Befristete Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten in Großbritannien-Verkehr auf der Relation Dover-Calais
▷▷ Die zeitliche Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten gilt seit Donnerstag, 30. Juli 2015, 00:01 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen.
Die EU-Kommission informiert über zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für die im Großbritannien-Verkehr eingesetzten Transportunternehmer im Zusammenhang mit den Behinderungen bei der Kanalquerung zwischen Dover und Calais in Folge der Streikaktionen von Hafenarbeitern und Flüchtlingsanstürmen auf den Eurotunnel im nordfranzösischen Hafen Calais. Parallel dazu wurde das Lkw-Fahrverbot am 1. und 2. August 2015 in einigen französischen Departements aufgehoben.
▷ Die Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für die Fahrer, deren Fahrten sich aufgrund der Streikaktionen oder der Unterbrechungen in Calais verzögert haben und die die Fähre oder den Eurotunnel benutzt haben, um Kent zu verlassen oder zu erreichen, innerhalb Kents auf ihre Überfahrt nach Europa warten müssen oder die ein gewerbliches Fahrzeug fahren und vom Zentrum von Kent aus operieren und deren Fahrt unterbrochen wurde.
▷ Die Erleichterungen gelten nicht für andere gewerbliche Fahrzeugführer in Kent und nicht für internationale Transporte, die Kent nicht passieren.
▷▷ Die Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sehen wie folgt aus:
► Ausdehnung der in der EU geltenden täglichen Lenkzeitbegrenzung von neun Stunden auf elf Stunden.
► Reduzierung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden.
Die Verpflichtung, nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einzulegen, bleibt jedoch bestehen und wird auch rigoros kontrolliert. In Kraft bleiben auch die Arbeitszeitregelungen in diesem Zeitraum. Betroffene Fahrer müssen auf der Rückseite ihrer Tachografenscheiben oder Ausdrucke die Gründe notieren, warum sie die regulär geltenden Grenzwerte überschritten haben. Dies ist im Übrigen Praxis in Notfällen und dient auch wesentlich der Unterwegskontrolle.
(Anlage 1) ► http://www.dslv.org/…/$…/Lenk-und-Ruhezeiten-GB_Anlage-1.pdf
(Anlage 2) ► http://www.dslv.org/…/$…/Lenk-und-Ruhezeiten-GB_Anlage-2.pdf
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Deutschland hierüber unterrichtet wurde.
Aufgrund der anhaltenden Behinderungen im Großbritannien-Verkehr wurde das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch am Wochenende vom 1. August 2015 ab 07:00 Uhr bis zum 2. August 2015, 22:00 Uhr auf dem Straßennetz der nördlichen Region Nord-Pas-de-Calais in den Departements Nord und Pas-de-Calais aufgehoben.
Quelle: http://www.dslv.org/
▷▷ Die zeitliche Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten gilt seit Donnerstag, 30. Juli 2015, 00:01 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen.
Die EU-Kommission informiert über zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für die im Großbritannien-Verkehr eingesetzten Transportunternehmer im Zusammenhang mit den Behinderungen bei der Kanalquerung zwischen Dover und Calais in Folge der Streikaktionen von Hafenarbeitern und Flüchtlingsanstürmen auf den Eurotunnel im nordfranzösischen Hafen Calais. Parallel dazu wurde das Lkw-Fahrverbot am 1. und 2. August 2015 in einigen französischen Departements aufgehoben.
▷ Die Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für die Fahrer, deren Fahrten sich aufgrund der Streikaktionen oder der Unterbrechungen in Calais verzögert haben und die die Fähre oder den Eurotunnel benutzt haben, um Kent zu verlassen oder zu erreichen, innerhalb Kents auf ihre Überfahrt nach Europa warten müssen oder die ein gewerbliches Fahrzeug fahren und vom Zentrum von Kent aus operieren und deren Fahrt unterbrochen wurde.
▷ Die Erleichterungen gelten nicht für andere gewerbliche Fahrzeugführer in Kent und nicht für internationale Transporte, die Kent nicht passieren.
▷▷ Die Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sehen wie folgt aus:
► Ausdehnung der in der EU geltenden täglichen Lenkzeitbegrenzung von neun Stunden auf elf Stunden.
► Reduzierung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden.
Die Verpflichtung, nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Pause einzulegen, bleibt jedoch bestehen und wird auch rigoros kontrolliert. In Kraft bleiben auch die Arbeitszeitregelungen in diesem Zeitraum. Betroffene Fahrer müssen auf der Rückseite ihrer Tachografenscheiben oder Ausdrucke die Gründe notieren, warum sie die regulär geltenden Grenzwerte überschritten haben. Dies ist im Übrigen Praxis in Notfällen und dient auch wesentlich der Unterwegskontrolle.
(Anlage 1) ► http://www.dslv.org/…/$…/Lenk-und-Ruhezeiten-GB_Anlage-1.pdf
(Anlage 2) ► http://www.dslv.org/…/$…/Lenk-und-Ruhezeiten-GB_Anlage-2.pdf
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Deutschland hierüber unterrichtet wurde.
Aufgrund der anhaltenden Behinderungen im Großbritannien-Verkehr wurde das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch am Wochenende vom 1. August 2015 ab 07:00 Uhr bis zum 2. August 2015, 22:00 Uhr auf dem Straßennetz der nördlichen Region Nord-Pas-de-Calais in den Departements Nord und Pas-de-Calais aufgehoben.
Quelle: http://www.dslv.org/
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