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Ausgleich der Wochenruhezeit.... splitten ja oder Nein????

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  • Ausgleich der Wochenruhezeit.... splitten ja oder Nein????

    Moin moin,

    wie ich gesehen hab wurde das Thema Wochenruhezeit schon etliche Male diskutiert.
    Allerdings hab ich trotzdem noch eine ganz wichtige Frage!!!

    Mein Fall:

    Letztes WE hatte ich Samstag Schulung und war erst um 19 Uhr zuhause. Am Montag morgen bin ich wieder los gefahren, sodass ich die Wochenruhezeit von 45 auf 35 Stunden verkürzt habe.
    Diese 10 Stunden muss ich ja nun innerhalb von 3 Wochen ausgleichen. Soviel ist klar.

    Jetzt die Frage aller Fragen:

    Ist es zulässig, wenn ich jetzt 50 Std Wochenruhezeit mache und nächstes WE auch wieder???....Theoretisch hätte ich ja dann die 10 Std wieder drin. ...
    Aber wird dies auch anerkannt von den Beamten???....

    Falls dass so in Ordnung wäre, könnte man theoretisch ja auch 10 Tage lang, jeweils eine Std an die Tagesruhe anhängen und hätte dann auch den Ausgleich gemacht....

    Meine Dispo ist der Auffassung, ich kann den Ausgleich splitten auf 2x5std oder einmal 4 und danach 6 Std. Ich hingegen war immer der Meinung, ich muss den Ausgleich komplett an eine Ruhezeit anhängen.

    Was ist nun wirklich richtig??? :10_1_138[1]:

  • #2
    Moin,du bist im Recht.
    Die 10 Stunden musst du zusammenhängend machen.
    Mfg
    Fernweh79

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    • #3
      Ja das tät der Dispo taugen,aber es ist nicht zulässig die nachzuholende Wochenruhezeit zu splitten. Jedenfalls wäre mir das neu.
      Gruß Holger :D:D

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      • #4
        Es wurde ja schon geschrieben, dass der Ausgleich nicht gesplittet werden darf. Deshalb muss ich nicht näher darauf eingehen.

        Mir ist nur aufgefallen, dass du die Schulung am Samstag als Arbeitszeit gerechnet hast. Sofern es sich um eine betriebliche Weiterbildung handelt, ist es das auch. Aber wenn du eine Schulungsmaßnahme nach dem BKrFQG absolviert hast, so unterliegt sie weder den Bestimmungen nach den Sozialvorschriften noch nach dem Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet, es gibt gar nichts auszugleichen.
        Wenn das zutreffen sollte, würde ich es dem Disponenten aber nicht sagen. So einen Ausgleich kann man immer gebrauchen. Lass ihn also dumm sterben.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Ja, es war zwar ne Schuung nach BKrFQG, allerdings bin ich vom Schulungsort noch 3 Std nach Hause gefahren. Mit meinem LKW versteht sich...

          Kommentar


          • #6
            Zitat von BlaiDon Beitrag anzeigen
            Ja, es war zwar ne Schuung nach BKrFQG, allerdings bin ich vom Schulungsort noch 3 Std nach Hause gefahren. Mit meinem LKW versteht sich...
            Dann ist das korrekt. Die Fahrt zu oder von einer Schulung ist Arbeitszeit und unterbricht die Wochenruhezeit.

            Gruß

            McFly

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