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Hund an Bord

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  • Hund an Bord

    Hallo liebe Brummifreunde,

    wie ich schon im Vorstellungspost geschrieben habe, ist mein ständiger Begleiter mein Malteserrüde Malte. Er fährt seit Jahren bei mir mit und das hat bisher immer prima geklappt. Vor zwei Wochen ist er allerdings in einer Raststätte vollkommen ausgerastet und hat Kissen und einen Teil der Sitzbank "zerlegt". Zum Glück war der Eigentümer recht gelassen und wir konnten es untereinander regeln. Aber seit diesem Vorfall habe ich überlegt, ob eine Tierhalterhaftpflicht nötig ist. Wie gesagt, sowas ist das erste Mal vorgekommen, aber es hätte durchaus auch teuer für mich werden können. Deshalb habe ich im Netz mal nach verschiedenen Varianten geguckt und habe dort auf der Seite eine Tierhalterhaftpflicht gefunden, die auch im Ausland gilt - was mir sehr wichtig wäre.

    Nun wollte ich mal nachfragen, ob es vielleicht noch mehr Fahrer hier gibt, die ihren Hund mit an Bord haben und ob ihr eine solche Versicherung habt oder für sinnvoll erachtet?

    Viele Grüße
    Dagmar
    "Die schärfsten Kritiker der Elche, waren früher selber welche." F. W. Bernstein

  • #2
    AW: Hund an Bord

    Hör auf deinen hund. Ich denke er hat dir die frage beantwortet, ob eine solche versicherung sinnvoll ist. Und wenn er noch so lieb ist, schließ eine versicherung ab. Aber obacht. Ich weis aus eigener erfahrung das es da große unterschiede gibt, bezüglich preis und leistung. Wie im richtigen leben.

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    • #3
      AW: Hund an Bord

      Hier im Ländle ist ne Hundehalterhaftpflicht ein muss.
      Hab ich für beide, denn so ne Postbotenhose ist teuer :)
      Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

      Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

      "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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      • #4
        AW: Hund an Bord

        Tierhalterhaftpflicht !
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

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        • #5
          AW: Hund an Bord

          Man bekommt heut zu Tage gar keinen Hund beim Finanzamt mehr angemeldet , wenn man keinen Nachweis bringt , das der Hund versichert und geschipt ist .
          Kein Bier für Schröter



          Gruß Lutz

          Der Waldgeist

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          • #6
            AW: Hund an Bord

            Stimmt.
            Brauchte Sachkundenachweis und ne Versicherung um endlich meine doppelten Hundesteuern bezahlen zu dürfen
            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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            • #7
              AW: Hund an Bord

              Ich dachte, dass es nur in bestimmten Bundesländern Pflicht ist, bzw. nur für bestimmte Hunderassen.
              Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Sind ja auch keine Unsummen, die man dafür ausgibt - da gilt dann wohl das Sprichtwort "Besser man hat, als man hätte"

              Danke für eure Einschätzung.
              Dagmar
              "Die schärfsten Kritiker der Elche, waren früher selber welche." F. W. Bernstein

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              • #8
                AW: Hund an Bord

                Hallole!

                Tierhalterhaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben aber dringend erforderlich, stell dir mal nur vor dein Hund erschrickt oder was auch immer und rennt auf die Fahrbahn!!!
                Hatte eine bei der Wgv (weiss jetzt aber nicht ob die international zahlt)


                Liebe Grüsse
                (vom noch Hundelosen Haushalt)

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                • #9
                  AW: Hund an Bord

                  Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entscheiden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.[5] In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt als auch in Schleswig-Holstein erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach Rasseliste. Einzige Ausnahme bildet das Land Mecklenburg-Vorpommern, wo gar keine Versicherungspflicht besteht.[6]
                  Kein Bier für Schröter



                  Gruß Lutz

                  Der Waldgeist

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