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Fahrer muss nach Unfall zahlen

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    Lkw in zweiter Reihe geparkt

    In der Stadt eine ganz alltägliche Situation: Einer parkt in zweiter Reihe, ein anderer versucht, trotzdem daran vorbei zu fahren. Was nicht immer gelingt.Foto: dpa



    Das Münchner Amtsgericht verurteilte einen Lkw-Fahrer, der in der zweiten Reihe geparkt und einen Unfall verursacht hat. Er muss 25 Prozent seines Schadens übernehmen.

    München - Parken in zweiter Reihe kommt einem Lkw-Fahrer teuer zu stehen. Nach einem Unfall muss er 25 Prozent des Schadens selber tragen. Das entschied jetzt das Münchner Amtsgericht. Ende August 2009 stellte der Fahrer seinen Laster in der Arnulfstraße ab.

    Da er keine Parklücke gefunden hatte, parkte er in zweiter Reihe. Beim Versuch vorbeizufahren, touchierte ein anderer Lkw das parkende Fahrzeug. Der Unfallfahrer war sofort bereit, 75 Prozent des Schadens in Höhe von 3827 Euro zu bezahlen.

    Schließlich sei auch der andere Lkw-Fahrer mitschuld, weil er durch das Parken in zweiter Reihe die linke Fahrspur erheblich verengt habe. Der Eigentümer des beschädigten Lasters wollte aber auch den Rest ersetzt bekommen und erhob Klage vor dem Münchner Amtsgericht.

    Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. Ihre Begründung: „Der Geschädigte hat 25 Prozent des Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst zu tragen.“ Sein Laster habe den Verkehr trotz des Parkens weiterhin beeinflusst, da er so in zweiter Reihe abgestellt war, dass Teile des Aufbaus und des linken Außenspiegels in die linke Fahrspur hineinragten.

    Darüber hinaus habe er die rechte Fahrbahn blockiert. Beides sei für den Verkehrsunfall auch ursächlich gewesen, da dadurch der linke Fahrstreifen, der wiederum links durch einen Bordstein abgegrenzt werde, so sehr verengt gewesen sei, dass eine Vorbeifahrt für ein so großes Fahrzeug erheblich erschwert werde.

    Das Urteil des Amtsgerichts (Aktenzeichen: 332 C 32357/12) ist bereits rechtskräftig. Demnach muss der Lkw-Fahrer, der in zweiter Reihe geparkt hatte, 956 Euro und 75 Cent vom Unfallschaden selber tragen.

    http://www.abendzeitung-muenchen.de/...0f1fdd86c.html

    Ich finde den letzten Satz ein wenig befremdlich: Demnach muss der Lkw-Fahrer, der in zweiter Reihe geparkt hatte, 956 Euro und 75 Cent vom Unfallschaden selber tragen.
    Der LKW Fahrer soll hier zur Kasse gebeten werden? Ist das ein Fake oder ein Fehler im Ausdruck? Irgendwie muss ja wohl dort auch angeliefert werden können. Kommt er Nachts gibt es dann wieder eine Anzeige wegen Lärmbelästigung. Ich verstehe in so einem Fall nicht wie so Ladenlokale erwarten ihre Ware zu regelmäßig zu erhalten.

  • #2
    AW: Fahrer muss nach Unfall zahlen

    Mir kam in der Innenstadt mal beim abladen eine Politesse entgegen die alle die hinter mir standen aufgeschrieben hat.

    Als sie dann bei mir angekommen war meinte ich zu ihr dass ich keinen möchte da ich hier ja ablade und nicht Parke.
    Da sagte sie dann müsste ich "um die Ecke" fahren, dort dürfe man Parken und dann von dort alles hier herschieben.

    Ein Knöllchen habe ich dann trotzdem nicht bekommen und wir haben uns noch kurz nett unterhalten über die Problematik, grundsätzlich würden da aber nicht alle Kollegen so verständnisvoll reagieren meinte sie.


    Nun, bei mir wäre das schon blöd gewesen, wie das aber bei (Groß)Kurier Diensten funktionieren soll ist mir dann Schleierhaft, ich kann ja nicht bei dutzenden Abladestellen jedesmal eine Halbe Stunde einen Parkplatz suchen.

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    • #3
      AW: Fahrer muss nach Unfall zahlen

      Im Zweifelsfalll Anlieferung verweigern.....solln sich die Firmen mit den Ordnungsbehörden und den Kunden gefälligst rumschlagen.....
      Grade in den Großstädten ist die Anlieferung meist ne Katastrophe......hatte die Diskussionen damals beim Paketdienst auch......
      Musste einmal in der Fussgängerzone anliefern,gab natürliich Ärger, habe meinem Chef die Knolle gegeben und ihm mitgeteilt der soll es mit unserem Auftraggeber klären, entweder eine andere Anlieferstelle für deren Ware oder ich verweigere die nächste Anlieferung....
      Mit etwas Druck geht dann auf einmal einiges, wir bekamen dann eine Ausweichadresse für die Anlieferung und wie die dann ihr Zeug zum Laden bekommen haben kein Plan, is aber auch nicht mein Problem......
      Ein anderer Paketdienst hatte mit der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenhmigung vereinbart.......
      Gibt ja auch in manchen Städten sowas wie Ausnahmen für Handwerker oder Baufirmen, sowas in der Art haben die dann auch bekommen.....
      Aber bei Lkws wird sowas wohl etwas problematischer wie bei kleinen Transportern.....
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        AW: Fahrer muss nach Unfall zahlen

        Ich sollte mal in der Innenstadt von Kopenhagen mit dem 40 Tonner einen Filetstrang vom Rind als Retoure zurück holen. Nach vielen Runden rund um das Viertel habe ich auch angerufen und gesagt, hier geht nix. Damals wurde das dann so akzeptiert.

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        • #5
          AW: Fahrer muss nach Unfall zahlen

          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
          Im Zweifelsfalll Anlieferung verweigern.....solln sich die Firmen mit den Ordnungsbehörden und den Kunden gefälligst rumschlagen...
          Sehe ich genau so,
          warum sollte der Fahrer als Prellbock zwischen Dispo und Polizei fungieren ?
          Werden wir dafür bezahlt ?
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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