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Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer – aber nicht für alle

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  • Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer – aber nicht für alle

    Der EU gefällt der deutsche Mindestlohn. Mit einer Ausnahme: Brüssel kritisiert die Verwaltungshürden für den Transitverkehr. Um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, macht die EU nun einen Kompromissvorschlag.

    BrüsselIm Streit um den Mindestlohn für Lkw-Fahrer, die Deutschland nur auf einer Durchreise passieren, signalisiert Brüssel Kompromissbereitschaft. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung einen Vorschlag gemacht: Ausländische Spediteure, bei denen nur ein geringer Teil ihrer jährlichen Fahrtstrecke auf Reisen durch Deutschland entfällt, müssten den deutschen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde demnach nicht zahlen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Brüssel am Donnerstag aus Kommissionskreisen.

    Der zum Jahresbeginn eingeführte Mindestlohn soll eigentlich auch für ausländische Lkw-Fahrer auf der Durchreise gelten. Nach Protesten von Nachbarstaaten setzte die Bundesregierung diese Regelung aber nach kurzer Zeit wieder aus und wollte die Prüfung durch die EU-Kommission abwarten.

    Die EU-Kommission sieht im Mindestlohn für Lkw-Fahrer, die Deutschland nur durchqueren, eine Einschränkung der in Europa geltenden Dienstleistungsfreiheit. Zwar stehe sie grundsätzlich hinter dem Mindestlohn, so die Behörde. Doch der bürokratische Aufwand sei in diesem Bereich zu hoch. Sie hatte deshalb am Dienstag angekündigt, rechtlich gegen Deutschland vorzugehen.

    Wie nun bekannt wurde, machte die Brüsseler Behörde der Bundesregierung zugleich einen Vorschlag zur Güte: Unternehmer aus anderen EU-Ländern müssten den Mindestlohn demnach nicht zahlen, wenn nur bis zu zehn Prozent der jährlich gefahrenen Kilometer beim Transit durch Deutschland anfallen.

    Berlin hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Falls sich beide Seiten nicht einigen, könnte der Fall am Ende vor den Europäischen Gerichtshof kommen. Bei der sogenannten Cabotage ist die Anwendung nationaler Sozialstandards nach Einschätzung der Brüsseler Behörde übrigens weniger problematisch. Dabei führen ausländische Spediteure Transporte in Deutschland durch und treten so direkt in Konkurrenz zu einheimischen Anbietern. In diesem Bereich setzte die Bundesregierung den Mindestlohn auch nicht aus.

    Die Gewerkschaft Verdi kritisierte das Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland als „unverständlich und inakzeptabel“. Bundesvorstandsmitglied Christine Behle erklärte: „Die Kommission selbst hat soziale Fragen insbesondere im Verkehrssektor auf ihre Agenda gesetzt. Nun will sie bürokratische Hürden über soziale Fragen stellen, weil sich im Zusammenhang mit ihrer Kontrolle gewisse Nachweispflichten für die Unternehmen ergeben.“

    http://www.handelsblatt.com/politik/.../11809672.html

  • #2
    AW: Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer – aber nicht für alle

    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Wie nun bekannt wurde, machte die Brüsseler Behörde der Bundesregierung zugleich einen Vorschlag zur Güte: Unternehmer aus anderen EU-Ländern müssten den Mindestlohn demnach nicht zahlen, wenn nur bis zu zehn Prozent der jährlich gefahrenen Kilometer beim Transit durch Deutschland anfallen.
    Na toll. Dann hat demnächst jeder ausländische Kollege einen Schrieb von der Dispo bei sich, in dem diese <10% bescheinigt werden - wie will man das denn kontrollieren???

    Brüssel ist mal wieder sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Sozialstandards aufzuweichen, Dumpinglöhne zu verteidigen, und das Kapital in die Kassen der Unternehmen zu spülen...
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    • #3
      AW: Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer – aber nicht für alle

      Tanktransporte Roos-1.jpg

      hat seine Trucks mit polnischen Fahrern besetzt und zumindest auch die Zugmaschinen in Polen angemeldet.

      Bei Tankreinigung Kobler treffe ich ja immer wieder auf Leute von Roos, und im Gespräch mit einem von ihnen erzählt mir der Kollege, der Mindestlohn von € 8,50 sei für ihn irrelevant, denn Roos zahle einen monatlichen Fixgehalt.

      Und weil es kaum ein Gesetz ohne Lücke gibt, :thinking: wird auf diese Weise also der gesetzliche Mindestlohn ganz geschickt umgangen…

      Die Billigfahrerkonkurrenz bleibt, wie nicht anders zu erwarten, weiterhin bestehen.

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      • #4
        AW: Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer – aber nicht für alle

        Fix gehalt hab ich auch. Aber das muß definiert sein auf deine stunden. Und danach gibt es überstunden. Das heißt, alles was du früher nebenbei gemacht hast, zb fahrzeug pflege, wird jetzt bezahlt. Ich hab vorher für ostdeutsche verhältnisse gut verdient. Aber jetzt ist es weit besser. Jetzt wird meine arbeit ehrlich bezahlt. Jede minute.

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