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Abgasplakettenpflicht in Österreich

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  • Abgasplakettenpflicht in Österreich

    Spätestens ab 1. 1. 2015 muss jeder Lkw und jedes Sattel-Kfz je nach Abgasklasse, unter die er/es fällt, mit einer solchen österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt nach oder durch Wien und den Osten Niederösterreichs führt.
    Ursache sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkw und Sattel-kraftfahrzeuge in Wien und im Osten Niederösterreichs. Diese gelten zwar ab 1. 7. 2014 nur für ältere Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 0 und 1 und ab 1. 1. 2016 auch für Lkw und Sattel-Kfz der Euroklasse 2. Alle jüngeren Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N (also auch unter 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht) der Euroklassen 2 bis 6 müssen aber spätestens ab 1.1.2015 mit einer Abgasklassenkennzeichnungsplakette versehen sein, wenn mit Ihnen in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren wird.
    Diese neue Kennzeichnungspflicht mit einer Abgasklassenplakette betrifft auch die neuesten und modernsten Lkw und Sattelkraftfahrzeuge aller Gewichtsklassen. Betroffen sind nur Lastkraft- und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N, nicht aber andere Kraftfahrzeuge der Klasse N (zB.: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.)
    Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs. Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und auch nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei.


    Es sollten alle Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit dieser Abgasklassenkennzeichnungsplakette gekennzeichnet werden, weil weitere Bundesländer ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt haben und weil die Zulassungsbesitzer der Lkw und Sattelkraftfahrzeuge nicht davor gefeit sind, dass überraschend auch einmal in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete gefahren werden muss.
    Abgasklassenkennzeichnungsplaketten anderer Länder, wie insbesondere Deutschlands, werden in Österreich aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage in den verschiedenen Staaten nicht anerkannt:
    • Österreichische Lkw, die z. B. bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette.
    • Einer der Gründe ist, dass sich die österreichische Abgasklassenplakette auf die Fahrzeugidentifikationsnummer bezieht – sie muss im oberen Bereich der Plakette ersichtlich sein - und nicht, wie z. B. die deutsche Umweltplakette, auf das Zulassungskennzeichen.
    • Auch alle ausländischen Lkw werden also ab 1. 1. 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen.

    Sie müssen die zutreffende Abgasklasse des Kfz feststellen und eine Plakette der auf die Abgasklasse zutreffenden Farbe mit den individuellen Lochungen für das Kfz versehen (letzte 6 Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Bei Kfz bis 3,5 t hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht) muss die Ausgabestelle die Plakette auch direkt am Fahrzeug anbringen, bei Kfz über 3,5 t hzG können die Plaketten auch dem Fahrzeughalter zur eigenständigen Anbringung übergeben werden. Letztlich müssen die Ausgabestellen eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für den Fahrzeughalter ausstellen.
    Zulassungsbesitzer sollten sich auch selbst um die Zuordnung ihrer Lkw und Sattel-Kfz zur richtigen Abgasklasse kümmern!
    Die Euro-Abgasklasse eines Kraftfahrzeuges gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil
    • bei Kfz über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht jetzt bereits die Höhe des Road Pricings, also der fahrleistungsabhängigen Maut, danach gestaffelt ist;
    • Anzahl und Ausdehnung von Fahrverboten für ältere Kraftfahrzeuge bestimmter Abgasklassen auch in Österreich weiter zuzunehmen drohen und nicht auszuschließen ist, dass nach Vorbild z. B. Deutschlands auch in Österreich derartige Fahrverbote, die derzeit auf Lkw und Sattelkraftfahrzeuge beschränkt sind, künftig auch auf andere Kraftfahrzeuge, wie insbesondere auch auf Pkw ausgedehnt werden.


    Quelle : http://www.hga-com.at/index.php/de/b...e-wird-pflicht


    Wo ist die Abgasplakette erhältlich?
    Die Plakette kann in Österreich bei jeder § 57a KFG-Werkstätte (die zur Ausgabe der Begutachtungsplakette, dem „Pickerl“, befugt ist) sowie bei den ARBÖ- und ÖAMTC- Landesprüfstellen bezogen werden.

    In Österreich stehen flächendeckend Werkstätten zur Verfügung, die wochentags zumindest von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags zumindest bis 12:00 Uhr geöffnet sind.
    Tipp: Im Verzeichnis „Firmen A-Z“ der Wirtschaftskammer Österreich sind Kfz-Werkstätten ersichtlich:
    Das Firmenverzeichnis für Österreich: Im WKO Firmen A-Z finden Sie alle österreichischen Unternehmen. Ihr aktuelles und vollständiges Branchenverzeichnis.


    Hinweis: Für LKW über 3,5 Tonnen gibt es eine Erleichterung: für diese kann die Plakette von den Werkstätten zur eigenverantwortlichen Anbringung ausgefolgt werden; die LKW müssen nicht bei der Werkstätte vorfahren.

    Was kostet die Abgasplakette?
    Die Plakette kostet EUR 2,50 (incl. MWSt.), dazu kommen die Arbeitskosten der Werkstätte (als Richtwert ist mit ca. 12 Minuten Aufwand zu rechnen). Die Plakette wird innen auf die Windschutzscheibe geklebt und bleibt auch bei Kennzeichenwechsel gültig.

    Für welche Fahrten ist die Abgasplakette erforderlich?
    Die Plakette ist nur für Fahrten in folgenden Gebieten erforderlich (siehe auch Überblick im Anhang):

    Wien (das gesamte Stadtgebiet) sowie
    „Wiener Umland“. Das umfasst folgende Gemeinden:

    Bezirk Bruck an der Leitha die Gemeinden
    Bad Deutsch-Altenburg, Bruck an der Leitha, Enzersdorf an der Fischa, Göttlesbrunn-Arbesthal, Götzendorf an der Leitha, Hainburg an der Donau, Haslau-Maria Ellend, Höflein, Petronell-Carnuntum, Rohrau, Scharndorf, Trautmannsdorf an der Leitha;
    Bezirk Gänserndorf die Gemeinden
    Aderklaa, Andlersdorf, Deutsch-Wagram, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Haringsee, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Raasdorf, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Weiden an der March, Weikendorf;
    Bezirk Korneuburg die Gemeinden
    Bisamberg, Hagenbrunn, Korneuburg, Langenzersdorf
    Bezirk Mödling die Gemeinden
    Achau, Biedermannsdorf, Brunn am Gebirge, Guntramsdorf, Hennersdorf, Laxenburg, Münchendorf, Vösendorf, Wiener Neudorf;
    Bezirk Wien Umgebung die Gemeinden Fischamend, Gerasdorf bei Wien, Himberg, Schwechat, Ebergassing, Klein-Neusiedl, Klosterneuburg, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Maria-Lanzendorf, Rauchenwarth, Schwadorf, Zwölfaxing.

    Quelle : http://www.advantageaustria.org/de/o...flicht.de.html
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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