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B 252 - Cölbe bis Diemelstadt

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  • B 252 - Cölbe bis Diemelstadt

    Hallo liebe Leute - wen von Euch das auch immer betreffen könnte, hier eine Nachricht der IHK Arnsberg.


    Durchfahrtverbot für schwere Lkw auf der B 252 Diemelstadt – Cölbe


    Im Herbst des vergangenen Jahres hat das Land Hessen eine Sperrung der B 252 zwischen Diemelstadt und Cölbe für den LKW-Durchgangsverkehr >12 to. zGG verhängt. Ausgenommen ist nach StVO (Zeichen 253)

    a) Anliegerverkehr
    b) Güterkraft- und Werkverkehr innerhalb eines Umkreises von 75 km Luftlinie(gerechnet vom Ortsmittelpunkt des ersten Beladeortes einer Fahrt)

    Aufgrund der Regelung b) waren bisher Transporte in und aus dem östlichen HSK vom Verbot nicht erfasst. Die hessischen Behörden sahen den Ausnahmetatbestand als gegeben an, wenn „LKW spätestens nach 75 km Luftlinie nach der ersten Beladung den gesperrten Bereich wieder verlassen haben“. Anhand einer vom Hochsauerlandkreis erstellten Karte, die wir Ihnen im November zur Mitführung im Fahrzeug übersandt haben, konnte dieser Nachweis bei Kontrollen geführt werden. Bislang waren somit Transporte z.B. aus Winterberg oder Medebach über Cölbe (B252) – Richtung Nordkreuz Gießen und weiter Richtung Süddeutschland problemlos möglich.

    Leider hat das Land Hessen nun (erneut) seine Rechtsauffassung zur Interpretation der 75-km-Zone geändert. Nun müssen Be- und Entladeort innerhalb eines Radius von 75 km Luftlinie liegen. Damit sind die beschriebenen Fernverkehre nicht mehr von dieser Ausnahme erfasst. Die übersandte Karte hat damit keine Gültigkeit mehr.

    Maßgeblich ist nun folgende Interpretation:
    1. Bei Be- und Entladungen in den Stadtgebieten von Medebach, Hallenberg und den hessischen Anrainergemeinden zur B 252:

    Unternehmen können in solchen Fällen die Anlieger-Ausnahmeregelung zu a) für sich geltend machen. Hallenberg und auch Medebach werden aus südlicher Richtung mittelbar im wesentlichen über die B 252 erschlossen. Voraussetzung ist, dass der 1. Beladeort oder der Entladeort in einem dieser Stadtgebiete liegt. Unternehmenssitz oder Fahrzeugzulassung sind nicht maßgeblich.

    2. Bei Be- und Entladungen in Winterberg, Brilon oder anderen Gemeinden des östlichen HSK:

    Bei Beladeorten in Winterberg, Brilon oder einem anderen Ort im HSK greifen nun keine Ausnahmeregelungen mehr. Damit stehen in solchen Fällen nur folgende Alternativen zur Verfügung:
    Umwegfahrt über das Autobahnnetz (A 44/A7/A5) oder andere Bundesstraßen
    Nutzung von „Schleichwegen“ in den Kreisen Waldeck-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf unter Meidung der B 252 bis Cölbe
    Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für Ihr Unternehmen (Antrag beim Regierungspräsidium Kassel, Verkehrsdezernat, Steinweg 6, 34117 Kassel, Tel: 0561/106-3337) möglich.
    Ohne separate Ausnahmegenehmigungen empfehlen wir dringend keine weiteren Durchgangsverkehre mit schweren LKW (mautpflichtig – über 12 to zGG) über die B 252 in dem erwähnten Abschnitt mehr durchzuführen. Bitte informieren Sie Ihre Fahrer umgehend. Die hessische Polizei weist darauf hin, dass bei wiederholtem Verstoß gegen das Durchfahrtverbot von Vorsatz ausgegangen wird! Damit drohen erhebliche Bußgelder bis hin zum Führerscheinentzug.

    Wir bedauern, Ihnen heute diese wenig befriedigende Mitteilung der hessischen Behörden machen zu müssen. Die neue Regelung führt zur Diskriminierung von Unternehmen mit Standorten im östlichen Hochsauerlandkreis und Nachteilen für die Erschließung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Region. Die IHK wird sich nun bei der hessischen Landesregierung für eine allgemeine Ausnahmereglung zugunsten von Be- und Entladeorten im östlichen HSK einsetzen.



    20.07.2007
    Thomas Frye
    headbanging
    Carola :)

  • #2
    Houps, ich hab vergessen, die Quelle für die Nachricht oben anzugeben, sorry:
    Das Portal für die Wirtschaft in der Region Hellweg-Sauerland
    headbanging
    Carola :)

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