Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren
1. Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen.
2. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls.
http://www.rechtsprechung.niedersach...=KORE210042015
Da das Urteil sehr lang ist, hier nur den Link
1. Im Strafverfahren besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen.
2. Ob eine Dashcam-Aufzeichnung im Strafverfahren verwertet werden darf, ist eine Frage des Einzelfalls.
http://www.rechtsprechung.niedersach...=KORE210042015
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