher teilweise schon länger liegen bis zum Verkauf, trotzdem obwohl neu, eine Prüfplakette brauchen........nur mit Verkaufdatum und Quittung würde nix nützen in einer KOntrolle....
    Die gleiche Aussage habe ich auch von unserem örtlich ansässigen Brandschutzbeauftragten bekommen.
    Mag auch sein das ausländische Kontrollorgane da etwas kleinlicher sind wie deutsche Behörden und das es da Unterschiede bei den Vorschriften gibt.

    Bei älteren Feuerlöschern ist die Regelung ja ganz einfach, aber wie sieht es jetzt bei neugekauften Feuerlöschern aus?Prüfplakette ja oder nein? Und ohne Angaben vom letzten Prüfmonat nur vom Jahr, wonach richtet sich dann der neue Prüfmonat?
    Hatte diese Problematik noch nie,bisher hatte jeder Feuerlöscher den ich hatte immer eine Prüfplakette, deswegen bin ich da grade etwas überfragt.....
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

    Ich kann mich ja irren, aber ob diese feuerlöschee aus dem baumarkt überhaupt zulässig sind, für adr. Da ist doch eine prüfung eigentlich nicht vorgesehen. Das sind doch spielzeuge mit denen sich die kunden wichtig machen. Soweit ich weis, nur mit prüfsiegel und angabe der nächsten prüfung. Wobei zu beachten ist, daß in den einzelnen ländern unterschiedliche prüfintervallen vorgeschrieben sind. Und da lauert die falle. Entscheident ist, in welchem land der feuerlöscher gekauft wurde. Diese prüfintervall gilt. Egal ob der jetzt auf einem deutschen auto liegt. Da kann man sich böse vertun. In meiner firma gibts da keine probleme. Ich stell einen abgelaufenen hin und nehme einen neuen mit. Und gut ist. Und so sollte es sein. Und die dinger sind nicht von obi oder resterampe.

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    • #3
      AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

      Bei ADR braucht man 2 Feuerlöscher mit je 6 Kilo und einen Feuerlöscher mit 2 KG in der Grössenkategorie wie wir fahren.
      Alle 2 Jahre mussen die überprüft werden und Plakette und Plombe erneuert werden.
      Glaube nicht das Baumarktlöscher Plakette und Plombe haben.?

      Plakette sieht wie eine HU Plakette aus.
      Zuletzt geändert von Mr.TGX; 22.08.2015, 17:00.

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      • #4
        AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

        Also bei mehr als 7, 5 t brauchst du zwei sechs kilo löscher. Einen zwei kilo brauchst du, wenn dein fahrzeug nicht kennzeichnungspflichtig ist. Betrifft eher sprinter oder gemüselaster. Plombiert, und versehen mit prüfzeichen/angabe der nächsten prüfung. Oder es muß der ablauf der höchstzulässigen nutzungsdauer angegeben sein. Also nix mit einweglöscher vom baumarkt und kassenbon. Dann noch die verschiedenen brandklassen, din norm EN 3, tragbare feuerlöscher, teil 7.....und und und....hab mal meine alten adr sachen durchgeguckt...lach... Aus dem stand weis sowas höchstens kollege tim.

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        • #5
          AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

          Bei dem elenden ADR ändert sich doch alle paar Wochen was, wer weiss was es wieder neues gibt in der Zeit wo ich nicht fahre...., bin seit 7 wochen zu Haus, also eventuell auf "altem" Stand.[smilie=mylove.gif]

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          • #6
            AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

            Hoffentlich mußt du nicht neu angelernt werden...lach...in sieben wochen vergisst man eine menge...aber über die änderungen muß sich dein ag informieren. Sollte er jedenfalls tun. Bei uns läuft das. Außerdem haben wir einen gefahrgut beauftragten mit richtig ahnung. Ich fahre garantiert nicht wie ein friseur durch die gegend. Wer erwischt wird, weil feuerlöscher oder fluchtkoffer nicht in ordnung sind ist meiner meinung nach selber schuld.

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            • #7
              AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

              Bei uns wird da 101% drauf geachtet, wir ham den Kram ja oft, null Probleme.

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              • #8
                AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                Was ich brauche und wie die Plakette aussieht das is klar......meine Frage war jetzt eher ob die Feuerlöscher ab Kaufdatum nach 2 Jahren erstmalig geprüft werden müssen oder ob das Herstellungsjahr auf dem Feuerlöscher ausschlaggebend ist...eben weil wenn neu noch keine Plakette vorhanden ist....aber es gab ja bei Herstellung eine Prüfung bzw. eine Endkontrolle...
                Oder ob man einen Neuerworbenen Feuerlöscher trotzdem erst mal komplett neu prüfen lassen muss....
                Und Plombe haben alle Feuerlöscher, sogar die vom Baumarkt...
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                  Laut ADR braucht jeder Feuerlöscher eine gültige Prüfplakette,
                  Andersrum, was nützt ein Kaufbeleg in " Moskau" wenns keiner lesen kann.
                  Das Plakettendatum kann Weltweit erkannt werden.

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                  • #10
                    AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                    Es muß herstdllungsjahr und monat draufstehen. Nach zwei jahren ist eine prüfung obligatorisch. Oder ein datum, bis wann er höchstens benutzt werden darf. Das kaufdatum spielt da keine rolle. Wenn diese informationen nicht draufstehen, entspricht er nicht den vorschriften. Eine grundsätzliche prüfung nach dem kauf wäre quatsch. Die werden ja wohl das werk geprüft verlassen. Aber wenn er irgendwo zwei jahre rumgegen hat im lager, kann es sein das du einen abgelaufenen oder nur noch sehr begrenzt nutzbaren feuerlöscher kaufst. Es gilt das herstellungsdatum.

