Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers für wirksam gehalten, der um 4.45 Uhr seine Fahrt angetreten hatte und bei dem nach 9.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille gemessen wurde.
    Der Fahrer fuhr ein mit flüssigem Stickstoff beladenes Fahrzeug. Für solche Transporte gilt eine Promille-Grenze von 0,00 Promille. Über das absolute Alkoholverbot wurden die Fahrer des Transportunternehmens jährlich in einer Schulung belehrt. Auch enthielt der Arbeitsvertrag bereits den Hinweis auf eine fristlose Kündigung bei Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Auftraggeberin, für die das Transportunternehmen fuhr, hatte aufgrund des Vorfalls den Fahrer dauerhaft gesperrt. Das Landesarbeitsgericht wertete die Angabe des Fahrers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, als unerhebliche Schutzbehauptung.
    Gefahr für die Allgemeinheit
    Wegen der Gefährlichkeit des Fahrens von Gefahrgut unter Alkoholeinfluss für die Allgemeinheit und der hohen Gefährdung des Geschäftsinteresses der Arbeitgeberin hielt das Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung auch trotz der 7jährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der schlechten Arbeitsmarktchancen des 56jährigen Fahrers für gerechtfertigt. Auch eine vorherige Abmahnung sei in diesem Falle nicht erforderlich gewesen.

    http://mobil.kostenlose-urteile.de/L...t.news6979.htm

  • #2
    AW: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

    Richtig so, gut dass der Kerl nicht auf Alkoholkrankheit mit Einsicht gemacht
    hat, dann würde es für die Durchsetzung der Kündigung nämlich eng.
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

    Kommentar


    • #3
      AW: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

      Aber auch ein gutes zeichen, daß den verladern nicht mehr egal ist, wer da kommt.

      Kommentar


      • #4
        AW: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

        Der Beitrag liegt ja schon einige Jahre zurueck, waere aber immer noch aktuell. Das bei Gefahrgut eine 0Promille Grenze gilt, sollte jeder Gefahrgutfahrer wissen.... und wegen einem Alkoholhaltigen Medikament hat man keine 0.2 Promille... dazu kommt, dass bei solchen Medikamenten darauf higewiesen wird, dassman keine Fahrzeuge bewegen und auch nicht an Maschinen arbeiten soll, oder diese Faehigkeit durch dieses Medikament eingeschraenkt sein kann.
        Es ist nicht ungewoehnlich, dass Mineraloel- oder Chemiefirmen darauf bestehen, das soche Fahrer entlassn werden und wohl in ihren Vertraegen einen solchen Passus beinhalten.

        Es ist nun mal so, Gesetze haben keinen Spielraum, ausser der ist darin festgehalten.
        Ein Gesetz kann man zwar diskutieren, aber niemals wegdiskutieren !

        Gruss Holger
        Mein Buch : https://www.amazon.de/Auswandern-nac...4753476&sr=8-1


        Mein Leben : dreamlandcanada.blogspot.com





        Denke BEVOR du etwas tust, dein naechster Fehler koennte dein letzter sein !

        "Game over, try again" gibts NICHT im realen Leben

        Kommentar


        • #5
          AW: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

          Hallo, aha das Landesarbeitsgericht Köln....2008 war mein Chef noch nicht da, also hat er dieses Urteil nicht gesprochen.....
          ...und plötzlich entscheidet das Herz Dinge, die sich der Kopf niemals vorgestellt hat....

          Kommentar


          • #6
            AW: Fristlose Kündigung bei Verstoß eines Gefahrgut-Fahrers gegen Alkoholverbot

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Das Landesarbeitsgericht wertete die Angabe des Fahrers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, als unerhebliche Schutzbehauptung.
            Haha, wer kennt es nicht, zum Feierabend bei Erkältungssymptomen erstmal a Mass Hustensaft.

            Kommentar

            Werde jetzt Mitglied in der BO Community

            Einklappen

            Online-Benutzer

            Einklappen

            99150 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 35, Gäste: 99115.

            Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

            Ads Widget

            Einklappen
            Lädt...
            X