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Streit um Arbeitszeit.....

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  • #16
    AW: Streit um Arbeitszeit.....

    Zitat von Erdenwind Inc. Beitrag anzeigen
    Sehr interessanter Artikel. Aus eigener Erfahrung leider auch richtig. Denn kannst du als Fahrer deine Daten auf der Fahrerkarte nicht nachweisen und das können nur wenige wirklich, stehst du dumm dar. Ich habe für mich einen Kartenleser und globofleet und archiviere regelmäßig.
    Es ist sehr lobenswert, seine Kartendaten auszulesen und zu archivieren. Aber leider reicht das nicht aus, um einen Überstundenprozeß zu gewinnen. Sie mögen für den Anfang vielleicht ausreichen, um seinen Antrag vor Gericht formulieren zu können. Aber spätestens dann, wenn der Arbeitgeber anzweifelt, dass die Fahrten immer angeordnet waren, hast du ein Problem. Da du in der Beweispflicht bist, musst du genau dann einen qualifizierten Vortrag über diese Zeiten liefern. Es ist höchstrichterlich schon entschieden worden, dass die Daten auf der Fahrerkarte lediglich der Kontrolle der Sozialvorschriften im Güterverkehr dienen und als Beweismittel untauglich sind. Ein Fahrer könnte durchus einen Umweg von 20 km machen, um zu Hause mal eben zu Mittag zu essen. Dieser Umweg erscheint auf der Fahrerkarte als Lenkzeit und damit als Arbeitszeit, ist aber eigentlich Privatsache. Dies ist nur ein Beispiel darüber, was die Daten alles so aussagen. Sie können daher den qualifizierten Vortrag zwar unterstützen, aber für sich alleine sind sie wertlos. Darüber hinaus ist auch unter Richtern bekannt, dass der Zeitgruppenschalter am Tacho nicht immer korrekt bedient wird.
    Wer wirklich einen Nachweis für seine Überstunden führen will, der muss ein Tagebuch über seine Arbeitszeiten führen. In diesem Tagebuch stehen dann alle relevanten Dinge, die im Zusammenhang mit der Arbeitszeit von Bedeutung sind.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #17
      AW: Streit um Arbeitszeit.....

      Zitat von Erdenwind Inc. Beitrag anzeigen
      Beim letzten Arbeitgeber wo ich keinen Schriftlichen Vertrag vorgelegt bekommen habe, habe ich auf Überstundenausgleich geklagt auf Grundlage einer 40std Woche. Rückwirkend für die letzten 3 Jahre.
      und Erfolg gehabt. Gearbeitet habe ich 10-11 Stunden mit Pausen täglich. Das war jetzt auch der Grund warum ich aufgehört habe und kündigen wollte. Leider zahlt der AG nicht die Überstunden aus sondern stellt mich frei für den Überstundenausgleich. Demzufolge hab ich von den Überstunden auf einen Teil verzichtet sonst wäre ich noch bis Ende Juli freigestellt gewesen. Dazu hatte ich keinen Bock weil,ich wieder fahren möchte. Also schafft euch so ein Teil unbedingt an Leute, könnt ihr sogar von der Steuer absetzen. Es lohnt sich. Und zusätzlich eine Rechtschutzversicherung.
      In der Tat ist es wirklich so, dass es Arbeitnehmer ohne einen gültigen Arbeitsvertrag gibt. Das ist nicht verboten und auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Schwierig wird es nur mit der Beweiskraft von mündlichen Verträgen. Aus diesem Grunde gibt es das Nachweisgesetz, worin der Arbeitgeber aufgefordert wird, nach spätestens 4 Wochen die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu benennen. Wenn er es nicht macht, bleibt es aber folgenlos.
      Ohne Arbeitsvertrag gibt es keine Probezeit und es gibt auch keine Ausschlußfristen. Richtig ist, dass hier die 3-jährige Verjährungsfrist nach dem BGB gilt. Dem Kollegen @Erdenwind Inc. kann man nur dazu gratulieren, dass er anscheinend an einen dummen Arbeitgeber geraten ist. Diese Grundlage der 40-Std.-Woche gibt es nämlich nicht. Das Arbeitszeitgesetz hat als Höchstgrenze 48 Wochenstunden im Durchschnitt von 16 Wochen ausgewiesen. Diesen Wert haben die Gerichte nicht erst seit gestern übernommen. Wenn weder ein Tarifvertrag noch ein Arbeitsvertrag Auskunft über die vereinbarte Arbeitszeit geben, dann wird immer von diesen 48 Wochenstunden ausgegangen. Das kann man übrigens in einschlägigen Urteilen alles nachlesen. Die Variante mit der 40-Std.-Woche steht nirgendwo.

