Moin. Auf meinem kontrollgerät läuft der count down zur neukalibrierung. Noch 20 tage. Ich habe das zwar gemeldet, aber ich kenne meinen fuhrparkleiter. Was passiert, wenn die zeit um ist? Verweigert das gerät dann die annahme der karte, oder was? Ich möchte da keine dumme überaschung erleben. Weis jemand rat, oder hat jemand erfahrung damit?
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AW: count down
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates...... verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
für das ordnungsgemäße Funktionieren des Kontrollgerätes oder die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte nicht sorgt...
Macht wenn es sich um ein Tachographenpflichtiges Fahrzeug (Normaler 40t LKW) handelt je 24h Zeitraum 750€
Schade dass ich dein Gesicht jetzt nicht sehen kann! :D
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AW: count down
Ja nee, das weis ich wohl, daß das sache des halters ist. Hatte mal ein ähnliches problem mit dem guten alten fahrtenschreiber. Mir wird da kaum was passieren. Meine frage geht nur dahin, ob das gerät weiter funktioniert und die karte nimmt und beschreibt. Von mir aus alles rot. Nicht das ich ins auto steige und nix geht mehr. Ich hoffe ja, daß das rechtzeitig gemacht wird, hab aber leider so meine erfahrungen mit besagtem fuhrparkleiter. "Hab ich aufm schirm, hab ich aufm schirm" einer seiner lieblingssprüche. Der schirm ist dunkel und sein schreibtisch sieht aus, als hätten ein paar damen ihre handtaschen drauf ausgeschüttet. Sorry liebe kolleginnen. Nicht ganz ernst gemeint....
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AW: count down
DTCO?
Dann defintiv wie ich oben geschrieben habe, aber ja, kann dir egal sein, sollte es auch, mehr als bescheid sagen kannste nicht.
Karte müsste er meines wissens aber regulär annehmen, naja und wenn nicht dann darfste halt nicht mehr fahren und bleibst stehen ;-)
Wird dann aber alles protokolliert, also wenn du mit abgelaufener Kalibrierung fährst, ist also noch lange Zeit nachvollziehbar, Ausland (Frankreich) ist damit für den LKW wohl tabu in nächster Zeit.
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AW: count down
Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, Dir etwas erklären zu können ;)
Aber wegen der Allgemeinheit (hier) könnte es ganz ratsam sein, das nochmal schriftlich zu melden. Mag mit Eigenerfahrungen zusammenhängen, aber ich würde mir das mittlerweile von der Geschäftführung quittieren lassen
Die zweite Frage wäre, ob ein nicht kalibriertes Gerät ausreicht, das Fz zu verweigern?Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
(A. Einstein)
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AW: count down
Was passiert, wenn das Datum der Kalibrierung überschritten wurde?
Antwort: Nichts!
Wo wird die Info abgespeichert, dass die Kalibrierung längst überfällig ist?
Antwort: Nirgends!
Im Tachographen wird bei der Kalibrierung das Datum der Kalibrierung abgelegt, zusammen mit den Informationen über das Fahrzeug und der Firma, die die Kalibrierung vorgenommen hat. Ist der Tacho am 1.7.2013 zuletzt kalibriert worden und dahinter steht zur Zeit kein neues Datum, ist klar, dass der Termin überschritten wurde. In der 3821/85, der Verordnung über den Tachographen, ist eine taggenaue Kalibrierung vorgeschrieben. Diese Vorschrift ist aber mittlerweile durch Ministererlaß aufgehoben. Es wäre nämlich eine Benachteiligung gegenüber den analogen Tachographen, die eine Prüfung irgendwann in dem Monat erlauben, in dem sie fällig ist.
Aktuell, auf diesen Fall hier bezogen, muss der Tacho spätestens am 31. August kalibriert werden. Danach kostet es Bußgeld für den Unternehmer.
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