Heute habe ich mal eine Frage, weil ich mir nicht ganz sicher bin.:10_1_138[1]:
Ein Bekannter von mir konfroniterte mich mit einer Frage zum Sonntagsfahrverbot. Dieser Bekannte arbeitet im Werksverkehr und hat eigentlich keine Probleme mit Fahrverboten, weil er Frische fährt. In der Regel läuft es so ab:
Samstag fährt er mit Leergut ca. 600 km in die Zentrale. Er übernachtet dort und fährt Sonntag mit frischen Lebensmitteln wieder zurück. Soweit ist das in Ordnung, weil er das darf.
Nun hat man das so geändert, dass die Übernachtung wegfällt. Den Samstag hat er nun frei, fährt aber dafür am Sonntag mit Leergut ungefähr 300 km bis zu einem Autohof auf der Hälfte der Strecke. Gleichzeitig startet ein Zug mit Lebensmitteln aus der Zentrale und trifft meinen Bekannten auf dem Autohof. Dort werden die Fahrzeuge getauscht. Mein Bekannter fährt dann mit dem Zug Lebensmittel zurück und der andere Fahrer fährt mit dem Leergut in die Zentrale.
Wie verhält sich das nun rechtlich?
Das Sonntagsfahrverbot gilt ja nicht für den Fahrer sondern für das Fahrzeug und seine Ladung. Es fährt also ein Fahrzeug nur mit Leergut beladen am Sonntag und ein Fahrzeug mit Lebensmitteln. Jetzt ist die Frage, ob man das Sonntagsverbot streng nach der Ladung des Fahrzeugs beurteilen kann oder muss oder die "Begegnungsfahrt" mit zwei verschiedenen Fahrzeugen als eine Einheit anzusehen ist. In ersterem Fall wäre das ja im Grunde eine verbotene Fahrt, wird letzteres angenommen, wäre es legal.
Ich hoffe, ich konnte das jetzt anschaulich rüberbringen. Einen besonderen Anlaß für die Frage habe weder ich noch mein Bekannter. Deshalb sind mir auch nur Meinungen dazu sehr wichtig. Wir sind beim Gespräch bei einem Bierchen in meinem Garten auf dieses Problem gestoßen.
Ich persönlich würde sagen, es liegt kein Verstoß gegen das Sonntagsverbot vor. Aber ganz sicher bin ich nicht.
Gruß
McFly
Ein Bekannter von mir konfroniterte mich mit einer Frage zum Sonntagsfahrverbot. Dieser Bekannte arbeitet im Werksverkehr und hat eigentlich keine Probleme mit Fahrverboten, weil er Frische fährt. In der Regel läuft es so ab:
Samstag fährt er mit Leergut ca. 600 km in die Zentrale. Er übernachtet dort und fährt Sonntag mit frischen Lebensmitteln wieder zurück. Soweit ist das in Ordnung, weil er das darf.
Nun hat man das so geändert, dass die Übernachtung wegfällt. Den Samstag hat er nun frei, fährt aber dafür am Sonntag mit Leergut ungefähr 300 km bis zu einem Autohof auf der Hälfte der Strecke. Gleichzeitig startet ein Zug mit Lebensmitteln aus der Zentrale und trifft meinen Bekannten auf dem Autohof. Dort werden die Fahrzeuge getauscht. Mein Bekannter fährt dann mit dem Zug Lebensmittel zurück und der andere Fahrer fährt mit dem Leergut in die Zentrale.
Wie verhält sich das nun rechtlich?
Das Sonntagsfahrverbot gilt ja nicht für den Fahrer sondern für das Fahrzeug und seine Ladung. Es fährt also ein Fahrzeug nur mit Leergut beladen am Sonntag und ein Fahrzeug mit Lebensmitteln. Jetzt ist die Frage, ob man das Sonntagsverbot streng nach der Ladung des Fahrzeugs beurteilen kann oder muss oder die "Begegnungsfahrt" mit zwei verschiedenen Fahrzeugen als eine Einheit anzusehen ist. In ersterem Fall wäre das ja im Grunde eine verbotene Fahrt, wird letzteres angenommen, wäre es legal.
Ich hoffe, ich konnte das jetzt anschaulich rüberbringen. Einen besonderen Anlaß für die Frage habe weder ich noch mein Bekannter. Deshalb sind mir auch nur Meinungen dazu sehr wichtig. Wir sind beim Gespräch bei einem Bierchen in meinem Garten auf dieses Problem gestoßen.
Ich persönlich würde sagen, es liegt kein Verstoß gegen das Sonntagsverbot vor. Aber ganz sicher bin ich nicht.
Gruß
McFly
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