Ich möchte hier kurz einen Fall schildern,der einen ehemaligen Kollegen von mir betrifft.
Ein Kollege hatte gekündigt,fing in einer neuen Firma an.Probezeit 6 Monate.Alles gut.....er wäre wohl noch heute dort wenn nicht.....ein Herzinfarkt alles umgeworfen hätte.
Die neue Firma kündigte ihm sogleich.
Nach dem Infarkt blieben Herzrythmusstörungen.Ein Defibrilator wurde eingesetzt.Die Fahrerlaubnis für LKW mußte er abgeben,darf mit Defi keinen Laster fahren.Lange Krankschreibung und abschließende Reha waren die Folge.Aus der Reha wurde er mit 50%iger Berufsunfähigkeit aber "gesund" entlassen.Man sagte ihm,3 Stunden täglich dürfte er arbeiten und auch Laster fahren......was natürlich ohne Fahrelaubnis nicht geht,die er wegen des Defi nicht wieder bekommt,selbst wenn er einen 3Stunden-Job finden sollte.
Sein Arzt allerdings stellte wieder Herzrythmusstörungen fest und schrieb ihn erneut krank.Die 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft,aber Krankenkasse verweigert nun die Krankengeldzahlung,weil sie die Krankschreibung nicht akzeptiert.Freier Fall in HartzIV.
Man fragt sich.....darf die Kasse eine Krankschreibung ablehnen um die Krankengeldfortzahlung zu verweigern?
Und Tatsache.....sie darf....wegen einer Gesetzeslücke.da zwischen der "gesunden" Entlassung aus der Reha und dem Arztbesuch einige Stunden als gesund gelten,also bevor die erneute Krankschreibung erfolgte.
Das nennt sich Krankschreibungslücke.....
lest selbst:
Ein Kollege hatte gekündigt,fing in einer neuen Firma an.Probezeit 6 Monate.Alles gut.....er wäre wohl noch heute dort wenn nicht.....ein Herzinfarkt alles umgeworfen hätte.
Die neue Firma kündigte ihm sogleich.
Nach dem Infarkt blieben Herzrythmusstörungen.Ein Defibrilator wurde eingesetzt.Die Fahrerlaubnis für LKW mußte er abgeben,darf mit Defi keinen Laster fahren.Lange Krankschreibung und abschließende Reha waren die Folge.Aus der Reha wurde er mit 50%iger Berufsunfähigkeit aber "gesund" entlassen.Man sagte ihm,3 Stunden täglich dürfte er arbeiten und auch Laster fahren......was natürlich ohne Fahrelaubnis nicht geht,die er wegen des Defi nicht wieder bekommt,selbst wenn er einen 3Stunden-Job finden sollte.
Sein Arzt allerdings stellte wieder Herzrythmusstörungen fest und schrieb ihn erneut krank.Die 78 Wochen waren noch nicht ausgeschöpft,aber Krankenkasse verweigert nun die Krankengeldzahlung,weil sie die Krankschreibung nicht akzeptiert.Freier Fall in HartzIV.
Man fragt sich.....darf die Kasse eine Krankschreibung ablehnen um die Krankengeldfortzahlung zu verweigern?
Und Tatsache.....sie darf....wegen einer Gesetzeslücke.da zwischen der "gesunden" Entlassung aus der Reha und dem Arztbesuch einige Stunden als gesund gelten,also bevor die erneute Krankschreibung erfolgte.
Das nennt sich Krankschreibungslücke.....
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