Fahrverbote gelten für LKWs und Fahrzeugkombinationen miteinem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7, 5 t; LKW mit einem zulässigenGesamtgewicht von mehr als 3. 5 t mit Anhänger oder Sattelanhänger auf Autobahnen,Fernstraßen und Hauptstraßen (Klasse 1)an Sonn- und Feiertagen von 00h 00 bis22h 00; Samstags 1 Juli bis 31 Augustvon 07h 00 bis 19h 00
Fahrverbote für SpezielleKraftfahrzeuge und Karren mit einer Breite von mehr als 0,60 m zwischen 1. Juliund 31 August · am letzten Arbeitstag vor einem Samstag oder gesetzlichenFeiertag und am letzten Tag aus einer Reihe von Feiertagen von 15h 00 bis 21h00
Ausnahmen:
Busse, Wohnwagen; · Fahrzeuge der Streitkräfte,der Polizei und den Slowakisch-Sicherheitsdienst; · Fahrzeuge zurunverzichtbaren landwirtschaftliche Saisonarbeit; · Fahrzeuge transportieren,medizinische Instrumente oder biologischen und pharmazeutischen Produkten,Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen oder den Betrieb vonmedizinischen Geräten in Krankenhäusern oder medizinischen Einrichtungengewährleisten; · Fahrzeuge im kombinierten Verkehr oder für Be- und Entladen derSchiffe oder Züge auf dem Gebiet der Slowakischen Republik; · Fahrzeuge fürkulturelle oder sportliche Veranstaltungen und insbesondere für den Transportvon Boote, Motorräder, Pferde, Vögel etc. . ;
· Rettungsfahrzeuge für den Einsatz bei Unfälle oderNaturkatastrophen; · Fahrzeugen, die Beförderung gefährlicher Güter; ·Fahrzeuge für die Versorgung der Tankstellen; · Fahrzeuge, die Transport vonLebensmitteln oder Tieren.
Während des Zeitraumsder Fahrverbot, muss der Fahrer auf Verlangen eine Polizisten (im Falle einerKontrolle) nachweisen, dass sein Fahrzeug für einen der oben genannten Zweckegenutzt wird
Ausnahmen:In Übereinstimmung mit Gesetz 9, §140 von 2009 Digest of Law, Inaußergewöhnlichen und unvermeidlichen Fällen kann während der Fahrverbotszeiteneine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn dazu die öffentliche Sicherheitnicht gefährdet würde. Wenn die Genehmigung für das Gebiet einer Region erforderlichist, ist die relevante regionalen Verkehrsinspektion zuständig mit der Bitte umBefreiung. Wenn die Genehmigung für eine Fläche von mehr als einer Regionerforderlich ist, der Antrag auf Befreiung sind zu richten an die AbteilungVerkehrspolizei des Vorsitzes der Polizeikorps, (Odbor Dopravnej PolíciePrezídia Policajného Zboru), Racianska 45 812 72 Bratislava, Tel. : + 421 961011111. Die Frage der Zulassung unterliegt Verwaltungsgebühren. Eine Zulassungwird erteilt, wenn der Antrag gerechtfertigt ist und nach Vorlage der beglaubigtenDokumente, der angibt, der Notwendigkeit der Beförderung. Die Zulassung bleibtfür einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.
