AußenwirtschaftsCenter Mailand Dezember 2014 Nachstehend die Tabelle der Fahrverbotszeiten im Jahr 2015, wie sie vom Transport ministerium mit Dekret Nr. 533 des 4. Dezember 2014 veröffentlicht wurde, mit einer verkürzten Übersetzung der wichtigsten Artikel durch das AußenwirtschaftsCenterMailand.
Mailand, 29. Dezember 2014
1. Es best eht außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem höchstzulässigen Gesamt gewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen:
a) an allen Sonntagen der Monate Jänner, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
b) an allen Sonntagen der Monate Juni, Juli, August und September von 7.00 bis 22.00 Uhr;
c) am 1. Jänner von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
d) am 6. Jänner von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
e) am 3. April von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
f) am 4. April von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
g) am 6. April von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
h) am 25.April von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
i) am 1. Mai von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
j ) am 2.Juni von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
k) am 4.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
l) am 11.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
m) am 18.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
n) am 25.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
o) am 31.Juli von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr ;
p) am 1.August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
q) am 7. August von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
r) am 8. August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
s) am 15. August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
t ) am 22. August von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
u) am 29. August von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
v) am 8. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
w) am 25. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
x) am 26. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
2. Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine; bei nicht Beladungseignung der Zugmaschine, entspricht das
Höchst ladegewicht der im Zulassungsschein angegebenen Tara. Diese Einschränkung findet keine Anwendung wenn die Zugmaschine allein fährt und der Sattelanhänger für die Fortsetzung des Warentransports auf der Schiene übergeben wurde. Die erfolgte Übergabe ist durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
Quelle : http://www.dettendorfer-spedition.de...%20Italien.pdf
Und hier ist noch eine Seite wo man sich einen guten übersichtlichen Fahrverbotskalender für Italien downloaden kann :
http://www.plose.it/de/news/italia-d...-transito-2015
Fahrverbote für Bozen Südtirol 2015 : http://www.provinz.bz.it/verkehr/dow...t_2015_new.pdf
Mailand, 29. Dezember 2014
Fahrverbotskalender für das Jahr 2015
Art . 1
Art . 1
1. Es best eht außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem höchstzulässigen Gesamt gewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen:
a) an allen Sonntagen der Monate Jänner, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
b) an allen Sonntagen der Monate Juni, Juli, August und September von 7.00 bis 22.00 Uhr;
c) am 1. Jänner von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
d) am 6. Jänner von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
e) am 3. April von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
f) am 4. April von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
g) am 6. April von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
h) am 25.April von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
i) am 1. Mai von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
j ) am 2.Juni von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
k) am 4.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
l) am 11.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
m) am 18.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
n) am 25.Juli von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
o) am 31.Juli von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr ;
p) am 1.August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
q) am 7. August von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
r) am 8. August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
s) am 15. August von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
t ) am 22. August von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
u) am 29. August von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr;
v) am 8. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
w) am 25. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
x) am 26. Dezember von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
2. Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine; bei nicht Beladungseignung der Zugmaschine, entspricht das
Höchst ladegewicht der im Zulassungsschein angegebenen Tara. Diese Einschränkung findet keine Anwendung wenn die Zugmaschine allein fährt und der Sattelanhänger für die Fortsetzung des Warentransports auf der Schiene übergeben wurde. Die erfolgte Übergabe ist durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
Quelle : http://www.dettendorfer-spedition.de...%20Italien.pdf
Und hier ist noch eine Seite wo man sich einen guten übersichtlichen Fahrverbotskalender für Italien downloaden kann :
http://www.plose.it/de/news/italia-d...-transito-2015
Fahrverbote für Bozen Südtirol 2015 : http://www.provinz.bz.it/verkehr/dow...t_2015_new.pdf