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Verkehrszeichen ,Ist ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz ein gültiges Verke

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  • Verkehrszeichen ,Ist ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz ein gültiges Verke

    Das abgebildete Schild soll eine Baustelle ermöglichen durch Sperrung des Parkstreifens. Ist denn ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz überhaupt ein gültiges Verkehrszeichen?

    schild.jpg


    http://www.lokalkompass.de/bochum/ra...ld-d68897.html

  • #2
    AW: Verkehrszeichen ,Ist ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz ein gültiges V

    Unsere Stadt macht sowas auch regelmässig.....auch für Sperrungen für Umzüge oder sonstige Sonderveranstaltungen wird sowas gemacht.....soll anscheinend zulässig sein (sagt jedenfalls unsere Stadt), solange es offiziell von der Kommune oder Stadt genehmigt wurde. Habe mir da auch noch nie wirklich nen Kopp drum gemacht....soll wohl Kosten sparen für weitere zusätzliche Extra Schilder....
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: Verkehrszeichen ,Ist ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz ein gültiges V

      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Das abgebildete Schild soll eine Baustelle ermöglichen durch Sperrung des Parkstreifens. Ist denn ein Schild mit derartig provisorischem Zusatz überhaupt ein gültiges Verkehrszeichen?
      Nein.

      Die Verwendung von Zetteln anstelle von "echten" Zusatzzeichen führt unter Umständen zur Nichtigkeit der gesamten Anordnung. Dies hat das VG Bremen im Jahr 2013 entschieden (AZ.: 5K181/11). Es stellt klar, dass derartige Zettel unzulässig sind, da auf Grund der Missachtung sämtlicher Gestaltungsvorschriften der amtliche Charakter fehlt. Zudem führt das Gericht aus, dass die Nichtigkeit des Zusatzzeichens die gesamte Beschilderung nichtig werden lässt.

      (Quelle)

      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
      solange es offiziell von der Kommune oder Stadt genehmigt wurde.
      Eine Entscheidung einer Behörde muss dem Bürger irgendwie bekannt gegeben werden. Das geschieht in der Regel durch Veröffentlichung in einem Amtsblatt, erst danach tritt eine Verordnung in Kraft.

      Aber es gibt genaue Verwaltungsvorschriten für die Gestaltung von Zusatzzeichen (Schriftart, -grösse, reflektierend usw.), diese sind hier nicht eingehalten.

      Nachzulesen hier:

      Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
      Vom 22. Oktober 1998, in der Fassung vom 11. November 2014
      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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