      Und so ganz nebenbei möchte ich noch bemerken, dass es unklug war, auf den Rest der Überstunden zu verzichten (sofern die Geschichte stimmt). Wäre die Freistellung tatsächlich bis Juli gegangen, hätte der Kläger zusätzlich noch Anspruch auf den vollen Jahresurlaub gehabt. So ist er aber auf dem anteilmäßigen Uraub sitzen geblieben, weil die 6 Monate noch nicht um waren.

      Viele Grüße

      Ramaanda

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      • #18
        AW: Streit um Arbeitszeit.....

        Zitat von Erdenwind Inc. Beitrag anzeigen
        Muss ich dich leider enttäuschen es lief auf einen Vergleich aus. Ich wollte kündigen und habe der Gegenseite auf Grundlage der Rechtssprechung dann einen gewünschten Austrittstermin genannt mit Verzicht auf restliche Überstunden. Quasi fast zwei Monate verschenkt. Der AG wollte nicht die sofortige Kündigung akzeptieren somit 4 Wochen Frist einhalten. Bekommen hätte ich aber laut Anwalt und Rechtssprechung für die letzten 3 Jahre rückwirkend meine nachgewiesenen Überstunden. Das wusste der AG aber und knickte ein. Es war billiger für Ihn. Zwar hätte ich einklagen können und hätte gewonnen wäre aber auf den Anwaltskosten anteilig beteiligt gewesen somit wäre der Gewinn nachher nicht mehr so hoch gewesen und ich hätte bis Ende Juni dann nur mein Gehalt gehabt was aber nicht in meinem Sinn war. Ich will mehr verdienen! Das wäre dann nicht möglich gewesen.
        in dem Anwaltschreiben wurde Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung genannt von 2018. daher auch mein Angebot das anwaltsschreiben aufzuzeigen. Sorry wenn der Eindruck entstand ich habe ein Urteil. Es wäre darauf allerdings hingelaufen.
        Sorry wenn ich das so direkt sage, aber du hättest den Prozeß mit Pauken und Trompeten verloren. Und deine Anwältin scheint auch nicht viel Erfahrung im Arbeitsrecht zu haben, wenn sie so argumentiert hatte.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #19
          AW: Streit um Arbeitszeit.....

          Tja das stimmt so nicht wirklich. Dazu müsstest du die ganze Geschichte kennen. Und nein mein AG würde wieder mal verlieren. 2 Kollegen haben das selbe Spiel gespielt und es war teuer für Ihn. Sogar vor dem Arbeitsgericht. Und nein meine Anwältin/Anwalt sind in Düsseldorf spezialisiert nur auf Arbeitsrecht und von keiner Anhnung bezweifle ich. Die Grundlage worauf dieser Anspruch beruht vorrangig daraus begründet das es keinen Arbeitsvertrag gibt/gab. Daraus leitet der Anwalt dann den Anspruch der Überstunden ab. Die Überstunden sind ja real gewesen und nachweisbar durch die GlobofleetSoftware...die auch der AG nutzt:10_1_138[1]:...! Ist also alles rechtens. Es ging bei mir hauptsächlich darum wieviel Jahre zurück und ob ab 8 std. oder der 9ten Stunde die Überstunden gezählt haben. Da waren wir dann bei 8 Arbeitsstunden + Pause. Ok ich geb zu das war jetzt nicht ganz der Fall wie im Video. Aber zeigt auch das es durchaus anders geht wenn man seine Nachweise hieb und stichartig festhält wie ich z.B.! So genug gequasselt ich muss mich freuen. Hab heute meinen neuen Vertrag (in Schriftform) bekommen.
          Viele Grüsse

          Erdenwind Inc.

