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Lkw Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften abstellen, wie lange?

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  • Lkw Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften abstellen, wie lange?

    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen, leider habe ich auch über Google nichts konkretes darüber gefunden, über das abstellen von LKW Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften, für den genauen Zeitraum, Uhrzeiten und für welche zulässige Gesamtmasse es betrifft etc.

    Vielen Dank im voraus!

    Gruß
    Der Anfänger

  • #2
    Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.............
    ......wenn kein Parkverbot besteht.......

    .............
    Für bestimmte Fahrzeugarten gibt es Sonderregelungen, z. B. dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässigem Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken, sofern dies regelmäßig geschieht:
    • in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    • in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    • in Kurgebieten und
    • in Klinikgebieten
    Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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    • #3
      Das mit dem Zweiten Teil weiß ich, danke.

      Aber das beim ersten Teil, meinst du das ist alles, dachte da ist viel mehr...???

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      • #4
        Auf dieser Seite ist die rechtliche Situation ausführlich dargestellt:

        1. Parken auf Ein- und Ausfahrten bei Autobahnraststätten Gemäß § 18 VIII StVO ist ein Halten auf Autobahnen unzulässig. Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als 3 min hält, der parkt gem. § 12 II StVO. Ensprechend schließt ein Halteverbot ein Parkverbot außerhalb der der bezeichneten Parkplä
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        • #5
          Jungs ich glaube ihr habt euch vertan, ich fragte nach außerhalb geschlossener Ortschaften, ihr habt mir nur die Sachen zu innerhalb geschlossener Ortschaften genannt. ????

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          • #6
            ............wenn ausserhalb geschlossener Ortschaft kein Parkverbot besteht.........kannst Du deinen Anhänger abstellen.
            Einfach mal auf das Schild achten......................
            Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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            • #7
              ja, aber das muss doch irgendwie bzw. irgendwo geregelt sein, sowie die innerhalb geschlossener ortschaften geschichte...

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              • #8
                Zitat von styleexpress Beitrag anzeigen
                ja, aber das muss doch irgendwie bzw. irgendwo geregelt sein, sowie die innerhalb geschlossener ortschaften geschichte...


                Absatz 3b
                Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                • #9
                  Jetzt hab ich es verstanden, vielen Dank Männer!

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