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    Suche nach schwarzen Schafen

    Halten sich Arbeitgeber an das Mindestlohn-Gesetz? Der Zoll schaut auch in der Transportbranche genauer hin.


    Foto: Mario Rodrigues

    "Guten Morgen, Hauptzollamt Stuttgart", grüßt der Zollbeamte den Lkw-Fahrer. Das Team von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die beim Zoll angesiedelt ist, hat sich bei strahlendem Sonnenschein am Stuttgarter Westkai positioniert. Die Straße liegt zwischen dem Neckar und der B 10 und wird stark von Lkw befahren. Einsatzleiter Thomas Malcherowitz wählt die Fahrzeuge nach dem Zufallsprinzip aus. Uniform ist dabei Pflicht: "Die meisten übersehen uns sonst und halten nicht an."

    Ein Fahrer für Luftfracht ist der Erste, den die Zöllner an diesem Tag kontrollieren. Zu zweit stehen sie an der Beifahrertür und arbeiten den Fragebogen ab. Persönliche Angaben und Informationen über Arbeitgeber, Arbeitszeiten, Lohn und Sozialversicherung holen sie ein. In diesem Fall schöpfen die Beamten keinen Verdacht wegen eines möglichen Mindestlohn-Betrugs. Der Fahrer verdient 2.200 Euro brutto plus Spesen und hat alle wichtigen Dokumente dabei. Bis alle Fragen abgeklappert sind, dauert es etwa zehn Minuten.

    Wenig Gewaltpotenzial bei Kontrollen

    "Die Mehrheit lässt die Kontrolle bereitwillig über sich ergehen", erklärt Malcherowitz. Bewaffnet sind er und seine Kollegen trotzdem – zum Selbstschutz. "Generell gibt es bei Kontrollen wenig Gewaltpotenzial, außer wir decken eine illegale Beschäftigung auf und die Existenz steht auf dem Spiel", sagt der Einsatzleiter. Da sei es auch schon zu brenzligen Situationen gekommen.

    Heute geht aber alles glatt: Einer der Beamten wirft noch einen prüfenden Blick aufs Fahrzeug, dann ist die erste Kontrolle beendet. Parallel dazu hat schon die nächste begonnen. Arbeitszeit und Lohn sind in Ordnung, aber der Fahrer ist kein deutscher Staatsangehöriger und kann sich nicht ausweisen. "Wir überprüfen das im Nachhinein", sagt der Beamte. Aber weil er alle anderen wichtigen Papiere vorweisen konnte, halte er den Fahrer für glaubwürdig.

    Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung zu ahnden, gehört nämlich ebenfalls zu den Aufgaben des Zolls. "Reine Mindestlohn-Kontrollen hingegen gibt es nicht", erklärt Zollamtmann Thomas Seemann. Der Fragebogen mache Ungereimtheiten bei Lohn und Arbeitszeiten aber schnell deutlich – vorausgesetzt der Befragte sagt die Wahrheit. Vor Ort einen Betrug aufzudecken, sei selten möglich. "Das passiert erst bei den Ermittlungen hinterher, wenn wir die Arbeitgeber kontaktieren", sagt Seemann. Über die Deutsche Rentenversicherung prüft der Zoll dann zunächst, ob Gehalt und Arbeiszeiten den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ergeben. "Die Arbeitgeber der überprüften Arbeitnehmer haben sieben Tage Zeit, ihre Arbeitszeiten zu protokollieren und uns bei Bedarf vorzulegen", erklärt der Zollamtmann. Dadurch können sie entsprechend auf die Kontrollen reagieren.

    146 Verfahren wegen des Verdachts eines Mindestlohn-Verstoßes

    Manchmal packe ein unterbezahlter Fahrer bei Kontrollen oder direkt beim Zollamt aus. "Das kommt aber selten vor", erklärt Seemann. Konkrete Zahlen, wie viele Arbeitgeber das Hauptzollamt Stuttgart bisher wegen Mindestlohn-Betrugs entlarvt hat, kann er noch nicht nennen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dagegen, hat konkrete Zahlen veröffentlicht. Demnach hat der Zoll im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 146 Verfahren wegen des Verdachts eines Mindestlohn-Verstoßes eingeleitet. In Baden-Württemberg gibt es die meisten Fälle, gefolgt von Bayern und Hessen.