Feiertage Slowakei2014:
Mittwoch, 1. Januar 2014 Tag der Entstehung der SlowakischenRepublik (Neujahr)
Montag, 6. Januar 2014 Heilige drei Könige
Freitag, 18. April 2014 Karfeitag
Montag, 21. April 2014 Ostermontag
Donnerstag, 1. Mai 2014 Tag der Arbeit
Donnerstag, 8. Mai 2014 Tag des Sieges über den Faschismus
Samstag, 5. Juli 2014 Hl. Kyrill und Methodius
Freitag, 29. August 2014 Jahrestag des Slowakischen Nationalaufstands
Montag, 1. September 2014 Tag der Verfassung derSlowakischen Republik
Montag, 15. September 2014 Muttergottes von den SiebenSchmerzen
Samstag, 1. November 2014 Allerheiligen
Montag, 17. November 2014 Tag des Kampfes für Freiheit undDemokratie
Mittwoch, 24. Dezember 2014 Heiligabend
Donnerstag, 25.Dezember 2015 Erster Weihnachtstag
Freitag, 26.Dezember 2014 Zweiter Weihnachtstag
Fahrverbote für SpezielleKraftfahrzeuge und Karren mit einer Breite von mehr als 0,60 m zwischen 1. Juliund 31 August · am letzten Arbeitstag vor einem Samstag oder gesetzlichenFeiertag und am letzten Tag aus einer Reihe von Feiertagen von 15h 00 bis 21h00
Ausnahmen:
Busse, Wohnwagen; · Fahrzeuge der Streitkräfte,der Polizei und den Slowakisch-Sicherheitsdienst; · Fahrzeuge zurunverzichtbaren landwirtschaftliche Saisonarbeit; · Fahrzeuge transportieren,medizinische Instrumente oder biologischen und pharmazeutischen Produkten,Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen oder den Betrieb vonmedizinischen Geräten in Krankenhäusern oder medizinischen Einrichtungengewährleisten; · Fahrzeuge im kombinierten Verkehr oder für Be- und Entladen derSchiffe oder Züge auf dem Gebiet der Slowakischen Republik; · Fahrzeuge fürkulturelle oder sportliche Veranstaltungen und insbesondere für den Transportvon Boote, Motorräder, Pferde, Vögel etc. . ;
· Rettungsfahrzeuge für den Einsatz bei Unfälle oderNaturkatastrophen; · Fahrzeugen, die Beförderung gefährlicher Güter; ·Fahrzeuge für die Versorgung der Tankstellen; · Fahrzeuge, die Transport vonLebensmitteln oder Tieren.
Während des Zeitraumsder Fahrverbot, muss der Fahrer auf Verlangen eine Polizisten (im Falle einerKontrolle) nachweisen, dass sein Fahrzeug für einen der oben genannten Zweckegenutzt wird
Ausnahmen:In Übereinstimmung mit Gesetz 9, §140 von 2009 Digest of Law, Inaußergewöhnlichen und unvermeidlichen Fällen kann während der Fahrverbotszeiteneine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn dazu die öffentliche Sicherheitnicht gefährdet würde. Wenn die Genehmigung für das Gebiet einer Region erforderlichist, ist die relevante regionalen Verkehrsinspektion zuständig mit der Bitte umBefreiung. Wenn die Genehmigung für eine Fläche von mehr als einer Regionerforderlich ist, der Antrag auf Befreiung sind zu richten an die AbteilungVerkehrspolizei des Vorsitzes der Polizeikorps, (Odbor Dopravnej PolíciePrezídia Policajného Zboru), Racianska 45 812 72 Bratislava, Tel. : + 421 961011111. Die Frage der Zulassung unterliegt Verwaltungsgebühren. Eine Zulassungwird erteilt, wenn der Antrag gerechtfertigt ist und nach Vorlage der beglaubigtenDokumente, der angibt, der Notwendigkeit der Beförderung. Die Zulassung bleibtfür einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.
Feiertage Slowakei2014:
Mittwoch, 1. Januar 2014 Tag der Entstehung der SlowakischenRepublik (Neujahr)
Montag, 6. Januar 2014 Heilige drei Könige
Freitag, 18. April 2014 Karfeitag
Montag, 21. April 2014 Ostermontag
Donnerstag, 1. Mai 2014 Tag der Arbeit
Donnerstag, 8. Mai 2014 Tag des Sieges über den Faschismus
Samstag, 5. Juli 2014 Hl. Kyrill und Methodius
Freitag, 29. August 2014 Jahrestag des Slowakischen Nationalaufstands
Montag, 1. September 2014 Tag der Verfassung derSlowakischen Republik
Montag, 15. September 2014 Muttergottes von den SiebenSchmerzen
Samstag, 1. November 2014 Allerheiligen
Montag, 17. November 2014 Tag des Kampfes für Freiheit undDemokratie
Mittwoch, 24. Dezember 2014 Heiligabend
Donnerstag, 25.Dezember 2015 Erster Weihnachtstag
Freitag, 26.Dezember 2014 Zweiter Weihnachtstag