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Heute entdeckt--hat das schon mal jemand gehört?

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  • Heute entdeckt--hat das schon mal jemand gehört?

    Habe heute einen Artikel entdeckt, in dem steht das in Südtirol das fahren nach dem 15.Mai mit Winterreifen unter Geldstrafe bis Führerscheinentzug verboten ist. Hat davon schon mal jemand gehört??

    HIER der Artikel
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    AW: Heute entdeckt--hat das schon mal jemand gehört?

    Davon hab ich noch nie gehört. Aber ich hab mir die Mühe gemacht und ein wenig recherchiert.

    Zwei verschiedene Sachen muss man auseinander halten:

    Erstens ist in dem Artikel die Rede von einem "Rundschreiben des Transportministeriums Nr. 1049 vom 17. Jänner 2014" die Rede. Dieses Dokument ist hier online einsehbar, leider auf italienisch. Diese Sprache beherrsche ich nur bruchstückhaft, deshalb die holprige Google-Übersetzung:

    -----------------------------

    Es gab Berichte über den Einsatz von Winterreifen in Bezug auf ihre Saisonindex und der Geschwindigkeit erlaubt.

    Wie es mit dem Inkrafttreten der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr am 16. Januar 2013 bekannt, ist der Zeitraum von der Verpflichtung, Winterreifen abgedeckt , die ab dem 15. November und dem 15. April lief .

    Schwierigkeiten werden durch Bürger und Vereine in der Herangehensweise dieser Termine vertreten als solche Verpflichtung würde Staus in der Branche führen , um die Nachfrage der Montage von Winterreifen zu erfüllen.

    Um Schwierigkeiten zu vermeiden, in der Branche als angemessen betrachtet, erlauben den Einsatz in Bezug auf die vorletzte Zeile der Schlussfolgerungen des Kreis 104/95 von 31.05.1995 , Winterreifen ( durch die zusätzlichen Markierungen M + S , MS, MS oder identifiziert M & D), in der Zeit zwischen 15. Oktober und 15. Mai , mit einer Nenndrehzahl von Q , vorbehaltlich der Bestimmungen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr und mit Ziffer 6 des Rundschreibens 104/95 .

    Schließlich ist zu beachten, dass die Verwendung von Winterreifen erlaubt, dh mit den im Fahrzeug einschließlich der Geschwindigkeitsindex angegebenen Parametern ist in all den Monaten des Kalenderjahres nicht an den zeitlichen Charakter beschränkt und dass deshalb sie verwendet werden können.

    ----------------------------------------

    Also da seh ich schon mal gar nix von irgendwelchen Geldstrafen oder Führerscheinentzug...


    Zweiter Punkt: Es wird Bezug genommen auf eine Pressemitteilung des Verbandes Assogomma vom 11.04.2014. Die hab ich leider nicht finden können. Aber was ist´eigentlich "Assogomma"? Der Verband der Reifenhersteller! (Webseite hier)
    Es dürfte klar sein, dass eine Pressemitteilung von denen keinerlei Gesetzeskraft besitzt. Die wollen Reifen verkaufen, das ist ihr Job.


    Mit diesem Hintergrundwissen lest euch jetzt noch mal den von Holger verlinkten Artikel durch. So wie ich es sehe, haben die Reifenfuzzis kräftig auf die Kacke gehauen, um den Absatz anzukurbeln, und die Politiker sind aufgewacht und wollen die Sache geklärt wissen.
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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