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    Lkw-Kontrollen in Schweden: Verstöße können teuer werden

    Laut der deutsch-schwedischen Handelskammer dürfen Polizei und Zoll seit Kurzem Lkws und ganze Lastzüge vorübergehend an der Weiterfahrt hindern, wenn diese erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen, überladen sind oder die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden. Ursächlich dafür ist eine Gesetzesänderung, die seit dem 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist. Bei Verstößen dürfen die Behörden Fahrzeugschlüssel und -papiere sowie Kennzeichen beschlagnahmen. In Ausnahmefällen kann sogar eine Autokralle angebracht werden, um die Weiterfahrt zu verhindern. Transportunternehmen, die sogenannte „Sanktionsabgaben“ nicht geleistet haben, können ebenfalls mit einer Beschlagnahmung rechnen. Im Gesetz wurde allerdings ebenso festgehalten, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen und die Zwangspause nicht länger als 24 Stunden dauern darf.

    Bußgeld muss sofort bezahlt werden

    Bereits seit Jahresanfang gelten zudem neue Regeln für Kabotage, also für Transporte innerhalb Schwedens, die von ausländischen Transportunternehmen durchgeführt werden. Wer in Schweden gegen die geltenden EU-Vorschriften verstößt, kann mit einer Sanktionsabgabe in Höhe von 40.000 Schwedischen Kronen (knapp 4.250 Euro) belegt werden. Das Bußgeld darf die Polizei direkt bei der Kontrolle erheben und es muss vom Transportunternehmer auch umgehend gezahlt werden.

    Schwarze Schafe im Visier

    Ziel der Gesetzesverschärfungen ist es laut der schwedischen Regierung, schlechte Arbeitsbedingungen, ungesunde Konkurrenzverhältnisse und reine Wirtschaftskriminalität im Transportgewerbe zu unterbinden. Die schwedische Regierung will es seriösen Speditionen so leichter machen, auf dem hart umkämpften Markt zu bestehen. Zudem sollen mehr Jobs mit guten Arbeitsbedingungen geschaffen werden, was laut schwedischem Verkehrsministerium nur über die Einhaltung der Vorschriften im Güterverkehr funktioniert.

    City-Maut auch für ausländische Fahrzeuge

    Neben schärferen Sanktionen bei Verstößen gegen die Sicherheits- und Sozialvorschriften ist zum Jahreswechsel eine weitere Neuregelung in Kraft getreten, die Lkws auf schwedischen Straßen betrifft: Seit dem 1. Januar wird auch für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen die City-Maut fällig, die in den Innenstädten von Stockholm und Göteborg erhoben wird. Wer dort mit Lkw, Bus oder auch Pkw unterwegs ist, muss bis zu 60 Schwedische Kronen (etwa 6,35 Euro) pro Fahrzeug und Tag bezahlen. Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig von der Tageszeit, der Länge der Fahrtstrecke und davon, wie häufig eine Bezahlstation passiert wird.

    Ausführliche Informationen stehen unter www.handelskammer.se/de zur Verfügung.

    (Quelle: Expat-News)
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