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Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

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  • Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

    Hi,

    hab mir mal am Wochenende wieder mal ein Fahrschulbuch geschnappt und musste feststellen, das in dem einem Buch was anderes drin steht als in dem anderen, vor allem ist mir ein Fehler in einer Aufgabe in diesem Buch aufgefallen, dabei soll diese Aufgabe ja richtig sein, da sich die Lösung hinten im Buch befindet. Jetzt bin ich natürlich verunsichert und weiß nicht genau, ob nicht vielleicht die ganze Aufgabe inkl. der Lösung hinten im Buch falsch ist bzw. ein Fehler im Buch selbst vorliegt?

    Daher habe ich mal zwei Screenshots hochgeladen, wo ich der Meinung bin, welches falsch und welches vielleicht richtig wäre?

    Es wäre super, wenn Ihr auch vielleicht mal ein Blick raufschmeißen könntet und mir sagt welches Bild richtig oder falsch ist?

    Vielen Dank!
    Angehängte Dateien

  • #2
    AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

    Wie kann man eine verkürzte Wochenruhezeit ausgleichen?

    Die Differenz von der geforderten Pause (45 Stunden) zur tatsächlichen Pause (mind. 24 Stunden) muss nachgeholt werden.

    Betrug die Wochenruhezeit z.B. 35 Stunden, dann sind 10 Stunden nachzuholen.

    Der Ausgleich darf an eine Tages- oder Wochenruhezeit „angehängt“ werden. Somit ist auch eine längeren Pause unter der Woche als Ausgleich zulässig. Der Fahrer hat maximal bis zur dritten der Verkürzung folgenden Woche Zeit, die versäumte Pause nachzuholen.

    http://www.verkehrsrundschau.de/wie-...n-1237911.html

    Ich kenne es eigentlich so, 24 Stunden, dann könnte man 45 machen und am 3ten Wochenende dann 45 plus die fehlenden 21 aus der ersten Woche.

    Nachholen kann man die Zeit aber schon früher. Ich verstehe aber deine Verwirrung.
    Noch mehr Chaos hast du, wenn du dem nächsten Link folgst.

    http://www.ws-datenmanagement.de/lenk-und-ruhezeiten

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    • #3
      AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

      Also ist das erste Bild von mir richtig? und das zweite falsch?

      Danke

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      • #4
        AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

        ???????????????

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        • #5
          AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

          nichts für ungut!!

          du willst eine firma aufmachen, oder hast es schon?
          du stellst hier fragen, die ein unternehmer sich normalerweise nicht stellen sollte, da sie für den für dich angestrebten job selbstverständlich sein sollten!!

          und dann die aggressive art, mit zig "?" eine antwort zu fordern, lässt echt zu wünschen übrig!


          will hier nicht den oberlehrer raushängen lassen, aber mal im ernst: werd grün hinter den ohren und überleg dir genau, ob du in diesem 'beruf' richtig angesiedelt bist ....
          Wir sind die Träger der Firma

          Einer träger als der Andere

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          • #6
            AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

            Die Sache ist so, wenn man Feste Touren und sehr lange die WRZ nicht angewendet hat, dann geht sowas auch verloren. Und zu deiner frage mit dem Unternehmen, es gibt leute die haben ganz andere probleme in dieser Branche..!



            Nichtsdestotrotz, zu mindest hast du geantwortet, relativ ob es positiv oder negativ war.. ;) Vielleicht wäre es aber mit einer schnellen antwort von dir erledigt? ;)

            Danke!
            Zuletzt geändert von atego1221; 08.04.2015, 18:02.

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            • #7
              AW: Wochenruhezeit Verkürzung, 3 Wochen oder 2 Wochen ab Verkürzung, altes Lehrbuch?

              Was für ein merkwürdiges Lehrbuch ist das denn?

              Kein Wunder, das Leute mit den Lenk- und Ruhezeiten durcheinander kommen, wenn es so gelernt und abgefragt wird.

              Die Zeitrechnung der 3 Wochen beginnt nach der verkürzten Wochenruhezeit, somit wäre Bild 1 richtig, sofern die reguläre Wochenruhezeit vor Sonntag 24 Uhr geendet hat und der angehängte Ausgleich vor 0 Uhr Montag begonnen hat.
              Trifft dies nicht zu dann ist Bild 2 richtig.

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