Lkw-Lenker müssen ab morgen auch bei Schönwetter mit Winterreifenkontrollen rechnen.
Schwarzach. (VN) Auch wenn der Winter bislang nur in alpinen Bereichen eingezogen ist, müssen sich Lkw-Lenker ab 1. November auf Kontrollen der Winterreifenpflicht einstellen. Die ASFINAG erinnert: Für Busse und Lkw über 3,5 Tonnen gilt ab 1. November eine generelle Winterreifenpflicht. „Das heißt, zumindest auf ihren Antriebsrädern müssen Winterreifen montiert sein und geeignete Schneeketten mitgeführt werden, unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Für Pkw gilt die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrverhältnissen“, sagt Bernhard Lautner, Verkehrssicherheitsexperte der ASFINAG.
Dennoch sollten auch Pkw-Lenker zur kalten Jahreszeit unabhängig vom Wetter immer mit Winterreifen unterwegs sein: Besonders auf höher gelegenen Strecken kann Regen rasch in Schneefall umschlagen. Bei kalten Temperaturen verliert der Gummi von Sommerreifen an Griff und auf sehr rutschigen Fahrbahnen kann sich der Bremsweg bis auf das Doppelte verlängern. „Auch wenn das Profil der Winterreifen noch passt, sollte man diese vor dem Umstecken beim Reifen-Fachhandel oder Autofahrer-Club auf Schäden untersuchen lassen“, so Lautner.
Strafe bis 5000 Euro.
Winterreifen sind mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M & S“ gekennzeichnet. Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen mindestens vier Millimeter, Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern bei Diagonalbauweise und fünf Millimetern bei Radialreifen. Wer durch Missachtung der Winterreifenpflicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit Strafen bis zu 5000 Euro rechnen.
QUELLE: http://www.vorarlbergernachrichten.a...sen-pflicht.vn
Schwarzach. (VN) Auch wenn der Winter bislang nur in alpinen Bereichen eingezogen ist, müssen sich Lkw-Lenker ab 1. November auf Kontrollen der Winterreifenpflicht einstellen. Die ASFINAG erinnert: Für Busse und Lkw über 3,5 Tonnen gilt ab 1. November eine generelle Winterreifenpflicht. „Das heißt, zumindest auf ihren Antriebsrädern müssen Winterreifen montiert sein und geeignete Schneeketten mitgeführt werden, unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Für Pkw gilt die Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrverhältnissen“, sagt Bernhard Lautner, Verkehrssicherheitsexperte der ASFINAG.
Dennoch sollten auch Pkw-Lenker zur kalten Jahreszeit unabhängig vom Wetter immer mit Winterreifen unterwegs sein: Besonders auf höher gelegenen Strecken kann Regen rasch in Schneefall umschlagen. Bei kalten Temperaturen verliert der Gummi von Sommerreifen an Griff und auf sehr rutschigen Fahrbahnen kann sich der Bremsweg bis auf das Doppelte verlängern. „Auch wenn das Profil der Winterreifen noch passt, sollte man diese vor dem Umstecken beim Reifen-Fachhandel oder Autofahrer-Club auf Schäden untersuchen lassen“, so Lautner.
Strafe bis 5000 Euro.
Winterreifen sind mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ oder „M & S“ gekennzeichnet. Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen mindestens vier Millimeter, Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für Lkw über 3,5 Tonnen gilt eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern bei Diagonalbauweise und fünf Millimetern bei Radialreifen. Wer durch Missachtung der Winterreifenpflicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit Strafen bis zu 5000 Euro rechnen.
QUELLE: http://www.vorarlbergernachrichten.a...sen-pflicht.vn
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