    Bestimmte Branchen sind besonders betroffen: Das Baugewerbe führt vor der Gastronomie, an dritter Stelle rangieren schon Transport und Logistik. "Bei Lkw-Fahrern wird oft versucht, über die Arbeitszeiten zu tricksen", erklärt Malcherowitz. Eine weitere Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen ist die Scheinselbstständigkeit. Selbstständige sind vom Mindestlohn ausgenommen, manche Arbeitgeber stufen ihre Mitarbeiter deshalb als solche ein. "Diese Fälle nehmen deutlich zu", berichtet Seemann.

    Weil es wegen des Mindestlohn-Gesetzes (MiloG) mehr Arbeit für den Zoll gibt, sind für 2015 rund 1.600 neue Stellen geplant. Auch das Team um Malcherowitz hat Zuwachs bekommen. Inklusive der drei neuen Kollegen besteht es jetzt aus zwölf Personen. Sie kümmern sich im Hauptzollamt Stuttgart um den Bereich Verkehr, der neben Lkw-Fahrten auch Taxi- und Kurierdienste umfasst.

    Verständigung teils mit Händen und Füßen

    "Manchmal erleben wir schon kuriose Dinge", erklärt Malcherowitz. Bei einer Kontrolle habe ein rumänischer Fahrer den Fragebogen in rumänischer Sprache nicht verstanden. "Wir haben schon Verdacht geschöpft", sagt er. Dann stellte sich allerdings heraus, dass der Fahrer zu einer rumänischen Minderheit gehört, die noch das kyrillische Alphabet benutzt.

    Auch an diesem Vormittag müssen sich die sechs Beamten teils mit Händen und Füßen verständigen – in einem Fall mit schockierendem Ergebnis: Ein rumänischer Fahrer arbeitet für 250 Euro im Monat. "Für die Arbeitszeit auf deutschem Gebiet gilt das Mindestlohn-Gesetz", erklärt Seemann. Erfahrungsgemäß seien viele Rumänen bereit, für einen Hungerlohn zu arbeiten. Nach der Kontrolle werde der Zoll Ermittlungen gegen die rumänische Spedition einleiten, für die er fährt.

    Wie erfolgsversprechend ist das? Da halten sich die Beamten bedeckt. "Wir sind auf die Mitarbeit der Arbeitgeber und der örtlichen Behörden angewiesen", sagt Malcherowitz. Deutschlandweit macht der Zoll zwar Haus- und Firmendurchsuchungen. "Aber wir können nicht einfach ins Ausland fahren und uns die nötigen Unterlagen besorgen", erklärt der Zollbeamte. Weil die Ermittlungen im Nachhinein viel Zeit beanspruchen, finden Kontrollen etwa zwei- bis dreimal im Monat statt. "Mehr können wir im Moment nicht leisten", erklärt Malcherowitz.

    Zehn Fahrer bitten die Zöllner an diesem Vormittag rechts ranzufahren. In drei Fällen hegen sie Verdacht wegen eines möglichen Mindestlohn-Verstoßes, zwei Fahrer hatten keinen Personalausweis bei sich und müssen überprüft werden. Damit steht den Beamten erst mal Arbeit bevor, bis es das nächste Mal wieder heißt: "Guten Morgen, Hauptzollamt Stuttgart."

    (Quelle: Eurotransport)
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  • #2
    AW: Mindestlohn-Kontrollen

    Ich halte diese Kontrollen für sinnvoll und sie sollten flächendeckend ausgeweitet werden.In diesem Zusammenhang sollten bei Kontrollen auch Fahrer/Firmen aus den EU-Mitgliedstaaten auf die Einhaltung der Kabotage kontrolliert werden.
    Etwas mutlos macht einen da die Aussage des Beamten,der da sagte,das sie auf die Mitarbeit der AG und der örtlichen Behörden angewiesen sind,da sie eben nicht einfach ins Ausland fahren können um Unterlagen zu besorgen.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

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