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Fahrverbote Luxemburg 2013

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  • Fahrverbote Luxemburg 2013

    Fahrverbote für Fahrzeuge und Fahrzeugkominationen über 7,5 t zul. Gesamtgewicht bei Fahrten :

    aus Belgien oder Deutschland kommend in Richtung Frankreich :

    von Samstags oder dem Vortag eines der nachfolgenden Feiertagen:
    1.Januar, 1.April, 1.Mai, 20.Mai, 15.August, 1.November, 25. Dezember sowie 8.Mai ( Befreiungstag), 14.Juli und 11.November ab 21.30 Uhr bis Sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr

    aus Belgien oder Frankreich kommend in Richtung Deutschland :

    von Samstags oder dem Vortag eines der nachfolgenden Feiertage:
    1.Januar, 1.April, 1.Mai, 9.Mai, 20.Mai, 15. August, 1.November, 25. Dezember sowie 29.März, 30.Mai, 3.Oktober und 26. Dezember ab 23.30 Uhr bis Sonntags oder dem Feiertag selbst um 21.45 Uhr

    Die Fahrverbote gelten auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz des Großherzogtums Luxemburg für Beförderungen nach Frankreich und nach Deutschland sowie für die o.a. Fahrzeuge , die während dieser Zeit von Luxemburg aus Waren mit Ziel Frankreich und Deutschland befördern.

    Feiertage: 1.Januar, 1.April, 1.Mai, 9.Mai, 20.Mai, 23.Juni, 15.August, 1.November, 25.+26. Dezember
    *Obwohl der 23. Juni und der 26. Dezember öffentliche Feiertage sind gelten an diesen Tagen keine Fahrverbote.

    Vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge dürfen während der Verbotszeiten nicht auf öffentlichen Strassen parken. Dies gilt auch für Fahrzeuge über 7,5 t, die in Luxemburg zugelassen sind oder dort Waren nach Frankreich oder deutschland befördern wollen. Fahrzeuge ,die hiergegen verstoßen, werden in Ihr Herkunftsland bzw. ihren Be-/Entladeort in Luxemburg zurückgeschickt und erhalten entsprechende Bussgelder.
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    Örtliche Fahrverbote die ganzjährig für Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gelten, ausgenommen Lieferwagen Lieferwagen und Fahrzeuge mit luxemburgischen Kennzeichen:Zufahrt zu folgenden Streckenabschnitten ist in beiden Fahrtrichtungen verboten:

    - CR 150, zwischen der Verbindung der CR 152 bei Burmerange und der Verbindung zur CR 152 Remerschen

    - CR 152, zwischen der Verbindung zur CR 150 bei Burmerange und der Verbindung zur CR 152 B bei Schengen

    - N 16, zwischen der Verbindung zur N 16 A bei Montdorf-les-Bains und dem Mondor-Autobahnkreuz als Verbindung der A 13 mit der N 16

    Zufahrt zu den folgenden Streckenabschnitten ist in der angezeigten Richtung verboten:

    - Schengen-Kreuzung der A 13, Zubringerstrasse in Richtung Croix de Bettembourg zwischen N 10 und A 13

    - CR 151 von der Verbindung der N 16 bei Kapebesch zur Verbindung mit der CR 152 bei Bech-Kleinmacher

    - CR 162 von der Verbindung mit der CR 150 A bei Elvange zur Verbindung mit der CR 152 bei Wintrange

    Die Verbotsstrecken sind ausgeschildert.

    Die Durchfahrt der Stadt Luxemburg ist für Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Transitverkehr verboten.
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    Für den Transitverkehr gilt :

    Lkw über 3,5 t dürfen im Transitverkehr durch Luxemburg nur noch die ausgeschilderten Autobahnen und Schnellstrassen benutzen ( Zeichen mit Lkw > 3,5 t und "Transit Belgium", "Transit France" oder "Transit Germany"). Landes- und Ortsstrassen sind für diesen Durchgangsverkehr gesperrt.
    Aus Deutschland kommende Fahrzeuge in Richtung Frankreich müssen den kürzesten Weg über die A1 mit anschliessender Umfahrung der Stadt Luxemburg über die A3 (E25) nehmen. Fahrezeuge aus Belgien kommend in Richtung Frankreich müssen entweder die A6 nehmen mit Umfahrung der Stadt Luxemburg über die A 3 oder bei Einfahrt nach Luxemburg bei Petrange/Rolange den kürzesten Weg über die A 13 und dann über die A 3 das Land wieder verlassen.

    Quelle: DSLV/AISÖ/AIST http://www.truck.at/temp/2013m3/lkw_fahrverbot.pdf
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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