AW: Streit um Arbeitszeit.....
Es ist sehr lobenswert, seine Kartendaten auszulesen und zu archivieren. Aber leider reicht das nicht aus, um einen Überstundenprozeß zu gewinnen. Sie mögen für den Anfang vielleicht ausreichen, um seinen Antrag vor Gericht formulieren zu können. Aber spätestens dann, wenn der Arbeitgeber anzweifelt, dass die Fahrten immer angeordnet waren, hast du ein Problem. Da du in der Beweispflicht bist, musst du genau dann einen qualifizierten Vortrag über diese Zeiten liefern. Es ist höchstrichterlich schon entschieden worden, dass die Daten auf der Fahrerkarte lediglich der Kontrolle der Sozialvorschriften im Güterverkehr dienen und als Beweismittel untauglich sind. Ein Fahrer könnte durchus einen Umweg von 20 km machen, um zu Hause mal eben zu Mittag zu essen. Dieser Umweg erscheint auf der Fahrerkarte als Lenkzeit und damit als Arbeitszeit, ist aber eigentlich Privatsache. Dies ist nur ein Beispiel darüber, was die Daten alles so aussagen. Sie können daher den qualifizierten Vortrag zwar unterstützen, aber für sich alleine sind sie wertlos. Darüber hinaus ist auch unter Richtern bekannt, dass der Zeitgruppenschalter am Tacho nicht immer korrekt bedient wird.
Wer wirklich einen Nachweis für seine Überstunden führen will, der muss ein Tagebuch über seine Arbeitszeiten führen. In diesem Tagebuch stehen dann alle relevanten Dinge, die im Zusammenhang mit der Arbeitszeit von Bedeutung sind.
Viele Grüße
Ramaanda
Zitat von Erdenwind Inc.
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Wer wirklich einen Nachweis für seine Überstunden führen will, der muss ein Tagebuch über seine Arbeitszeiten führen. In diesem Tagebuch stehen dann alle relevanten Dinge, die im Zusammenhang mit der Arbeitszeit von Bedeutung sind.
Viele Grüße
Ramaanda
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