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          • #20
            AW: Streit um Arbeitszeit.....

            Teilweise magst du da recht haben. Dummer Arbeitgeber weniger nur keine Ahnung von sowas. Nicht alle Kollegen waren z.b ohne Vertrag. 2-3 waren es allerdings.
            Die 40std. Woche bei 5 Tagen laut Anwältin. Von 48 hat die erst garnicht angefangen...Mein Glück? Vielleicht. Warum ich auf den Rest verzichtet habe? Damit ich schnellstens wieder woanders fahren kann. Und ja mit dem Jahres Urlaub hättest du Recht. Hab ich jetzt aber so insgesamt auch zusammen mit dem neuen Job. Das tut sich erstmal nix. Nur mehr Lohn ab Mai und nicht ab Ende Juni. Das war mein einziges Bestreben diesbezüglich. Sonst hast du natürlich Recht. Hätte ich alles genommen. Da der AG das aber nicht aufeinmal auszahlen will sondern mir nur die Freistellung bei Lohnbezug anbot konnte ich nur diesen Weg gehen. Und ja und nein hier mal was von den 40 Std. ableitungen wenn ich das hier mal einbringendarf? Meine 40 Std. basieren auf eine 5 Tage Woche was dann auch das hier erklärt:

            Grundsatz des 8-Stunden-Tages:

            Arbeitnehmer dürfen im Grundsatz täglich nicht mehr als 8 Netto-Arbeitsstunden arbeiten. Dies soll insbesondere die Gesundheit von Arbeitnehmern schützen und die Möglichkeit der Erholung und Regenerierung für jeden Einzelnen sicherstellen, vgl. § 1 ArbZG. Die tägliche Obergrenze ist also im Grundsatz einfach und klar definiert. Jedoch muss die täglich begrenzte Arbeitszeit scharf von der wöchentlichen Arbeitszeit getrennt werden. Denn dem Tageshöchstsatz gegenüber ist die wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt und damit auch nicht direkt gesetzlich begrenzt. Gesetzlich kommt es nämlich nur auf eine durchschnittliche Arbeitszeit an. Deshalb ergeben sich gewisse Spielräume über die Gestaltung der Arbeitszeit.
            Der oben genannte Grundsatz der Höchstgrenze von 8-Stunden täglicher Arbeitszeit muss nicht zwangsläufig jeden einzelnen Tag eingehalten werden. Die tägliche Arbeitszeit kann unter bestimmten Vorgaben auf bis zu 10 Stunden täglich ausgeweitet werden. § 3 ArbZG besagt nämlich, dass dies immer dann möglich ist, wenn in einem Gesamtzeitraum von entweder 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen die im Durchschnitt über 8 Stunden täglich liegende Arbeitszeit in Form von Freizeit ausgeglichen wird. Innerhalb dieses Ausgleichszeitraumes darf bis zu 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Jedoch darf unterm Strich der Durchschnitt von täglich 8 Stunden geleisteter Arbeit nicht überschritten werden. Um diesen Durchschnitt am Ende berechnen zu können, gilt die Basis der 6-Tage-Woche. Denn in der Theorie können alle Werktage vom Arbeitgeber als Arbeitstage genutzt werden, selbst wenn die betriebliche Praxis mit einer 5-Tage-Woche hiervon in der Regel abweicht.
            10 Stunden Tag mit Ausgleich:

            Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden ist an keine weiteren besonderen Voraussetzungen geknüpft. Daher steht einer Vereinbarung über eine 60 Stunden Woche grundsätzlich nichts entgegen (10 Stunden à 6 Werktagen). Da die Mehrarbeit jedoch ausgeglichen werden muss, ergibt sich in einem gewählten Ausgleichszeitraum von 24 Wochen beispielsweise eine höchstzulässige Gesamtarbeitszeit von 1152 Stunden (6 Werktage x 8 Stunden x 24 Wochen). Dies kann im Extremfall dazu führen, dass 19 Wochen am Stück 60 Stunden jeweils gearbeitet wird (10 Stunden x 6 Werktage x 19 Wochen = 1140), um anschließend 5 Wochen komplett zu ruhen.
            Auch eine mögliche monatliche Arbeitszeit von 260 Stunden steht dem Gesetz nicht entgegen (52 Wochen im Jahr à 60 Stunden verteilt auf 12 Monate = 260 Stunden pro Monat). Der Arbeitgeber kann diese Arbeitszeit eben nur nicht dauerhaft abrufen, sondern ist verpflichtet sich im Rahmen des Ausgleichszeitraums durchschnittlich auf 8 Stunden täglich zu beschränken.

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            • #21
              AW: Streit um Arbeitszeit.....

              Stimmt hast du Recht...Es gibt ein FahrtenbuchDas reicht aus...!

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              • #22
                AW: Streit um Arbeitszeit.....

                nein der Vergleich kam eigentlich von unserer Seite @M.P.U um schnellstens aus dem Arbeitsverhältniss raus zu kommen. Wir hätten ansonsten bis zum bitteren Ende gekämpft.
                Da der AG schon 2 Fälle mit knapp 11000 verloren hat ist er wahrscheinlich diesbezüglich gebrandtmarkt. Anders kann ich mir das auch nicht vorstellen. Und @ Ramaanda ich hab auch schon mal einen Prozess verloren vor dem Arbeitsgericht. Es ging um Nachweise der Fahrerkarte. Die lagen damals nicht vor weil Tachoscheibe und der AG musste sie nicht rausrücken.
                Da waren damals fast 600 Arbeitsstunden futsch ohne Lohn. Daher meine Einlenkung mit dem Auslesen der Fahrerkarte. Natürlich in Verbindung mit dem Fahrtenbuch. Rein Elektronisch mit Streckenaufzeichnung. Wird sogar vom Finanzamt aktzeptiert... Sollte also vor Gericht auch Gültigkeit haben. Oder meinst du nicht. Auch wenn manche Urteile anderes verlauten lassen, so ist immer individuell zu bewerten. Der Einzelfall macht es...

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                • #23
                  AW: Streit um Arbeitszeit.....

                  Hier mal 2 Urteile zu dem Thema. Es geht da um die Darlegungs- und Beweislast des Klägers und es geht auch um die Zugrundelegung der Arbeitszeit, wenn eine solche nicht vereinbart wurde.

                  https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/D14628086981D148C1257023003C48FB/$file/U_5Sa38-05%2031-05-2005.pdf

                  https://judicialis.de/Th%c3%bcringer...5.03.2009.html



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                  • #24
                    AW: Streit um Arbeitszeit.....

                    lRamaanda...trifft in meinem Fall alles nicht zu. AG hat keine Einwände bzgl der Überstunden gehabt. weder in der vollen Gesamtheit noch in der 9 Std. Variante. Bei mir war nicht die Frage zu klären ob die Überstunden Rechtens sind...Nachweis ist in jeglicher Hinsicht sowohl auf Fahrerkarte plus elektronischem Fahrtenbuch geführt worden. Da gibbet leider nichts dran zu rütteln. Und Anordnung war auch vorhanden. Die Zeiten mussten erbracht werden. Auch dazu hat der AG sich bei mir eingelassen. Bei mir stellte sich nur die Frage ab der 8ten oder 9ten Arbeitsstunde. Pausen wurden schon abgezogen. Und da war aufgrund der Sachlage das 40 Std. pro Woche Prinzip anzu wenden. also 8 Std. täglich plus pausen. Frag mich bitte nicht warum...es war leider so. Und beide (ja ich hatte zwei davon) Anwälte kamen zum gleichen Schluss. Mir war es nur Recht. Obs Glück war weiss ich nicht. Obs Recht war weiss ich auch nicht denn ich bin Kraftfahrer nicht Anwalt.Ob ich es wieder so machen würde? Jederzeit. Stirn zeigen auch wenn es weh tun könnte. Es gibt auch andere Speditionen.
                    Ich beende das Thema für mich mal hiermit. Danke für die Rege Diskussion von euch.

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