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Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbeitgeb

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  • Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbeitgeb

    Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss kann unerheblich sein

    Von einem dreimonatigen Fahrverbot ist trotz bestehender Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss abzusehen, wenn durch das Fahrverbot eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Die Voreintragung kann einerseits nicht zur Begründung des dreimonatigen Fahrverbots herangezogen werden und andererseits zur Begründung warum die drohende Existenzgefährdung für das dreimonatige Fahrverbot unerheblich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

    Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Alkoholfahrt verurteilte das Amtsgericht Heilbronn einen Berufskraftfahrer im Februar 2013 zur Zahlung einer Geldbuße von 500 EUR. Zudem verhängte es wegen einer Voreintragung aufgrund einer Fahrt unter Cannabiseinfluss im Juni 2011 ein Fahrverbot von drei Monaten. Gegen diese Entscheidung legte der Berufskraftfahrer Rechtsbeschwerde ein. Er führte an, dass bei einem dreimonatigen Fahrverbot eine Kündigung seiner Arbeitgeberin drohe. Er beantragte daher eine Herabsetzung des Fahrverbots auf einen Monat. Das Amtsgericht hielt dies für unbeachtlich und verwies zur Begründung auf die Voreintragung.
    Herabsetzung des Fahrverbots auf ein Monat trotz Voreintragung

    Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Berufskraftfahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Zwar sei es richtig aufgrund der Voreintragung ein dreimonatiges Fahrverbot anzuordnen. Es sei jedoch die drohende Existenzgefährdung zu berücksichtigen gewesen. Das Amtsgericht habe in diesem Zusammenhang zu Unrecht die Voreintragung mit herangezogen.
    Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Abs. 3 StGB vorgelegen. Die Vorschrift sei auch im Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden. Danach hätte das Amtsgericht die Voreintragung wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss einerseits nicht als Begründung für das dreimonatige Fahrverbot und andererseits als Begründung für das außer Acht lassen der drohenden Existenzgefährdung heranziehen dürfen. Die zweimalige Verwendung der Voreintragung sei unzulässig gewesen.

    http://www.kostenlose-urteile.de/OLG....news19317.htm

  • #2
    AW: Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbei

    Finde ich nicht gut ,man sollte schon etwas gefestigt sein in dem was man tut ,vorallem wen ich ein fahrzeug in , dieser grössenodnung führe

    Kommentar


    • #3
      AW: Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbei

      Komisch. Da bin ich plötzlich arg Konservativ. Wusste dieser Mensch nicht, als er sich mit Promille ans Steuer setzte, dass sein Job vom Führerschein abhängt. Mal ganz abgesehen von der möglichen Verkehrsgefährdung.

      Mit Cannbis ist es übrigens noch "richtig fies", weil sich das Zeug wesentlich länger nachweisen lässt. D.h., wenn jetzt jemand am Freitagabend genüsslich sein Pfeifchen raucht (wie - erwähnte ich es? - Lehrer Lempel in >Max und Moritz<, kann dem noch am Mittwoch "Fahren mit Cannabis" vorgeworfen werden, obwohl zumindest der Rausch längst Geschichte ist.
      Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
      (A. Einstein)

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      • #4
        AW: Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbei

        Ich habe schon öfter gehört, dass man den privaten Führerschein einzieht und den "gewerblichen" lässt. Um die Existenz nicht zu gefärden ist meist die Begründung. Aber ich kann die Bedenken hier verstehen. Man gefährdet Unschuldige, dass alleine sollte zählen.

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