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                    • #11
                      AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                      Du kannst dir zb in pole einen feuerlöscher kaufen. Da beträgt die prüffrequenz fünf jahre. das ist dann auch für dich gültig. Auch wenn du damit in deutschland fährst. Allerdings ist damit zu rechnen, daß er im bedarfsfalle verklummt ist und nicht funktioniert. Rechtlich bist du trotzdem auf der sicheren seite. Ich glaub italienische müssen halbjährlich gewartet werden. Das ist dann auch für dich in deutschland verbindlich. Was ich nicht ganz verstehe, warum mußt du als fahrerin in den baumarkt um feuerlöscher zu kaufen. Sowas sollte doch die firma bereit stellen. Dafür müßte es im betrieb doch einen beauftragten geben, der sich darum verbindlich kümmert.

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                      • #12
                        AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                        Ne ich muss die Feuerlöscher auch nicht besorgen.....
                        Mein Chef hat mir irgendwoher welche besorgt,habe die aber noch nicht gesehen, aber mein Chef meinte er hätte mit seinem "ach so tollen" Gefahrgutbeauftragten gesprochen und der Kaufbeleg würde reichen, weil auf den Dingern soll wohl nix von Datum,Monat oder Jahr drauf stehen.......
                        Daraufhin habe ich meinem Chef mitgeteilt er könne die Dinger behalten und ich würde die Teile nicht abholen solange die keine Prüfplakette drauf haben.....und seit dem eben die Diskussion.....
                        Weil Chef meint neugekaufte Feuerlöscher brauchen keine Plakette, sondern erst nach der ersten Prüfung nach 2 Jahren.....is ja ganz toll, aber ohne Herstellungsdatum oder Hinweiss der letzten Werkskontrolle kann er das vergessen....
                        Naja egal...meine alten sind noch bis Ende Septemer gültig und danach nehm ich dann eben keine ADR Ladungen mehr an, wenn ich bis dahin keine vernünftigen Feuerlöscher habe.....
                        Wenn Cheffe meint geiz is geil, sein Problem...
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                          Die Prüffrist nach Unterabschnitt 8.1.4.4 Satz 3 ADR beträgt für in Deutschland hergestellte Feuerlöschgeräte zwei Jahre ab dem Herstellungsdatum und danach ab dem Datum der nächsten auf dem Feuerlöschgerät angegebenen Prüfung.
                          § 36 GGVSEB
                          Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                          • #14
                            AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                            Danke Rainer, das hat doch mal Hand und Fuss, dann werde ich mir nächste Woche mal diese Teile anschauen ob es da irgendwo ein Datum auf den Feuerlöschern gibt und dann mal weiter schauen, weil El Cheffe meinte ja da gäbs kein Herstellerdatum drauf.....wer weiss wo er die Teile her hat......
                            Ich lass mich mal überraschen.....und dann mal schauen ob man damit was anfangen kann oder nicht....
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Neue Feuerlöscher Plakette?

                              Grundsätzliches :
                              ADR/GGVSEB 2015 - Kapitel 8.1.4.1
                              "Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A,B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 KG Pulver (oder entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen."

                              Auch die Feuerlöscher aus dem Baumarkt sind für ADR "zulässig", sofern Sie der Norm EN 3 entsprechen (steht auf dem Löscher).
                              Auch "Baumarkt"-Löscher können nach 2 Jahren geprüft und weiter eingesetzt werden. Es werden keine "Einweg-Löscher" vertrieben.

                              Anzahl Löscher :
                              Bei begrenzten Mengen (<1000 Punkte / ADR 1.1.3.6) / nicht kenzeichnungspflichtigem Gefahrguttransporten :
                              1 x 2 kg ABC Pulver

                              Bei Kennzeichnungspflichtigen (Warntafel offen) Transporten ist die Anzahl der Löscher abhängig von der Gesamtmasse der "Beförderungseinheit" (Zugfahrzeug incl. Anhänger) :
                              Bis 3,5 to -> gefordert 4 kg = 2 x 2 kg
                              3,5 bis 7,5 to -> gefordert 8 kg = 1 x 2 kg + 1 x 6 kg
                              ab 7,5 to -> gefordert 10 kg = 2 x 6 kg

                              Prüfung / Instandhaltungsnachweis :
                              Für die Kontrollorgane zählt die Angabe JAHR und MONAT der Herstellung + 2 Jahre !
                              Leider wird von vielen Herstellern nur das Jahr angegeben. Diese Angabe reicht für ADR leider nicht.

                              Auch sind die Prüffristen in den EU-Ländern unterschiedlich.
                              in Deutschland alle zwei Jahre, in der Schweiz alle drei Jahre,
                              in Frankreich ein Jahr,
                              in Italien nur sechs Monate

                              Im ADR 2015 gibt es nun genau deswegen die Sondervorschrift SV 255 :
                              Feuerlöscher müssen nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellt, geprüft, zugelassen und bezettelt sein !

                              Somit gilt die Prüffrist des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

                              In Deutschland : Prüfung alle 2 Jahre
                              Bei der Prüfung wird ein "Instandhaltungsnachweis" angebracht auf dem Datum der letzten und Datum der nächsten Prüfung ersichtlich ist.

                              Instandhaltungsnachweis auf Feuerl&amp;#246;scher Muster.jpg
                              Zuletzt geändert von Gefahrgut-Fuchs; 22.09.2015, 13:03.
                              “Es ist sicherer, wenn man etwas hat und eventuell nicht braucht, als wenn man etwas im Notfall braucht und es dann nicht hat !”

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