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Der Mindestlohn gilt auch auf der Durchreise

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    Auf dem Weg von Polen nach Holland müssen Lastwagen durch Deutschland. Schon wird für die Fahrer der Mindestlohn fällig. Mancher Spediteur wundert sich über die Bürokratie.


    Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf den deutschen Mindestlohn? Eigentlich ist die Antwort einfach: wenn er seine Arbeit in Deutschland ausübt. In einigen Fällen löst das Ergebnis dieser Antwort aber irritiertes Staunen aus - etwa unter polnischen Spediteuren. Denn der neue Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gilt damit auch für ausländische Lastwagenfahrer, die, vielleicht auf dem Weg zu einem Kunden in Paris, nur für einige Stunden über hiesige Autobahnen fahren und allenfalls für einen Tankstopp aussteigen. So hat es die Bundesregierung mitgeteilt und damit bestätigt, was kundige Juristen nach Lektüre des Gesetzes schon vermutet hatten.

    „Deutscher Lohn auf deutscher Scholle, das ist das Prinzip“, fasste der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing die Gesetzeslage auf Anfrage zusammen. Deswegen kommt es für die Gültigkeit des deutschen Mindestlohns gar nicht darauf an, ob ein Arbeitnehmer auch für deutsche Kunden oder Auftraggeber tätig ist. Entscheidend ist allein, ob er eine Arbeit auf deutschem Hoheitsgebiet leistet.

    Neben der Verpflichtung, ihren Fahrern je nach aktueller Strecke jeweils für einige Stunden 8,50 Euro zu zahlen, treffen ausländische Spediteure überdies komplizierte neue Bürokratie-Pflichten: Damit sich besser prüfen lässt, ob ein Fahrer während der Durchreise die 8,50 Euro erhält, müssen die Firmen nun vorab ausführliche Einsatzpläne an die deutschen Zollbehörden schicken. Ob dies wirklich sicherstellt, dass polnische Monatslöhne künftig jeweils 8,50 Euro für Stunden in Deutschland enthalten, steht auf einem anderen Blatt.
    Immerhin aber profitieren auch ausländische Spediteure von einer kleinen Lockerung, die die Bundesregierung am Ende doch noch zugelassen hatte - gegen empörte Proteste der deutschen Gewerkschaften: Da es sich um eine mobile Tätigkeit handelt, müssen sich Zollmeldungen und Löhne ausnahmsweise nur auf die „üblichen“ Arbeitszeiten (in Deutschland) beziehen; eine minutiöse Dokumentation der tatsächlichen Zeiten bleibt ihnen erspart. Steckt der polnische Fahrer hier im Stau oder fährt er langsam, bringt ihm das also keinen höheren Lohn.

    Für Roland Wolf, Abteilungsleiter Arbeitsrecht der deutschen Arbeitgeberverbände, zeigen sich hier dennoch einmal mehr die „übermäßigen bürokratischen Folgelasten des Mindestlohngesetzes“. Ansonsten regt sich im Inland kaum Protest - schon gar nicht unter deutschen Spediteuren.

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-13358069.html

    Gerade wo ich diesen Artikel hier einstelle läuft im Frühstücksfernsehen ein Bericht das immer noch Deutsche sofort für 4 oder 5 Euro pro Stunde arbeiten würden. Mann oh Mann. Wie verzweifelt müssen die Menschen sein.

    Zuletzt geändert von alterelch; 13.01.2015, 06:19. Grund: Video angehängt

  • #2
    AW: Der Mindestlohn gilt auch auf der Durchreise

    Ich hab auch schon für 5€/h gearbeitet.
    Schwarz.
    Plus fettes Kilometergeld plus Trinkgeld.
    Lange her, sorry, lieber Zoll und Finanzamt. :-D

    Warum Friseurinnen usw. für 4€/h arbeiten gegangen sind, und am 1. mit der Lohnabrechnung zum Jobcenter gehen mußten, um ihre Miete bezahlen zu können, hab ich noch nie verstanden.
    Hakuna Matata !!!

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